ZitatOriginal geschrieben von jungmario
malinfo: Nur, wenn die Rufnummer dazu Vertragsbestandteil ist.
Nein, dies ist nach der neuen Definition gerade nicht mehr erforderlich. Siehe meinen Beitrag oben zur besonderen Problematik bei o2, weil VoIP offiziell erlaubt ist.
Zitatphonefux: wenn es nicht im Gesetz steht, steht es nicht drin. Bei gefühlten dreihunderttausend Seiten im kleinsten Detail bleibt wenig Spielraum für Gedanken um Sinn und Zweck.
Jeder Jurist wird dir bestätigen, dass dies totaler Quatsch ist. Ein detailliertes Gesetz ist dort, wo es gleichwohl Regelungslücken lässt, selbstverständlich genauso der teleologischen Auslegung unterworfen wie jedes andere Gesetz.
ZitatMeiner Ansicht sind dem §45k die Anbieter unterworfen, die dem Kunden eine Telefonnummer anbieten (einfach ausgedrückt), betroffen sind dann aber alle Vertragsleistungen des Anbieters, denn diese lassen sich ja bei den heute üblichen Kombitarifen auch nicht trennen.
Dass sie sich sehr wohl trennen lassen, hat o2 dir bewiesen, als sie dir lediglich die Datendienste gesperrt haben.
Ob sie sich preislich oder tariflich trennen lassen, ist für eine Frage eine Sperrung doch irrelevant.