Ergänzend zu Fritzmaier http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=4299459#post4299459
Habe jetzt hier mehrmals von EnerGen Süd eG gelesen und mich nun ein wenig mit dem „Modell“ beschäftigt.
Entgegen des Erscheinungsbildes, empfinde ich die Idee sehr genial. 20 € Eintrittsgeld in Verbindung mit dem vorgeschriebenen Erwerb von mindestens einem „Geschäftsanteil“ ist jedoch nicht so prickelnd.
Das Angebot rechnet sich m. E. ausschließlich bei einem starken Verlangen nach extrem langfristiger Bindung an EnerGen Süd eG.
Kosten-/Risikobetrachtung
Die Versorgungspreise sind zugegeben sehr günstig und die 20 € kann man verkraften.
Positiv ist auch die ausgeschlossene Pflicht zur Nachleistung über den Geschäftsanteil hinaus - § 2 (5) der Satzung. Mehr als die 100 € wird man demnach nicht verlieren können, denn ausschließlich mit diesen ist man an einem potenziellen Verlust der Genossenschaft beteiligt.
Ein Anspruch auf Rückzahlung bei Austritt aus der Genossenschaft besteht nach § 2 (6) der Satzung.
Stellt sich nur die Frage: „Wann bekommt man welchen Betrag erstattet“
Nach § 6 (1) beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate zum Schluss des Geschäftsjahres – der Austritt sollte somit zum 31.12. eines Jahres möglich sein, wenn spätestens zum 30.06. „gekündigt“ wurde (ggf. abweichendes Geschäftsjahr beachten - habe ich keine Info zu gefunden).
Möglichkeit 1
Schriftliche Übertragung des Geschäftsguthabens auf ein anderes (Neu-)Mitglied (siehe hierzu Nr. 21 der GO)
Möglichkeit 2
Das „Auseinandersetzungsguthaben“ wird binnen sechs Monaten nach dem Ausscheiden ausgezahlt. Die Auszahlungshöhe richtet sich nach der Vermögenslage der Genossenschaft zum Zeitpunkt des Ausscheidens. (siehe hierzu Nr. 24 Der GO)
Resümee:
Wenn alles gut läuft, verkauft man seinen Anteil einfach. Andernfalls hat man seinen Anteil spätestens 12 Monate nach Kündigung in voller Höhe zurück. Im schlimmsten Fall kündigt man jedoch erst am 01.07. und muss bis zu 1,5 Jahre warten. Zudem könnte die Rückzahlung bis auf 0 € sinken, wenn die Genossenschaft sehr hohe Verluste gemacht hat.
In die Gesamtbetrachtung würde ich die 100 € einfach mal als „ mögliche Kosten“ einrechnen und so den Fall einer plötzlichen Preiserhöhung, verbunden mit zahlreichen Austritten und entstehenden Verlusten bei der Genossenschaft berücksichtigen…natürlich ein absolutes Extrem!
Viele Grüße