Beiträge von privatlehrer

    Es nervt...


    Ich habe nur durch Zufall (ein Kumpel hat mir seine Probleme mit Webhandy erzählt) mitbekommen, dass Vodafone seit dem 13. Monat die Grundgebühr berechnet. Auf meine eMail an Webhandy bekam ich dann die Antwort, man hätte mich doch im Januar per eMail informiert. Komischerweise habe ich eine solche eMail nie zu Gesicht bekommen. Ich möchte gar nicht wissen, wie viele User die 60 Eur gar nicht zurückfordern, weil sie es schlicht nicht gemerkt haben.


    Also mich haben die seit dem Anschreiben von mir auch immer nur mit eMails vertröstet. Ich hab von den 60 Eur noch nicht einen Cent(!) zurück bekommen.
    Als ich mit Mahnverfahren gedroht habe kam eine eMail zurück: Ich solle mich doch noch gedulden. Es würde irgendwann Mitte Dezember das Geld an mich überwiesen. Kann das sein, dass die klamm sind? Jedenfalls finde ich das höchst unseriös. Normalerweise hätte ich laut Vertrag nie 5 Eur zahlen müssen, und nun soll ich weiterhin sehenden Auges Monat für Monat für Monat in Vorleistung gehen, während Webhandy zuschaut und sich eins lacht?!


    Ich sehe quasi schon im Januar die nächste eMail vor meinem geistigen Auge: Überweisungsprobleme. Dauert noch etwas. Bitte um Geduld.


    Ich werde das daher jetzt mit der Mahnung in Angriff nehmen.
    Wegen der Anzeige: Wegen was genau muss man die Anzeige machen? Wo? Wie? Danke schon mal.

    Zitat

    Original geschrieben von HT483
    Meine Erfahrungen waren diese, dass es einen Rabattschutz nur bei Serviceversicherern gibt.


    Nee. Gibt's eigentlich bei fast allen Versicherern. Lassen die sich ja mit ca 12% Aufschlag auch fürstlich entlohnen.


    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann gilt der Rabattretter/Rabattschutz übrigens nur, solange man bei der selben Versicherung bleibt: http://de.wikipedia.org/wiki/S…ckstufung_im_Schadensfall


    Bei der DEVK beispielsweise hört sich das so an:

    Zitat

    Rabattschutz - 4. Bei Beendigung des Versicherungsvertrags wird dem Nachversicherer auf dessen Anfrage der Schadenfreiheitsrabattstatus übermittelt, der ohne den Rabattschutz erreicht worden wäre.


    Abweichungen bei der Stärke der Rückstufungen bei den verschiedenen Versicherungen und Verträgen habe ich IN DER HAFTPFLICHT übrigens immer nur ab SF 25 gefunden. Da allerdings dann teilweise recht heftig. z:b: WGV-Basis: SF25 -> SF11 versus WGV-Komfort: SF25 -> SF22


    Bei der Vollkasko gibt es hingegen auch bei kleineren SF-Klassen mal hier und da kleinere Abweichungen je nach Vertrag/Versicherer.