Beiträge von Telefonterrorist

    ebay-Angebot: 8910i, gekauft April 04, mit Rechnung.
    Schien okay; habe gekauft.


    Nachdem ich inzwischen auf diesen Thread gestoßen bin (DANKE an den Initiator; er hat sich um die Gemeinde verdient gemacht wie kaum sonst jemand hier) ist es mir etwas mulmig geworden und ich habe mir vor der Bezahlung die IMEI-Nummer mailen lassen und sie auf der Page, die irgendwo oben steht, gecheckt. Ergebnis: 8910i ja, aber Herstellungsdatum vor 2003.


    Das heißt, das Teil müßte mindestens 16 Monate beim Händler rumgelegen haben. Kann ich mir schwer vorstellen.


    Wer der Händler war, weiß ich nicht. Verkäufer hüllt sich bis jetzt in Schweigen. Auch verdächtig.


    Meine Frage:


    Ist es vorstellbar, dass eine IMEI komplett gefälscht wird? Nach dem, was ich bisher gelesen habe, haben 8910er, die zu 8910i´s verbastelt worden sind, immer noch eine 8910-IMEI. Kann ein 8910 nicht einfach entsprechend geflasht werden?


    Und außerdem: Gab es das 8910i überhaupt schon vor 2003?


    Ich möchte dem Verkäufer natürlich nicht Unrecht tun. Wenn alles okay ist, soll er seine Kohle selbstverständlich schnellstmöglich bekommen. Andererseits möchte ich aber auch nicht gerne reinfallen, zumal die Sache mit dem Herstellungsdatum schon zu denken gibt.

    @fig:


    ".... und wie immer .... der Ton und Deine Worte sind enscheidend!"


    Ich kann´s nicht mehr hören :mad:


    Macht bierinfos den Eindruck, dass er ein Proll ist, der nicht in der Lage wäre, sich wie ein durchschnittlicher Mitteleuropäer zu artikulieren? Wozu dann diese öden Belehrungen?


    Im übrigen: O2 lebt von UNSEREM Geld. Umgekehrt haben die nichts, worauf zumindest ich nicht verzichten könnte. Deswegen gibt es auch keinen Grund, jemandem irgendwo hinten reinzukriechen. Es reicht völlig aus, sich so auszudrücken, wie man es auch sonst tut. Dazu muss aber niemand ermahnt werden (außer ein paar wenigen, die leicht zu erkennen sind und bei denen das allerdings auch nichts nützen würde).

    Zitat

    Original geschrieben von NoNick
    Drei Wochen sind es in diesem Fall zwar nicht, aber der Betrag wird an die Bank übermittelt, an dem Tag an dem die Rechnung generiert wird. Die Bank zieht den Betrag dann zum auf der Rechnung genannten Datum ein.


    Bis die Tage...


    NoNick


    Klingt plausibel.


    Es sollte aber möglich sein, einen Abbuchungsauftrag 10 Tage vor der Ausführung zu berichtigen. Und falls nicht, wäre nach meiner Meinung Kulanz angesagt.


    bierinfos muss als O2-Kunde allerdings froh sein, dass sie ihm nicht gleich den Anschluss gesperrt haben. So unbeweglich, wie die Herrschaften sonst sind: Da sind sie schnell.

    Zitat

    Original geschrieben von NoNick
    Deine Entscheidung. So, wie Du den Sachverhalt schilderst hat o2 hier ja keinen Fehler gemacht. Schau auf die Rechnung, welche BV steht dort drauf? Die alte?
    Geht ja nicht anders, weil die Rechnung schon fertig war, als Du Deine BV geändert hast. Und es steht explizit auf der Rechnung, von welchem Konto abgebucht wird. Ich habs bereits geschrieben, hättest Du vor Zahlungstermin o2 informiert, das Du das Geld überweist, da dieses Konto nicht mehr existiert, wäre es nicht zu einer Rücklastschrift gekommen. Insofern kannst Du auch nicht über die Kosten schimpfen.


    Bis die Tage...


    NoNick



    Wenn die Rechnung fertig ist, kann man 10 Tage später nicht von einem anderen Konto abbuchen? :confused:


    Man lernt nie aus.

    Wenn er dich mit deinem verlorenen Handy angerufen hat (was ja zu vermuten ist) führt das ja wohl zu nichts.


    Vergiss nicht, die Karte sperren zu lassen, falls du´s nicht schon getan hast.


    Und die Polizei: Naja, die wird sich schon melden. Vielleicht so gegen Weihnachten - Weihnachten 2005 ;)

    Bei mir ist der Haken der, dass es nicht funktioniert. Bekomme die Ansage "1,5ct pro Minute", obwohl mir die Anmeldung vor ca. 30 Std. als erfolgreich bestätigt wurde.


    Ich habe deshalb soeben schriftlich gekündigt und die Herrschaften aufgefordert, die Berechnung der Gebühr zu unterlassen. Außerdem will ich eine schriftliche Bestätigung haben. Ahne schon, dass (außer der Berechnung) nichts passiert.


    War der Euro, den ich pro Monat vielleicht gespart hätte, den Ärger wert?
    In Zukunft lasse ich die Finger von solchem Krampf.

    Erstens:
    Mündliche Verträge bzw. Vertragsänderungen sind (von Ausnahmen abgesehen) wirksam.


    Zweitens:
    Der Haken liegt in der Beweisführung. Soll heißen: Wenn T-Mobile im Streitfall behauptet, dass der alte Vertrag geändert wurde, müssen sie das beweisen. Da es nichts schriftliches gibt, könnte das nur durch die Zeugenaussage des Hotliners geschehen.


    Das bedeutet aber: Gerichtsverfahren, Hotliner muss bei Gericht als Zeuge anlatschen, und das alles bei einem Streitwert zwischen Null und lächerlich.


    Ich glaube nicht, dass sich T-Mobile darauf einlassen würde.


    Meine Empfehlung: Nach der ersten Rechnung T-Mobile anschreiben, was das soll - muss wohl Missverständnis sein - blah blah blah. Falls die auf stur schalten: Rechtsanwalt.


    Ist sicher nicht die ganz feine Art, aber auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil ;)