Beiträge von max4you

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    Es gibt immer etwas auszusetzen. Und welcher Honorarberater kann in die Zukunft sehen? Keiner!


    Also ein guter Maker wird schon allein aus Haftungsgründen nicht auf überteuerte Produkte setzen. Aber jeder wie er meint.


    Wer den Honorarberater bezahlt hat, bekommt dann die ARAG oder CSS auch nicht günstiger.


    Zum Thema Provision. Die CSS zahlt z.B. nicht weniger als die ARAG. Und im Ergebnis würde ein Honorarberater sehr wahrscheinlich auch nicht an der ARAG im Bereich Zahnzusatz "vorbeikommen".


    Viele Grüße

    Bei einer Spanne kleiner 19% kann es bei Geschäften mit Unternehmern auch nicht funktionieren.


    Der Verkaufspreis im 2. Bsp. müsste bei gleichem "Gewinn" 1 € + 0,084 € sein. %-Spannen verzerren bei unterschiedlichen EKs das Ergebnis. Zumal der Gewinn 19% höher wäre als im 1. Bsp.


    Die Ware könnte also für 1,084€ bei gleichem Gewinn auf dem Markt angeboten werden. Hiermit ist natürlich ein großer Vorteil für alle Privatkunden und USt.-Befreite gegeben.



    Viele Grüße


    Die Summenbegrenzung bei der ARAG berechnet sich monatsgenau und beginnt mit dem im Versicherungschein bezeichneten Versicherungsbeginn. Es gilt übrigens immer das Behandlungsdatum und nicht Tag des Befundes! Summenbegrenzungen beziehen sich auf die Leistungshöhe des Versichereranteils (also ohne GKV Anteil) und verhindern, dass große "Vorschäden" eingekauft werden.


    Eine Versicherung ohne Gesundheitsfragen, ohne Wartezeiten usw. würde auch funktionieren. Problem sind halt die steigenden Prämien. Im Bsp Zahnreinigung: 1 Beitrag gezahlt und 120 € Kosten verursacht. Der Versicherer verdient die ersten 6 Monate nichts an dir und muss die Abschlusskosten auch noch vorfinanzieren. Hingegen können "gesunde" Tarife im Beitrag sehr stabil bleiben.


    Das Risiko von Zahnbehandlungen dürfte bei dir in der Zukunft liegen. An deiner Stelle würde ich dafür sorgen, dass du die Beiträge zur Versicherung auch in der Zukunft zahlen kannst.


    Viele Grüße

    Zitat

    Original geschrieben von preis-werk
    schon richtig, aber das sollte man sich wirklich mal genau durchrechnen.


    Im Bereich Handel gebe ich Dir uneingeschränkt recht.
    Wenn man sich aber im Dienstleistungs- oder Handwerkssektor selbständig macht - also nicht viel Vorsteuer zu erwarten hat, kann sich die steuerbefreiung schon eher lohnen. ;)


    Sorry, doch es ist doch genau andersherum.


    Beim Handel arbeitest du (als Kleinunternehmer) meist mit einem PC, Telefon und einem kleinen Lager (Keller). Also kaum Gründungskosten. Der Warenumsatz ist ein durchlaufender Posten (brutto oder netto ist da unbedeutend für dich selbst), aus dem eine gewisse Marge gezogen wird.


    Der Dienstleister und Handwerker hat sehr hohe Gründungskosten (Fahrzeuge, Werkzeuge, Maschinen, ggf. Lehrgänge usw.) und sollte einen deutlich größeren Nutzen vom Vorsteuerabzug haben.


    Aber es war lediglich ein Tipp, denn die regelung für Kleinunternehmer gibt eben genau dieses Wahlrecht (Option) her. Man muss auch hinterfragen wer die Kunden sind. Während Privatkunden nur der Rechnungsbetrag interessiert, werden Firmen zum Preisvergleich den Nettobetrag heranziehen.


    Viele Grüße

    Hast du dir die Tarife der ARAG genauer angesehen? Aus Erfahrung würde ich dir eher zu diesen raten "wollen".


    Zitat

    Original geschrieben von Kounen
    Ja, die Zahnreinigung kann sofort in Anspruch genommen werden und wird bezahlt. Aber Achtung, der Versicherungsschutz muss schon begonnen haben und dir muss die Versicherungspolice schon vorliegen, denn erst dann ist der Vertrag offiziell zustande gekommen.


    Grüße


    Der Verzicht auf die Wartezeiten im Bereich der Vorsorge ist Wahnsinn und natürlich ein sehr gutes Argument! Langfristig werden diese Prämien jedoch keinen Bestand haben können :eek: Neben den außerordentlichen Tarifanpassungen (Risiko bei allen Anbietern) sind beim CSS die jährlichen Anpassungen vorprogrammiert und können so zu einer Kostenfalle werden. Ein Wechsel in einigen Jahren hat dann automatisch höhere Einstiegsprämien bei anderen Gesellschaften zur Folge!


    Viele Grüße

    Ohne mir hier alle Beiträge durchlesen zu "wollen":


    Abschlussgebühren sind bei Riesterverträgen über die Laufzeit zu verteilen (hingegen bei LV / RV Zillmerung = das Anfangsguthaben ist im Minus).


    Zusätzlich werden die laufenden Vertragskosten (z. B. Verwaltungsgebühren) stetig von den Einzahlungen abgezogen. Einen laufenden Vertrag nicht mehr zu besparen und einen 2. abzuschließen (Anbieterwechsel) dürfte absolut kontraproduktiv sein ;)


    Eine Besonderheit der Riesterverträge ist, dass jederzeit die Einzahlungen (abzüglich Risikokosten) zur Verfügung stehen müssen und diese bei einem Anbieterwechsel weitergereicht werden. Wer auf ein "schlechtes" Produkt gesetzt hat, sollte sich den break even errechnen (Zeitpunkt an dem der neue Vertrag die Wechselgebühren erwirtschaftet hat). Liegt dieser Zeitpunkt vor dem Auszahlungsbeginn, ist der Wechsel sinnvoll. Sonst nicht!


    Riestern ja oder nein? Alle staatlich / steuerlich geförderten Sparformen haben gewisse Restriktionen. Finanziell lohnen sich Riesterverträge in der Regel nur, wenn diese stark gefördert werden und das eigene Einkommen gering ist. Über den Sonderausgabenabzug Steuern zu sparen, sollte kein Anreiz sein diese Sparform zu wählen.


    Und wer auf die Förderung für seine Kinder setzt muss bedenken, dass diese Förderung nur für die Dauer des Anspruchs auf Kindergeld gilt.


    Interessant sind einige optionale Zusatzleistungen, welche bspw bei Berufsunfähigkeit für die Fortführung des Vertrages sorgen oder auch die Rentenzahlung an die Hinterbliebenen des Sparers bei Tod gewährleisten.


    Generell sollten alle Sparformen gegengerechnet und über die gesamte Laufzeit verglichen werden. Oftmals rechnet sich selbst die klassische Rentenversicherung (mit oder ohne Fondsanteil) besser als geförderte Verträge.


    Viele Grüße ;)