Beiträge von max4you

    Wo sind die AGBs? Datenschutzerklärung und und und?


    Neuanmeldung von eLightman und 1. Amtshandlung einen Thread eröffnen und seine frei-SMS Seite posten.


    Sorry, finde die Kiste riecht ein wenig. Wenn ich falsch liege sorry.


    Sieht ein wenig nach einer Rufnummernsammlung aus - aber einen geschenktem Gaul...


    Viele Grüße


    Impressum


    Inhaber:


    Markus Büchter


    Kleiststraße 26


    48282 Emsdetten



    Kontakt:


    E-Mail: info@unlimited-sms.eu


    oder nutzen Sie unser Kontaktformular

    Zitat

    Original geschrieben von Vari3b
    Versuchs bei der Hotline vielleicht kannst du in den o2o 40€ wechseln
    Kosten tut die Minute/ SMS 0,15€
    Die 15% Online Rabatt bekommst du nicht beim o2o 40€


    Der Versuch einer Umstellung über die Hotline dürfte derzeit eher schwierig werden. Jedoch kann die bevorstehende Kündigung als Argumentationshilfe dienen. Meist wird man weiterverbunden... Leicht hingegen wird die Umstellung, wenn man einen Gutschein einreicht - diesen bekommt man von o2 Mitarbeitern geschenkt oder muss dafür gutes Geld zahlen.


    Generell würde ich dir den 40er nur empfehlen, wenn du regelm. über 307 / 333 (500) Einheiten im Monat verbrauchst.


    Minuten bis der Kostenairbag greift:


    392 Einheiten im online o2o Privatkunde (51 € Airbag, 13 Cent)
    400 Einheiten im Tarif für Selbstständigen (48 € Airbag, 12 Cent) Metrokarte genügt
    266 Einheiten im 40er Tarif (40 € Airbag, 15 Cent)


    Mögliche Einheiten für 40 €


    307 Einheiten im online o2o Privatkunde
    333 Einheiten im Tarif für Selbstständigen
    266 Einheiten im 40er Tarif


    "Sprich was kostet eine Minute telefonieren? Denn ich bin einer der Kandidaten, die auch mal mit einer 15 €-Rechnung aus dem Monat gehen."


    Mögliche Einheiten für 15 €


    115 Einheiten im online o2o Privatkunde
    125 Einheiten im Tarif für Selbstständigen
    100 Einheiten im 40er Tarif



    Mögliche Einheiten für 15 € / 40 € 8 Cent Prepaidtarif


    187 / 500 Einheiten



    Viele Grüße

    Die Liste stammt vom Kroko. Da wird auch ordentlich spekuliert. München soll auch dabei sein. Übrigens soll die AG wegfallen, wenn man gut verhandelt - ??!! Ich kann es mir nicht so wirklich vorstellen


    Viele Grüße


    PS: Für alle die nicht in einen der Läden kommen. In der Bucht sind die 40er wieder für 25 € zu haben (+ 25 € Umschreibegebühr)

    @ Flyertom


    Du hast offenbar wirklich schlimme Erfahrungen machen müssen. Mein Beileid an dieser Stelle. Vllt hätte ich auch nicht allgemein vom super korrekten Makler sprechen sollen, mein Fehler.


    Also: Ein seriöser Makler berät seine Kunden nach dem Prinzip des "best advice". Welche Gesellschaften angeboten werden oder auch nicht, sollte man vorher erfragen.


    Die Alternative ist meist der Einfirmenvertreter (inkl. Bankberater), die jeweils nur ihr eigenes Produkt vertreten. Ob man da besser fährt?


    Zur Haftung des Maklers: Wenn z. B. eine Krankenzusatzversicherung (Zahn) empfohlen wird, welche im Marktvergleich deutlich teurer / schlechter ist, kann der Makler hierfür durchaus haften (Falschberatung).


    Dein bevorzugter Versicherungsberater berechnet übrigens zwischen 70 und 100 € pro Stunde. Ob eine Stunde zur Beratung genügt, wird sich zeigen. Wer keine Zeit oder Lust hat sich selbst zu informieren, kann sich sicherlich kostenpflichtig beraten lassen. Man muss eben den Nutzen einer Beratung auch immer mit den Kosten ins Verhältnis setzen.


