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Beiträge von Eldschi
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xecuta: Mit "blindem Aktionismus" meinte ich Anrufe, Mails, etc., etc..
Ein einziges kurz (aber wirklich kurz!) gehaltenes Antwortschreiben nach beschriebenem Muster schadet sicher gar nichts.
Der Zeitpunkt der Kenntnisnahme der (Rück)Forderung ist völlig unerheblich, es sei denn der Sachverhalt einer Verjährung kommt in Betracht, aber so lange wird das Verfahren sicher nicht dauern. -
Wir waren ja alle mal jung....
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Die Meinung eines Nicht-Betroffenen:
Ein Insolvenzverwalter ist doch per se verpflichtet, alles zu tun, um die Gläubiger zu befrieden. Also wird eingetrieben, was eingetrieben werden kann, mit Argumenten, die zwar imho nicht haltbar sind, aber sicher häufig ihren Zweck erfüllen.
Vergesst nicht,
a) wir leben in einem Rechtsstaat, und es muss dem Beschuldigten ein Verschulden nachgewiesen werden,
b) man will etwas von Euch und nicht umgekehrt. Also kommen lassen und bloß keinen blinden Aktionismus betreiben,
c) kommt eine Zahlungsaufforderung, durch wen auch immer, dann ein einziges Mal zurückschreiben, dass 1. die Forderung aus dem und dem Grunde unbegründet sei und 2. dass es der Gegenseite anheim gestellt werde, den Rechtsweg zu beschreiten, um die Rechtmäßigkeit der Forderung juristisch klären zu lassen. Weitere etwaige Zahlungsaufforderungen ignorieren (das gilt natürlich nicht bei einem etwaigen gerichtlichen Mahnbescheid, den muss man beantworten/zurückweisen, sonst wird afaik die gegnerische Forderung automatisch rechtskräftig). Basta.
Ein Insolvenzverwalter wird imho im vorliegenden Fall niemals x Gerichtsverfahren in Kauf nehmen (es muss schließlich jedem einzelnen Schuldner individuell dessen Schuld bewiesen werden), denn er ist den Gläubigern verpflichtet und das Risiko eines Scheiterns vor Gericht ist angesichts der immensen Kosten (bei dem geringen Streitwert), die das verursachen würde, viel zu hoch. -
makasis: Das Streuen von 7%-Salz in die Wunden anderer bleibt hier halt nicht ungesühnt.

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Zitat
Original geschrieben von Scarly2209
...Kann man Tarif 2 auch abschließen wenn man älter als 29, aber ein Schülerausweiß vorhanden ist.Das Angebot ist leider nicht zulässig für Personen, die älter als 29 sind und immer noch nicht wissen, wie man Schülerausweis richtig schreibt.

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Hätt mich auch sehr gewundert!
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Ich sehe bei Tarif 3 im Eröffnungspost keinen monatl. Paketpreis.
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Heißt das, man könnte es bestellen und unter Einhaltung der 4-Wochen-Frist z.B. zum Ende des 2. Monats wieder abbestellen? Und dann ginge man mit (120 + 50 - 39,90 - 2 * 14,90 => ) ca. 100€ Überschuss für 2 Monate Alice wieder raus? Nicht dass ich das vorhabe, aber anscheinend wäre das so möglich...
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Zitat
Original geschrieben von tkleyman
Misstrauen muss ja nicht schlecht sein.Ich würde gar so weit gehen zu sagen, dass es gut ist.
Zitat... Bin aber inzwischen einige Jahre zurfriedener Kunde dort.
Trifft für mich eigentlich auch zu, nur noch nicht so lange. Und an der Zufriedenheit sollte sich möglichst auch nichts ändern.