Beiträge von Hanswurscht

    Die Beschreibung von Auerswald ist in meinen Augen etwas irreführend. Was die A-box macht, ist eigentlich ganz einfach erklärt: Die A-box ist eigentlich eine Zusammenschaltung von zwei ganz normalen analogen Telefonen. Sie nimmt an einem analogen Anschluss ein Gespräch entgegen, bewirkt am anderen, dass dort quasi "der Hörer abgehoben" wird und schaltet dann beide zusammen. Je nach Betriebsart wählt sie am zweiten Anschluss auch noch selbstständig eine vorher definierte Nummer bzw. tut das gleiche, ohne das erste Gespräch entgegenzunehmen.


    Nach meinen Recherchen ist die A-box auch das einzige preislich vernünftige Gerät, das so etwas kann. In VErbindung mit günstigen GSM-Gateways eignet sie sich also durchaus, um sich eine Call-Through Lösung zu basteln:


    Das Gateway leitet den eingehenden Anruf auf dem Mobilanschluss an einen analogen Port weiter, auf dem normalerweise dann ein analoges Telefon klingeln würde. Dies wird ersetzt durch die A-box, die gleichzeitig wie ein Telefon an einem anderen analogen Anschluss der TK-Anlage die LEitung öffnet (quasi den Hörer abhebt), so dass man per Tonwahl wählen kann. Da die A-box beide Leitungen verbindet, kann man damit von seinem Handy unterwegs über Tonwahl die von zu Hause gültigen Tarife benutzen.

    So seh ich es auch, wenn Talkline dir auf deine Nachfrage eine klare Aussage zu den Preisen gemacht hat, dann sollten irgendwelche Preislisten keine Rolle mehr spielen. Vergiss nicht, die ganze Kommunikation mit Talkline möglichst gut zu dokumentieren, falls es zum Streit kommt.

    Zitat

    Original geschrieben von MikeB
    Der Gerichtstand ist natürlich das zuständige Amtsgericht welches für den Firmensitz zuständig ist.
    Ist auch so wenn es nicht in den AGB stehen würde laut BGB so.


    Stimmt nicht ganz. Die Gerichtsstandsvereinbarung in den AGB gilt nur für Kaufleute, dürfte also für dich nicht greifen (§ 38 ZPO). Grundsätzlich der Firmensitz ist zwar richtig, aber ich meine, hier greift der besondere Gerichtsstand nach § 29 ZPO am Erfüllungsort und der dürfte an deinem Wohnsitz liegen. Ich habe das ganze bei o2 für einen Kumpel schon gemacht und da hat es beim Amtsgericht des Wohnsitzes funktioniert. Falsch machen kannst du damit auf jeden Fall nichts, falls die sich für nicht zuständig halten, wird an ein anderes Gericht verwiesen (wenn ich es richtig im Kopf habe, kostet das nichts extra).


    Vorher solltest du aber unbedingt die Preisliste prüfen, nur wenn da ein eindeutiger Preis vereinbart ist, wirst du im Recht sein.


    EDIT: Ach ja, und was natürlich auch nicht bezahlt werden muss, sind Grundgebühren für die Zeit einer unberechtigten Sperre.


    EDIT2: Hab mal einen kurzen Blick auf die Talkline Website geworfen und bin da auf die Schnelle auf das Dokument "Info-Service 04/06" gestoßen. Da werden als Preis genau die von MikeB genannten Gebühren aufgeführt. Die Original T-mobile PReise sollten für dich nicht gelten, dein VErtragspartner ist Talkline. Eine richtige Preisliste habe ich da nicht gefunden.

    Das alles entscheidende ist die Preisliste, wenn es fest Preise für diese Gespräche gibt, müssen die sich auch dran halten. In manchen Preislisten findet sich aber auch der Hinweis, dass ggf. vom Roaminpartner berechnete Gebühren mit Aufschlag weitergegeben werden. Der Hinweis, sich direkt an den Roamingpartner zu wenden, ist allerdings eine Unverschämtheit, da der sicher nicht dein Vertragspartner ist.


    Wenn sich nach Prüfung der PReisliste herausstellt, dass Talkline mit seiner Rechnung definitiv falsch liegt, dann sind aber auch die berechneten Gebühren für die Rücklastschrift und die Anschlusssperre nicht in Ordnung und müssen nicht bezahlt werden. Insofern meine ich, hast du dann alles richtig gemacht.


    Da Talkline den Anschluss nun unberechtigt sperrt, kannst du entweder den Vertrag fristlos kündigen (wegen unberechtigter Verweigerung der Leistung), ggf. nach vorheriger Fristsetzung, oder auf Aufhebung der Sperre klagen (ggf. mit einstweiliger Verfügung). Hier sollte man auch nochmal die AGB zu Rate ziehen, ob sich dort etwas findet, wann eine Sperre zulässig ist. Zusätzlich würde ich mich hier auf § 45k Telekommunikationsgesetz berufen, obwohl nach wie vor streitig ist, ob diese Vorschrift für Mobilfunk überhaupt gilt (Sperre erst bei 75 und nach schriftlicher!!!, kein E-mail, Androhung zulässig).

    Der Shop ist doch mit Sicherheit zumindest als Vermittler berechtigt gewesen, für E+ Vertragserklärungen anzunehmen und nicht nur "Poststelle", ansonsten hätte doch bei ihm gar nicht der Vertrag geschlossen werden können. Und damit muss das auch für die Kündigung gelten, mit Abgabe im Shop sollte diese E+ zugegangen sein. Und das wiederum sollte doch durch die gegenseitigen Zeugenaussagen anchweisbar sein.

    Erstmal vielen Dank für die detaillierte Beschreibung, wie deine derzeitige Situation aussieht. Ich habe nämlich genau dieselbe Kombination (Alice ISDN am analogen Telekom-Anschluss) bestellt, muss aber wohl noch eine ganze Weile warten, da Alice sich bei Auftragsbearbeitung nicht gerade mit Ruhm bekleckert.


    Ich habe mir auch schon intensiv Gedanken gemacht habe, wie das ganze dann wohl im Einzelnen funktionieren könnte, sobald ich meine Anschluss habe, werde ich meine Erfahrungen nachreichen (wird aber wohl noch bis Ende Oktober dauern). Und genau das, was du beschreibst, habe ich schon befürchtet, wäre ja auch zu schön, wenn man die Telekom-MSN für abgehende Gespräche ohne Weiteres nutzen könnte, um z.B. zu vielen Anrufzielen die teuren Alice-Preise sehr elegant zu umgehen.


    Ich gehe im Moment nach dem LEsen vieler Beiträge auch in anderen Foren davon aus, dass das mit dem Alice-Box-Teil gar nicht funktionieren wird und habe mich schon darauf eingestellt, eine andere Anlage anzuschließen (fritzbox oder Speedport). Zumindest über die fritzbox sollte es dann mit entsprechenden Wählregeln möglich sein, auch die Telekom-MSN zu nutzen.


    Werde aber über meine Erfahrungen berichten.

    Zitat

    Original geschrieben von jizzlewizzle
    Die Umstellung an sich ist korrekt, es hätte dir bei dem Tarifwechsel mitgeteilt werden müssen, dass die irgendwann erfolgt.


    Wenn es nicht mitgeteilt wurde und auf Nachfrage sogar behauptet wurde, alle Optionen bleiben erhalten, dann ist es auch nicht korrekt, dass jetzt die Umstellung vorgenommen wird.