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Nicht gerade präzise.
"alle öffentlichen Mobilfunknetze" = alle Netze (GSM, UMTS und LTE) oder nur alle Netzbetreiber?
Oder soll das auch diesbezüglich eine funktionale Ausschreibung sein, und es den Bietern überlassen werden, welche Technologie die angebotenen Repeater unterstützen, um "ausreichenden Datenverkehr" zu ermöglichen?
Die ist insbesondere auch deshalb interessant, weil die im ICx engesetzten Repeater vermutlich den gleichen Anforderungen unterliegen werden.
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Die Frage ist: Hast du seinen Beitrag gelesen?
Den anderen Netzbetreiber nutzt du mit der vorzeitig von o2 rausportierten Nummer. Den o2-Vertrag fährst du bis zum Ende der Laufzeit (mit Glück) mit o2o auf 0 € runter oder mit einer VVL in den Blue XS auf 5 € und legst die SIM in die Schublade.
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Neuer Thread (den es mittlerweile gibt) hin oder her - was bitte hat das mit diesem Thema zu tun?
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Original geschrieben von smile-it.net
Ganz einfach. Ich gehe von etwa 100,- € Produktionskosten aus. Bei einem Verkaufspreis von 249,- macht es immer noch einen Gewinn von ca. 109,- €.
Verkauft Apple es für 379,- wäre der Gewinn 218,- €.
Lustig, was hier für Vorstellungen herrschen und was alles zum "Gewinn" gerechnet wird. Bei einem Verkaufspreis von 249 € bzw. 279 € gehen zunächst mal etwa 40 € bzw. 60 € an Mehrwertsteuer weg.
Und dann hat man das Gerät noch nicht entwickelt, transportiert und beworben. Und der Händler hat auch noch nichts abbekommen. Soviel zu "Gewinn".
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Original geschrieben von migolf
Gleich unter A Satz 1...
Wie gesagt, was ist ein eplus Sprachtarif!? Laut Timba69 sind ja auch die anderen Marken solche Konstrukte... Und irgendwie hat er damit ja auch nicht Unrecht!
Es ist sinnlos, diese Formulierung auf die Goldwaage zu legen. So sorgfältig sind die E-Plus-AGB nicht geschrieben. Die Festnetznummer gibt es nur für bestimmte Tarife*, nicht für alle "Laufzeitverträge in einem E-Plus Sprachtarif". Gegenbeispiele: MetroMobil, WirMobil Postpaid. Auf eine Festnetznummer bei Einfach Mobil braucht man daher nicht zu hoffen.
* Konkret sind es die Tarife, bei denen der Vertrag mit der E-Plus Service GmbH & Co. KG abgeschlossen wurde und die unter eine E-Plus-Marke laufen (E-Plus, BASE, AyYildiz, inkl. ADAC-Editionen).
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Original geschrieben von o2_Team
Genau, im Rahmen des Fernabsatzgesetzes 14 Tage.
Genauer gesagt sind es 14 Tage ob dem Zeitpunkt, an dem man eine Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform erhält. Da man eine solche üblicherweise bei einer VVL von o2 nicht bekommt, gibt es keine Frist und man kann auch noch viel später widerrufen, wenn sich herausstellt, dass Konditionen nicht wie vereinbart eingetragen wurden.
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Original geschrieben von svonk
hast du noch irgendwo einen kopie des beitrags? vielleicht sollten wir den alle konzertiert auf der o2-seite posten?!
Auch wenn der Beitrag zum armselig niedrigen Niveau auf Facebook passte: Postet doch lieber tatsächlich konstruktive Kritik.
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Original geschrieben von AlphaDelta
Wieso sollte man auf den Kosten sitzen bleiben? Ist man nicht im Recht als Kunde?
UNd wieso ist einstweiliger Rechtschutz nicht möglich?
Gibt es da eine Grenze der Wichtigkeit?
Weil Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Dinge sind. Der Amtsrichter wird versuchen, das mit einem Vergleich aus dem Weg zu räumen. Und dann bleibst du zumindest auf deinen eigenen Kosten (Anwalt, falls du einen hast, und/oder Fahrtkosten nach München) sitzen. Das gleiche gilt für den einstweiligen Rechtsschutz. Theoretisch wäre das möglich, praktisch glaube ich nicht, dass ein Richter o2 zur Vertragserfüllung verurteilen würde, wenn die Alternative wäre, dass du halt 5 € im Monat mehr als bisher zahlst, die man sich später auch im Hauptsacheverfahren zurückholen könnte.
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Original geschrieben von AlphaDelta
Darf o2 eigentlich einfach die Tarife einstellen? Kann man nicht Klagen, oder eine Einstweilige Verfügung erwirken?
Nicht weil es einem selber was bringen mag, sondern nur um die Kosten für o2 so hoch zu treiben?
Nein, dürfen sie während der jeweiligen Vertragslaufzeit nicht. Einstweiligen Rechtsschutz kannst du für diesen Kinderkram vergessen. Klagen kannst du natürlich. Die damit verbundenen Kosten dürften o2 herzlich egal sein, und du hast keine Garantie, dass du es nicht am Ende bist, der auf erhöhten Kosten sitzen bleibt.
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Ich verstehe auch nicht, was das mit dem Zurückschicken uns sagen soll.
Entweder hat er den Brief geöffnet, dann ist er ihm zugegangen und das Zurückschicken bringt rein gar nichts. Oder er hat ihn ungeöffnet zurückgeschickt, dann kann aber sonst was drin gestanden haben und es ist sicher kein Beleg dafür, dass auch Genion S umgestellt werden.