Beiträge von Eldschi

    In unserem Land gibt es doch Vertragsfreiheit - man muss also auch als Dienstleisungsanbieter nicht jeden Kunden nehmen oder sich mit ihm abgeben. Deine Geduld, Frank, ist einerseits phänomenal und bewundernswert, andererseits geht dir aber auch wertvolle Zeit für die Betreuung von Interessenten bzw. guten Kunden verloren, die deine Arbeit sehr wertschätzen, wenn du dich intensiv mit ohnehin niemals zufrieden zu stellenden Dauernörglern abgibst. Aber das hatte ich ja glaube ich schon vor Monaten hier geschrieben...

    Das war Anfang letzter Woche schon, also ganz knapp vor Quartalsende, bevor die Preise wieder hochgingen


    Es ist vergebene Liebesmüh Leuten etwas erklären wollen, die zum einen mit der Erklärung cognitiv überfordert sind und zum anderen sich als benachteiligtes Opfer dieser Welt sehen und in höchstem Maße neidisch sind auf alles und jedes, wovon sie glauben, andere hätten es und sie selbst nicht :rolleyes: :mad:

    Diese völlig überflüssige Gesetzesnovelle hat ihren Ursprung darin, dass unsere überaus kompetente Verbraucherministerin, nachdem sie einen neuen Lebensgefährten in den Niederlanden gefunden hat, anhand ihrer plötzlich immensen Telefonrechnung festgestellt hat, dass Roaming etwas anderes ist als Anrufe aus dem Heimatland ins EU-Ausland zu tätigen. Diese phänomenale Erkenntnis hat sie dann auch noch in der Öffentlichkeit breit getreten anstatt diese peinliche Wissenslücke für sich zu behalten.
    Mit ihrer anschließenden Feststellung, dass sie noch längerfristig an ihren Anbieter gebunden ist, kam das ganze ins Rollen.


    Eine der auffälligsten Folgen wird IMHO sein, dass die Anbieter ihre einmaligen Anschlussgebühren, die ohnehin schon üppig geworden sind, weiter ordentlich in die Höhe schrauben werden, um der Wechselwilligkeit der Kunden Einhalt zu gebieten. Achtet drauf...

    [USER="165580"]sparfux[/USER] Meine Einschätzung: Unbewusst hast du alles richtig gemacht:
    1. Nach meiner Erinnerung ist das Aussprechen einer Kündigung überhaupt nicht bonuszinsschädlich, solange über das Guthaben nicht in der Bonuszinsperiode verfügt wird.
    2. Der Kündigungs-Zieltermin ist bei einem Sparguthaben in Wirklichkeit ein Zeitraum von 30 Tagen, beginnend mit eben diesem Termin. Du kannst also bis zum 30.08. ohne Vorfälligkeitsentschädigung bzw. -zinsen (im Volksmund auch als Strazins bezeichnet) verfügen, mithin ginge dir lediglich ein einziger Tag Bonuszins verloren.
    3. Generell gilt jedoch: Warum Sparguthaben mit Normalzins um die 0,01% p.a. überhaupt kündigen? Einfach verfügen und gut ist. Das Vorfälligkeitsentgelt richtet sich nach dem Zinssatz, ist also lächerlich gering. Ja, es ist so, die Niedrigzinsen bringen manchmal sogar auch auf der Habenzinsseite Vorteile mit sich :D