ZitatOriginal geschrieben von drueckerdruecker
.. und die Bank wird doch wohl für nicht gezahlte Zinsen schonmal Steuern abführen...
Fehlt da evtl. ein "kaum" hinter dem "wohl"?
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ZitatOriginal geschrieben von drueckerdruecker
.. und die Bank wird doch wohl für nicht gezahlte Zinsen schonmal Steuern abführen...
Fehlt da evtl. ein "kaum" hinter dem "wohl"?
ZitatOriginal geschrieben von stringtime
Anschlussfrage OnVista: Reichen 1.000 Euro mit denen ich jeweils 10 x kaufe und 10 x verkaufe?
Theoretisch ja, da die eigentliche Transaktion mind. 1.000 € betragen muss. Da aber in jedem Fall Gebühren hinzukommen - bei Käufen, die nicht aus Freebuys finanziert werden und bei allen Verkäufen fällt zusätzlich die OnVista-Provision an - reichen also 1.000 € als "Startguthaben" bei weitem nicht aus.
Einen RA um Rat fragen und die eigene Auffassung der Rechtslage bestätigen (oder verwerfen) lassen, hätte ich - so schrieb ich es ja auch - genauso gemacht. Und den LS-Storno auch. Ansonsten aber einfach locker bleiben und den gerichtlichen Mahnbescheid abwarten, sofern er denn kommt. Evtl. vorher noch auf die 1.Mahnung, die hingegen wohl sicher kommen wird, schriftlich antworten, den Sachverhalt kurz schildern (nicht existierende Geschäftsbeziehung aufgrund des fristgemäßen schriftlichen Widerrufs vom ...) und schreiben, dass man auf etwaige weitere Mahnungen nicht reagieren wird und aus Gründen der Kostenreduktion dringend anrate, unmittelbar eine juristische Klärung herbeizuführen (Im Falle des Falles hat man so einen Beweis, dass die Nebenkosten, die durch das innerbetriebliche Mahnverfahren inkl. Inkassounternehmen entstehen werden, vermeidbar waren). Die seelische Belastung eines aktiv angestrengten Prozesses ist doch imho weit größer, mal abgesehen von dem finanz. Risiko (In der Rolle des Klägers einen Prozess zu gewinnen ist i.d.R. schwieriger als in der Rolle des Beklagten). Naja, und wen willst du denn eigentlich verklagen und worauf? Ich sehe ehrlich gesagt hier nur die Möglichkeit einer Strafanzeige gegen den Provider, weil er unberechtigt Geld abbucht. Denn nennenswerter wirtschaftlicher Schaden ist dir durch den Widerruf nebst LS-Storno ja bisher nicht entstanden, oder habe ich etwas übersehen?
Würde mich auch mal interessieren, was dabei herauskommt.
Nach meinem (laienhaften) Rechtsverständnis handelt es sich hier doch um (mind.) 2 Verträge, die du eingegangen bist: a) Einen V. über eine Telekommunikationsdienstleistung mit einem Provider und b) einen (Kopplungs-)V. mit einem Händler/Makler/Vermittler über die Vermittlung dieses Geschäftes. Folgerichtig widerruft man - wenn schon - beide V., was du ja auch gemacht hast. Wenn der Provider dem Vermittler die Prämie nun noch vor Ende der Widerrufsfrist ausgezahlt haben sollte, kann das nicht das Problem des Endkunden sein. Wenn mir das alles ein RA im Prinzip so bestätigen würde, hätte ich wie du die Lastschrift zurückgehen lassen. Allerdings würde ich - im Gegensatz zu dir - dann nicht aktiv einen Gerichtsprozess vorantreiben, sondern den Provider kommen lassen.
Interessant. Sehe ich das richtig, dass ich bei Annahme des Angebotes und Nutzung als Schubladenvertag (was natürlich bei 100 Freiminuten in alle Netze nur begrenzt sinnhaftig ist) 11,20 € Überschuss hätte? (oder anders ausgedrückt, die Kündigung des Vertrags per Einschreiben wird gleich mitfinanziert
)
Steht denn nicht ganz unten unter "Weitere wichtige Hinweise" auf deinem handyflash.de-Deckblatt zur Übersendung der Vertragsunterlagen, dass Aufträge, die per Fax oder E-Mail übermittelt werden, leider nicht bearbeitet werden können, garniert mit einem riesigen Ausrufezeichen daneben?
Da die Voicebox - sofern man sie wie vorgesehen verwendet - ja dauerhaft ans Stromnetz angeschlossen ist, würde mich dringend der Stromverbrauch interessieren. Habe natürlich vorher gegooglt, aber leider nirgendwo konkrete Angaben dazu gefunden. Selbst vodafone schweigt sich aus. Kann jemand konkrete Angaben machen?
ZitatOriginal geschrieben von chrizz77
Warum man bei sowas nachfragen muss und nicht einfach warten kann, kann ich einfach nicht begreifen. Das bringt keinem was, sondern ganz im Gegenteil. Aber so läuft das wohl bei der Krokofarm.
Junge Leute halt, insbesondere vom schönen Geschlecht, haben i.a. ein enormes Mitteilungsbedürfnis gepaart mit einer ebensolchen Geduldslosigkeit. Und wenn die es dann endlich kapiert haben, dass Reden oftmals nur Silber ist, Gold aber viel wertvoller, sind auch schon die nächsten da, die in das gleiche Verhaltensmuster hineintappen.
Aber nun BTT :): Bei der letzten großen abopool-Prämienirrtumsaktion war es so, dass nur diejenigen Abo-Bestellungen Anspruch auf die gute Prämie hatten, deren Annahme anschließend - und dabei handelte es sich um wenige Tage - papierschriftlich bestätigt wurden. Wenn also keiner bisher eine schriftl. Bestätigung erhalten hat, würde ich mir keine großen Hoffnungen mehr machen. Möglicherweise hat abopool nach dem Desaster auch das EDV-System angepasst und eine Plausibilität eingeführt, dass Annahmebestätigungen, die mit einer Prämie gekoppelt sind, die mehr wert ist als das Abo selbst, vorher durch einen Mitarbeiter bestätigt werden muss, eine rein maschinelle Abwicklung in so einem Fall also nicht mehr geht.
Das wäre ja wohl hyper-link und m.E. eine perfide Verbrauchertäuschung.
Die Formulierung ist aber tatsächlich sehr gewöhnungsbedürftig. So heißt es auf der Einstiegsseite zu diesem Angebot "Holen Sie sich das PC-Welt Magazin für nur 18 Euro im Jahr (12 Ausgaben) statt 59,88 Euro für die PC-Welt DVD-Ausgabe.". Man verzichtet also genau genommen auf die DVD-Ausgabe und nimmt dafür das einfache PC-Welt Magazin.
Oh man, und ich dachte immer schon, ich sei besonders kritisch...
Wäre der Thread nicht evtl. hier besser aufgehoben, da dieses komplette Forum hier mit "Alles Kommerzielle abseits der Telekommunikation" betitelt ist?