    Insbesondere sind hier Menschen, die sich selbst informieren, Testberichte lesen und Meinungen einholen. Wozu dann noch eine kostenpflichtige Beratung? Das Ergebnis CSS oder ARAG wurde doch hier gemeinsam erarbeitet.


    Mit deiner Provisionsgeschichte drehst du dich im Kreis! Die sind bei den meisten Anbietern sehr ähnlich gestrickt und nicht exorbitant hoch, wie du vllt vermutest.


    Viele Grüße



    PS: Offenbar werden hier die Prämien vom ARAG Z100 mit denen des flexi ZE "basis" + ZB verglichen. Die Leistungen beziehen sich dann aber auf den "Testsieger" flexi ZE top + ZB. Dieser ist jedoch teurer als der ARAG-Tarif (männlich 1975)

    Zitat

    Original geschrieben von HansFranz123
    es lohnt sich immer Vorsteuerabzugsberechtigt zu sein auch beim Kleingewerbe...


    Dann kannst du viel mehr Umsatzsteuer zurück holen wenn du was kaufst..


    Das kann man so pauschal nicht sagen - siehe vorherige Beiträge!


    Umsatzsteuerpflichtig zu sein lohnt effektiv nur wenn:


    1. Überwiegend an vorsteuerabzugsberechtigte Kunden verkauft wird und / oder
    2. Die Anschaffungskosten (Ausgaben) höher als die Veräußerungserlöse sind (z.B. Geschäftsgründung)


    Wer an Privatkunden veräußert und Gewinn erwirtschaftet, fährt ohne Umsatzsteuer deutlich besser. Erklärung: Die "Differenzbesteuerung" erfolgt auf den Betrag zwischen allen EKs und allen VKs.


    VK - EK = ist ein positiver Wert (Gewinn) -> Es muss mehr Umsatzsteuer abgeführt werden, als man Vorsteuer ziehen kann.


    VK - EK = ist ein negativer Wert (Verlust) -> Es kann mehr Vorsteuer gezogen werden, als man Umsatzsteuer abführen muss.


    Viele Grüße

    Die Rechnungsbeträge wurden bislang nie angefochten, womit man diese akzeptiert hat. Um die Sicherung der Verbindungsdaten müsste man sich lediglich kümmern, wenn die Rechnungen nicht gestellt worden wären / der Kunde fristgerecht (max. 80 Tage) eine Falschberechnung mitgeteilt hätte. Dieses ist eindeutig nicht gegeben. Auch könnten z.B. die 25 € GG nicht angefochten werden. Sonderfälle / Beweislastumkehr sind bei sehr unüblichen Rechnungspositionen sicher auch noch zu erwähnen, nur um dieses Thema gehts dem Herrn gar nicht und wir sollten hier nicht zum "Betrug" anstiften :eek:


    Das ein Unternehmer die mtl. 50 € nicht bemerkt, kann ich mir durchaus bei einer hohen Vertragsanzahl und einer Gemeinschaftsrechnung vorstellen. Natürlich keine Entschuldigung, in der Praxis aber durchaus möglich. Bei Erstellung des Jahresabschlusses fällt einem das dann aber doch mal auf :-)


    Zu klären wäre, ob o2 einen rechtlichen Anspruch auf die Zahlung hatte und jetzt noch hat. Diesen Anspruch hat o2 aus dem geschlossenen Vertrag heraus (erbrachte Leistung + Rechnungsstellung). o2 hätte auch "vergessen" können die Abbuchung vorzunehmen, ohne direkt den Anspruch auf die Zahlung zu verlieren. Erst nach drei Jahren, beginnden mit dem Ende des Jahres in dem die Rechnung erstellt wurde, verjährt der Anspruch.


    Also: Vereinbare eine Ratenzahlung, lass deinen Vertrag auf einen zeitgemäßen Tarif umstellen und konzentriere dich auf deine Prüfungen (sind doch meist im Februar).


    Viele Grüße