Beiträge von Telefonterrorist

    Zitat

    Original geschrieben von Thomas
    Ach so :confused:


    Nun gut, dann schieb ich das eben mal ins Werbe :D


    cu
    Thomas


    Himmel nochmal.
    Ihr seid doch sonst so großzügig beim Verteilen von Schlössern. :rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von V8200T5

    Wenn ich angerufen werde, weist mein Handy den Anrufer nach ein- oder zweimal klingeln ab. Erst dachte ich die Anrufer hätten immer aufgelegt, aber dann hat mich jemand gefragt, warum ich ihn abgewiesen habe. Auch hier hatte ich das Handy noch nicht in der Hand. :confused:


    Exakt mein Problem :mad:


    Nokia 8910i mit eplus.


    Ich habe die Karte jetzt mal in ein anderes Gerät gesteckt. Mal sehen, ob das etwas ändert.


    Da das Problem bei dir aber in der Kombination K750i mit eplus auftaucht, ist jetzt eigentlich erstmal eplus verdächtig.

    Zitat

    Original geschrieben von mawis
    Ist in dem Fall nicht besser, wenn du die Mailbox deaktivieren lässt und dir die Benachrichtigung per SMS aktivieren lässt? Hat für den Anrufer den großen Vorteil, dass er dafür bei E+ im Gegensatz zu den anderen Anbietern nichts zahlen muss.


    Ich glaube, das kostet bei Eplus inzwischen auch. Hat mir jedenfalls die Hotline so gesagt.

    Zitat

    Original geschrieben von elgo
    Wirr schon mehr als aufschlussreich :confused:
    Die Frau hat offensichtlich nicht mehr alle Latten am Zaun - und ich glaube das war schon vor der Entführung so! Vielleicht wollten die Entführer sie auch deshalb loswerden. :rolleyes:
    Von mir aus kann sie gerne im Irak bleiben und uns von Ihrer realen sowie televisionären Anwesenheit verschonen.


    Der Eindruck, dass sie "nicht mehr alle Latten am Zaun" hat, könnte sich schon aufdrängen; nur:


    Es ist erstaunlich, was herauskommt, wenn freie Rede wörtlich protokolliert wird. Was beim Zuhören geschliffen und fehlerfrei klingt, erweist sich dann plötzlich als ziemliches Gestammel. Das ist sogar so bei Leuten, die es gewöhnt sind, schwierige Sachverhalte in freier Rede darzustellen. Zu denen gehört Osthoff aber noch nicht mal. Hinzu kommt, dass sie vier Wochen Geiselhaft hinter sich hat. Das macht den Kopf nicht klarer.


    Ich möchte mir deshalb momentan noch kein Urteil bilden. Dass die Frau die allgemeine Erwartungshaltung nicht erfüllt, ist fürmich jedenfalls kein Kriterium - weder ein positives noch ein negatives.


    Nicht zu vergessen: Der Irak ist für die Osthoff etwas ganz anderes als für unsereinen.

    Da sich die Werbung ja - wie du schreibst - zielgerichtet an deutsche/deutsch-türkische Zuschauer wendet und das Programm in Deutschland empfangen wird, gilt deutsches Recht.


    Machen kannst du trotzdem nichts, da die Werbung nicht strafbar ist. Sie ist allenfalls wettbewerbswidrig. Dies bedeutet, dass ein Wettbewerber (beispielsweise Handy-Händler) auf Unterlassung klagen kann.


    Klagebefugt wäre auch ein zugelassener Verbraucherschutzverein.

    Zitat

    Original geschrieben von Rabb
    Tja, Pech für deine Freundin:
    Da der Halter mit ihr nicht verwandt ist, hat er deiner Freundin gegenüber kein Zeugnisverweigerungsrecht und muss sie als Fahrerin angeben. Es sei denn, er will sich selbst möglicherweise strafbar machen, was aber wegen einer VerkehrsOwi mehr als dämlich wäre (und ev. eine Straftat).


    ................


    Grüße Rabb :)



    Lieber Rabb,


    von juristischen Dingen hast du offensichtlich soviel Ahnung wie eine Kuh vom Klavierspielen - trotzdem bläst du hier die Backen auf, als wärst du Bossi persönlich.


    Man muss nicht von allem etwas verstehen; aber man muss auch nicht zu allem seinen Senf dazuschmieren.


    Merke:


    NIEMAND ist verpflichtet, als Zeuge - gegen wen auch immer - auszusagen; es sei denn, er wird von einem RICHTER vernommen.


    Vorladungen durch die Polizei können ignoriert werden.


    Vorladungen durch den Staatsanwalt muss nachgekommen werden. Aussagen muss man dort auch nicht.


    Richterliche Vorladungen sind, wie gesagt, nicht nur zu befolgen: Man muss auch aussagen, wenn man als ZEUGE (nicht als Beschuldigter!) vernommen werden soll.
    Ausnahmen: Man hat ein Zeugnisverweigerungsrecht oder ein Aussageverweigerungsrecht.


    Es ist also absoluter Bullshit zu behaupten, er müsse die Freundin als Fahrerin benennen, weil er sich sonst selbst strafbar macht.



    _____________



    Ich vermute mal, dass Tesrtetette in der angekündigten PN die richtigen Hinweise geben wird. In dier Tat stehen die Chancen der Geldeintreiber in diesem Fall ausgesprochen schlecht.


    Trotzdem noch ein Tipp an Whistler_dq:


    Rechtsschutzversicherungen sind leider nicht so ganz billig, aber trotzdem empfehlenswert. Wie arm man ohne sie dran ist, kann man aus diesem Thread lernen. Die Anfrage hier kostet zwar nichts, bringt aber auch nichts ein außer Hohn, moralinsauren Belehrungen und Selbstdarstellungsauftritten a´la Rabb.


    Deshalb:


    Nicht den Anwalt fragen, wenn du ein Handyproblem hast, sondern das Forum.


    Nicht das Forum fragen, wenn du ein Rechtsproblem hast, sondern den Anwalt.


    ;)