Zitat
Original geschrieben von Flyertom
Den letzten Satz kann ich nicht unterschreiben! Die eigene PKV kann einen gar nicht unabhängig beraten, wie auch?! So richtig "frei" ist man in seiner Entscheidung auch nicht, denn die eigene PKV muß das Kind in der Regel maximal zu dem Schutz versichern, den auch die Eltern haben.
Wenn das Kind ohne Gesundheitsprüfung versichert werden soll, kommt lediglich die bestehende PKV in Frage (hast du ja ausführlich beschrieben). Somit kann man sich durchaus von der PKV die Alternativen erläutern lassen / sich beraten lassen. Insbesondere dann, wenn der Vermittler hiermit offenbar ein "Problem" hat.
Ob ggf. ein anderer Tarif mit Gesundheitsfragen besser geeignet wäre, könnte ebenfalls von der PKV mitgeteilt werden. Soll das Kind vllt sogar zu einer anderen Gesellschaft (falls Voraussetzungen gegeben sind) MUSS sicherlich eine unabhängige Beratung eingeholt werden. Diesen Fall halte ich persönlich jedoch für recht selten und unwahrscheinlich.
Zitat
Original geschrieben von Flyertom
Stimmt insoweit, wenn der Sorgeberechtigte (i.d.R. die Mutter) darauf besteht.
Ich habe geschrieben, dass das Kind einen Rechtsanspruch auf die PKV hat. Ob der Versorger mit Einverständnis des Partners aus dieser Pflicht "befreit" wird, ist ein anderes Paar Schuhe.
"Dem Kind sollten die Verhältnisse, die bisher sein Familienleben geprägt hätten, so weit wie möglich erhalten bleiben. Dazu zähle auch die private Krankenversicherung. Die Richter betonten zugleich, mit den allgemeinen Unterhaltszahlungen, die der Vater erbringe, seien die Beiträge nicht abgedeckt. Vielmehr müsse er diese Kosten zusätzlich zum sogenannten Regelunterhalt zahlen. " Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz
Im Scheidungsfall dürfte oftmals eher zum Wohl des Kindes als zum finanziellen Vorteil des Versorgers entschieden werden. Mein "Hinweis" war auch lediglich ein Argument, welches bei einer nicht unerheblichen Scheidungsrate berücksichtigt werden sollte. Es stellte keine MUSS-Situation dar.
Ergänzend: Diese Regelung gilt in 2 Fällen nicht. 1. Wenn der Versorger nicht mehr in ähnlichen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt und selbst die PKV aufgeben muss / die Leistung nicht erbringen kann. 2. Wenn ein Wechsel in die GKV + Zusatzvers. möglich + eine Gleichstellung erlangt wird + deutlich günstiger ist.
Viele Grüße