Neues von N26:[...]
Deinen Ref-Link Zusatz für die Bezahlversion des Handelsblattes solltest du dir wohl besser sparen...
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Hm, man kann natürlich Einjahresverträge durchsetzen, sollte den Anbietern aber die Freiheit geben, auch längere Angebote zu machen.[...]
Und wo genau wäre dann der Unterschied zur heutigen Rechtslage?
Diese völlig überflüssige Gesetzesnovelle hat ihren Ursprung darin, dass unsere überaus kompetente Verbraucherministerin, nachdem sie einen neuen Lebensgefährten in den Niederlanden gefunden hat, anhand ihrer plötzlich immensen Telefonrechnung festgestellt hat, dass Roaming etwas anderes ist als Anrufe aus dem Heimatland ins EU-Ausland zu tätigen. Diese phänomenale Erkenntnis hat sie dann auch noch in der Öffentlichkeit breit getreten anstatt diese peinliche Wissenslücke für sich zu behalten.
Mit ihrer anschließenden Feststellung, dass sie noch längerfristig an ihren Anbieter gebunden ist, kam das ganze ins Rollen.
Eine der auffälligsten Folgen wird IMHO sein, dass die Anbieter ihre einmaligen Anschlussgebühren, die ohnehin schon üppig geworden sind, weiter ordentlich in die Höhe schrauben werden, um der Wechselwilligkeit der Kunden Einhalt zu gebieten. Achtet drauf...
[USER="165580"]sparfux[/USER] Meine Einschätzung: Unbewusst hast du alles richtig gemacht:
1. Nach meiner Erinnerung ist das Aussprechen einer Kündigung überhaupt nicht bonuszinsschädlich, solange über das Guthaben nicht in der Bonuszinsperiode verfügt wird.
2. Der Kündigungs-Zieltermin ist bei einem Sparguthaben in Wirklichkeit ein Zeitraum von 30 Tagen, beginnend mit eben diesem Termin. Du kannst also bis zum 30.08. ohne Vorfälligkeitsentschädigung bzw. -zinsen (im Volksmund auch als Strazins bezeichnet) verfügen, mithin ginge dir lediglich ein einziger Tag Bonuszins verloren.
3. Generell gilt jedoch: Warum Sparguthaben mit Normalzins um die 0,01% p.a. überhaupt kündigen? Einfach verfügen und gut ist. Das Vorfälligkeitsentgelt richtet sich nach dem Zinssatz, ist also lächerlich gering. Ja, es ist so, die Niedrigzinsen bringen manchmal sogar auch auf der Habenzinsseite Vorteile mit sich ![]()
[...]Der Chef von fidor (Herr K.) verlässt das gesunkene Schiff [...]
Vielleicht hätte er es besser beim ursprünglichen Namen belassen sollen: Kölsch, Kröner & Co. AG. Na denn, Prost! ![]()
[...]Ich persönlich hingegen kann mich nicht beschweren, denn sowohl bei mir zuhause als auch im Büro ist der o2 Sendestandort ist Sichtweite und liefert Bestwerte.
Die Vermutung, dass bei der Wahl deiner persönl. Standorte diese Tatsache eine nicht unentscheidende Rolle gespielt hat, dürfte nicht ganz abwegig sein ![]()
Es ist ein vollkommen neuer Tarif. Die Tarifkonditionen sind wohl ansonsten dieselben wie beim alten 2006er Genion S, also zumindest was die 0€ Grundgebühr betrifft. Bei dem Genion S 2019 besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Aufbuchung von Internet-Packs bis hin zu 5GB und das LTE Netz ist nutzbar.
An den neuen Genion kommt man dann aber vermutlich nur durch maschinelle Migration ran, oder ;)? Sprich, wenn man nicht den passenden Ausgangstarif hat, wird das nichts...
Hoffentlich kann der Unternehmer seinen Schaden bei der Hipsterbude N26 geltend machen [...]
Meine Meinung: Geschieht ihm recht. Wer sein Firmenkonto bei solch einer Bude führt (und das war sie von Anfang an) kann kein echter Unternehmer sein...
Beim Free Unlimited gibt es schon Multicards, und zwar bis zu 2 Stück für Privatkunden und 4 Stück für Geschäftskunden. Allerdings sind die in dem Tarif nicht kostenlos sondern werden mit 4,99€ berechnet.
Kostenlos hingegen sind sie beim my All-in One Connect. Hier sind 3 SIM Karten mit Sprachfunktion und 25 reine Datenkarten je Vertrag enthalten.
Das ist aber verwirrend, denn im PLV vom 18.03.2019 stehen sie als nicht buchbar drin:
Konditionen O2 Multicard48 - nicht buchbar für O2 Free Boost, O2 Free XL, O2 Free Unlimited und O2 my All in One