Zum Thema Haftpflichtkasse:
Unabhängig von den Ergebnissen der Stiftung Warentest, ist mir der reibungslose Ablauf nach Vertragsschluss sehr wichtig. Preislich liegen zwischen den "günstigen" Anbietern etwa 20 bis 30 € im Jahr (also etwa 8 Cent / Tag). Auf Kulanz verlasse ich mich nie. Daher dann auch oft die Empfehlung "HKD". Dieses hängt jedoch immer vom Bedarf des Kunden ab. So gibt es z. B. auch eine PHV, welche die Hochstufung der Kfz-Haftpflicht nach einem Unfall mit geliehenen PKW für 3 Jahre übernimmt. Wer diesen Schutz als sehr wichtig für sich einschätzt, "landet" eben bei einer anderen Gesellschaft.
Der Versicherungsschutz des Standardtarifes (HKD) kann in einigen Punkten - kostenneutral - über Sondervereinbarung (Makler) deutlich verbessert werden. Diese Sonderkonditionen werden von der Stiftung natürlich nicht berücksichtigt.
Schadenfreiheitsratt (SFR):
Wenn der Schadenfreiheitsrabatt bereits nach 2 Jahren ohne Schäden gewährt wird, und dieser die Prämie effektiv um bspw. 30 € pro Jahr reduziert, sollten Schäden in Summe bis max. 60 € selbst bezahlt werden. Diesen Betrag würde ich persönlich als Versicherungsnehmer ohnehin übernehmen wollen, da der Aufwand (Schadenanzeige, Rechnungen suchen....) mir zu groß wäre. Ich kenne da jedoch auch andere Fälle 
Reduziert ein Selbstbehalt (SB) von vllt. 150 € die Prämie um lediglich 20 €, "spart" man pro Jahr 50 € inkl. des SFR. Schäden bis 210 € sollten dann jedoch vom Versicheurngsnehmer selbst getragen werden. Erklärung: Verlust des SFR für 2 Jahre = 60 € + der SB.
Dieses Summe hingegen wäre mir persönlich die zusätzliche Ersparnis von 20 € im Jahr nicht wert!
"Beitrag von der Steuer absetzen": Im Rahmen der Sonderausgaben kann der Beitrag als (sonstiger) Vorsorgeaufwand berücksichtigt werden. Aufgrund der Höchstgrenzen, welche in der Regel bereits durch den Eigenanteil zur Krankenversicherung usw. voll erreicht werden, reduzieren die Beiträge zur Haftpflichtversicherung nicht mehr die Berechnungsgrundlage deiner Steuerlast (zvE).
Ab 2010 gibt es neue Höchstgrenzen und die Unterteilung in Altersvorsorgeaufwendungen und "sonstigen Vorsorgeaufwendungen". Im Ergebnis wird dieses jedoch überwiegend nichts daran ändern, dass die Beiträge zur PHV keine steuerliche Wirkung mehr erzielen können. Dieses gilt übrigens auch für die Kfz-Haftpflicht, wenn die Kfz-Kosten keine Betriebs- oder Werbungskosten sind!
Viele Grüße