ZitatOriginal geschrieben von MTT
...Widerruf ginge sowieso nicht - Zitat: ... §...BGB"...
So sagt es zwar das Gesetz, jedoch gibt es durchaus Firmen, die einem auch bei einem Zeitschriften-Abo grundsätzlich das Widerrufsrecht einräumen.
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ZitatOriginal geschrieben von MTT
...Widerruf ginge sowieso nicht - Zitat: ... §...BGB"...
So sagt es zwar das Gesetz, jedoch gibt es durchaus Firmen, die einem auch bei einem Zeitschriften-Abo grundsätzlich das Widerrufsrecht einräumen.
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Postbank happy hour SparCard 3000 plus direkt
ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Moment, die Leistung muss ja von mir, dem Prämienempfänger, ausgehen! Die entscheidende Frage ist deshalb: Ist ein Geld- oder Depotübertrag eine Leistung an die Bank? Und das zu bejahen, halte ich für ziemlich weit hergeholt. Wenn es keine Leistung an die Bank ist, ist eine solche Prämie zweifelsfrei steuerfrei (es sei denn, es sind die Kriterien für eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit erfüllt).
D'accord, dem ersten Teil der Argumentation würde ich noch folgen. Dem zweiten aber nicht. Denn auch Geschenke sind - oberhalb gewisser Freibeträge - zu versteuern, und Geschenk und (Gegen)Leistung schließt sich gegenseitig aus, zumindest nach meinem Verständnis des Begriffs "Geschenk". Weshalb also sollte eine Prämie, gegenüberstehende Leistung hin oder her, nicht steuerpflichtig sein, sofern sie entspr. Freibeträge übersteigt?
Re: Re: Re: Re: Re: Postbank happy hour SparCard 3000 plus direkt
ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Inwiefern soll die Prämie für eine Leistung gezahlt worden sein? Ein Depotübertrag ist m.E. keine "Leistung"....
Wenn das keine Dienstleistung ist, was dann? Auch die an die Prämie gekoppelte Verwaltung des Depots und Anlagekontos bis mind. zum 06.12. ist eine zu erbringende Leistung, von den übertragenen Wertpapieren mal ganz zu schweigen.
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Postbank happy hour SparCard 3000 plus direkt
ZitatOriginal geschrieben von Sunny67
...Im übrigen würde ich vermuten, daß die Postbank verpflichtet ist, Zahlungen, die steuerpflichtig sind, in der Jahressteuerbescheinigung anzugeben.
Da sich die Steuerbescheinigung m.W. auf Kapital-Einkünfte beschränkt, würde ich genau das gerade nicht vermuten.
ZitatOriginal geschrieben von drueckerdruecker
...Wie wird das denn mit so einer "Geldabwesenheitsfrist" normalerweise gehandhabt? Schließlich tragen unbare Beträge ja keine Seriennummern, sodaß die Bank nicht einfach nachprüfen oder behaupten könnte, daß es sich um das Geld handelt, was man erst vor kurzem abgezogen hat.
Das soll nur verhindern, dass du Umbuchungen innerhalb der Bank (oder einer etwaigen Tochtergesellschaft) vornimmst. Das Geld muss also lediglich von extern auf das neue Konto eingehen und es spielt überhaupt keine Rolle, wie und wann es dahin kam, von wo es dann auf das neue Konto überwiesen wurde.
Re: Willkommens-Festgeld der Targobank
ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Und ist mittlerweile passiert.
Jepp, jetzt gibt's sagenhafte 0,75% p.a. bei 6 Monaten...
Re: Re: Mobilcom-Debitel Profi
ZitatOriginal geschrieben von frest
Scheinbar hat mobilcom-debitel-profi den Vetrieb der Abos eingestellt. Sehr schade, ich habe zwei Abos zu wirklich klasse Preisen abgeschlossen- und problemlos mein Geld erhalten.
Jepp, wird sich nicht rentiert haben. Diejenigen (und dazu zähle ich mich auch selber), die darüber abgeschlossen haben, haben die Überschuss-Prämie mitgenommen und dann - zum Leidwesen der Vertriebsorganisationen - eben nicht das Kündigen vergessen, wie es in anderen Vertriebswegen schon mal eher der Fall sein dürfte...
ZitatOriginal geschrieben von ChiefOBrei
Bonprix auf jeden Fall.
Jepp, und sogar inkl. des jeweiligen Kreditrahmens
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Girokonto
ZitatOriginal geschrieben von Sunny67
Habe noch nie einen Umschlag gebraucht, aber so weit ich weiß, kannst alle vorhanden (auch mehr als 12 im Jahr) kostenlos versenden.
Warum postest du so eine Antwort, wenn du es weder genau weisst noch eigene Erfahrungen hast? :flop:
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Girokonto
ZitatOriginal geschrieben von chris80
Bei mir kommt sowas auch sehr selten vor - aber noch kommt es vor. Deshalb ist es für mich immer gut zu wissen dass man in der Nähe eine Filiale hat um solche Dinge zu erledigenVon daher wird es sich für mich also durchaus lohnen, zur Postbank als "Hausbank" mit dem kostenlosen Girokonto extra plus zu wechseln...
Dann werde ich so langsam mal anfangen die zahlreichen Verträge, Einzugsermächtigungen etc. auf das Postbank Girokonto umzuändern...
Danke,
CHRIS
Das hätte ich dir als schärfsten Kritiker dieses KIs gar nicht zugetraut. Ich bin total begeistert! ![]()
Nun aber wieder zum eigentlichen Thema: Zum Einreichen von Schecks muss man - wie ja sicher den meisten bekannt ist - nicht zur Filiale rennen, sondern kann sich eines Giroauftrags bedienen, den man in einen der 12 portokostenfreien Briefumschläge steckt, die einem pro Jahr zustehen. Und nun meine Frage: Weiß jemand, ob sich die 12 Freiumschläge/Jahr auf das Ordern oder das Versenden bezieht? M.a.W.: Hat schon mal jemand aus gehorteten Beständen in einem Kalenderjahr mehr 12 Stück genutzt?