Beiträge von Eldschi

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    Original geschrieben von MTT
    ...Widerruf ginge sowieso nicht - Zitat: ... §...BGB"...

    So sagt es zwar das Gesetz, jedoch gibt es durchaus Firmen, die einem auch bei einem Zeitschriften-Abo grundsätzlich das Widerrufsrecht einräumen.

    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Postbank happy hour SparCard 3000 plus direkt


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    Original geschrieben von BartS1975
    Moment, die Leistung muss ja von mir, dem Prämienempfänger, ausgehen! Die entscheidende Frage ist deshalb: Ist ein Geld- oder Depotübertrag eine Leistung an die Bank? Und das zu bejahen, halte ich für ziemlich weit hergeholt. Wenn es keine Leistung an die Bank ist, ist eine solche Prämie zweifelsfrei steuerfrei (es sei denn, es sind die Kriterien für eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit erfüllt).

    D'accord, dem ersten Teil der Argumentation würde ich noch folgen. Dem zweiten aber nicht. Denn auch Geschenke sind - oberhalb gewisser Freibeträge - zu versteuern, und Geschenk und (Gegen)Leistung schließt sich gegenseitig aus, zumindest nach meinem Verständnis des Begriffs "Geschenk". Weshalb also sollte eine Prämie, gegenüberstehende Leistung hin oder her, nicht steuerpflichtig sein, sofern sie entspr. Freibeträge übersteigt?

    Re: Re: Re: Re: Re: Postbank happy hour SparCard 3000 plus direkt


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    Original geschrieben von BartS1975
    Inwiefern soll die Prämie für eine Leistung gezahlt worden sein? Ein Depotübertrag ist m.E. keine "Leistung"....

    Wenn das keine Dienstleistung ist, was dann? Auch die an die Prämie gekoppelte Verwaltung des Depots und Anlagekontos bis mind. zum 06.12. ist eine zu erbringende Leistung, von den übertragenen Wertpapieren mal ganz zu schweigen.

    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Postbank happy hour SparCard 3000 plus direkt


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    Original geschrieben von Sunny67
    ...Im übrigen würde ich vermuten, daß die Postbank verpflichtet ist, Zahlungen, die steuerpflichtig sind, in der Jahressteuerbescheinigung anzugeben.

    Da sich die Steuerbescheinigung m.W. auf Kapital-Einkünfte beschränkt, würde ich genau das gerade nicht vermuten.

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    Original geschrieben von drueckerdruecker
    ...Wie wird das denn mit so einer "Geldabwesenheitsfrist" normalerweise gehandhabt? Schließlich tragen unbare Beträge ja keine Seriennummern, sodaß die Bank nicht einfach nachprüfen oder behaupten könnte, daß es sich um das Geld handelt, was man erst vor kurzem abgezogen hat.

    Das soll nur verhindern, dass du Umbuchungen innerhalb der Bank (oder einer etwaigen Tochtergesellschaft) vornimmst. Das Geld muss also lediglich von extern auf das neue Konto eingehen und es spielt überhaupt keine Rolle, wie und wann es dahin kam, von wo es dann auf das neue Konto überwiesen wurde.