-
Zitat
Original geschrieben von iStephan
Im Teltarif-Forum zum aktuellen Schand-Artikel
hat ein offenbar sachkundiger User (der_inquisitor) in bewundernswert klarer Sprache die Behauptungen des Teltarif-Artikels und der Bundesnetzagentur, der § 46 TKG begründe eine Zahlungspflicht bei erzwungener Portierung, widerlegt.
http://www.teltarif.de/forum/s48461/5-1.html
Meines Erachtens erlaubt diese Argumentation sogar, dass Solomo-Kunden die schon portiert haben, das Portierungsentgelt als Bestandteil des entstandenen Schadens zurückverlangen.
Alles anzeigen
Das ist aber nichts anderes, als im Artikel steht (Die BNetzA sieht aus ihrer telekommunikationsrechtlichen Brille keinen Grund, warum die Portierungskosten nicht zu zahlen wären und verweist die Kunden auf zivilrechtliche Ansprüche) und nichts anderes als hier in TT auch schon längst geschrieben wurde - es ist dort nur nicht zuende gedacht: Die Portierungskosten kommen als Schadensersatz in Betracht, wenn die geschuldete Leistung von Telogic schuldhaft (d.h. aufgrund eigenem Verschulden oder des Erfüllungsgehilfen) nicht erbracht wurde und zuvor erfolglos eine Frist zur Leistungserbringung gesetzt wurde.
Alle weiteren Überlegungen, ob und wann man da aufrechnen oder zurückbehalten kann, sind doch theoretische Laberei, denn de facto wird man die Nummer nicht portiert bekommen, wenn man die 25 € nicht gezahlt hat. Man könnte Telogic natürlich auf Portierung der Nummer ohne vorherige Zahlung verklagen. Bis man da Erfolg hat, ist die Nummer mit Sicherheit im Nirvana.
-
Ok, danke. Das wird aus der Passage nicht deutlich. Schwaches Bild, das die BNetzA da abgibt.
Haben sie sich dazu geäußert, ob Änderungen zu erwarten sind, wenn gegen Jahresende der Portierungsprozess stärker automatisiert ablaufen wird (jedenfalls für vorzeitige Portierungen)? Oder nach welchem Zeitraum grundsätzlich eine Überprüfung derartiger Entscheidungen erfolgt?
-
Portierung gezwungenermaßen: Gezahlt werden muss trotzdem (Teltarif)
Es wird auch kurz auf den europäischen Vergleich der Höhe der Portierungskosten eingegangen. Leider hat man offenbar die BNetzA nicht damit konfrontiert, es wird nur auf die bisherige Prüfung der Entgelte durch die BNetzA verwiesen, die mittlerweile fast 10 Jahre alt sein dürfte.
-
Zitat
Original geschrieben von withoutaname
Ok - dann eben kein Retina Display....
...aber die aktuell gehandelte Auflösung von 1024 x 768 erscheint mir für einen 7,85 Zöller doch nicht ganz uptodate.
Wäre dann für mich eine Enttäuschung. Ich kann bei einem Minipad auf einiges verzichten, aber beim Display sollte man zumindest mit Google und Amazon auf einer Stufe konkurrieren, vor allem da ich davon ausgehe, dass das Minipad doch etwas teurer sein wird als die beiden Erzrivalen.
Wie oben schon gesagt, macht eine "Zwischenauflösung", die auf eine mit Nexus und Kidle vergleichbare Punktdichte kommt, keinen Sinn, da dann alle Apps neu geschrieben werden müssen. Funktional sind eben nur entweder 1024 x 768 oder die doppelte (bzw. vierfache) Auflösung 2048 x 1536 Punkte, die aber dann eine deutlich höhere Punktdichte wäre als bei den Konkurrenzgeräten und wohl auch erheblich teurer käme -- das wäre dann das Display vom iPhone (4(s) oder 5) in groß.
-
Zitat
Original geschrieben von hrgajek
Wiviele mögen ihre Rufnummer mitnehmen? 100? 1000? Ich denke, viele sind so abgeschreckt, daß sie längst eine neue Rufnummer besorgt und kommuniziert haben. Höchstens Fans und Freaks, die ihre Nummer von woanders zu vistream/telogic mitgenommen hatten, werden sie dort auch wieder rausportieren.
Die 100.000 waren nicht auf Telogic bezogen, sondern auf einen großen Anbieter. Ich denke auch nicht, dass nur "Fans und Freaks" ihre Nummer zu einem der Telogic-Anbieter mitgenommen haben. Da sind sicher auch viele ganz normale Kunden dabei.
-
Zitat
Original geschrieben von CLK
Hoffentlich wissen die Verkäufer auch, dass sie bereits ab dem ersten verkauften Gerät ein Gewerbe haben, mit allem drum und dran (Gewährleistung, Steuern,...). Das hat u.a. schon mal das LG Frankfurt mit Beschluss vom 08.10.2007, Az. 2/03 O 192/07, entschieden.
In dem Beschluss steht was völlig anderes. Erstens ging es da nicht um die steuerrechtliche oder kaufrechtliche Beurteilung, sondern um den markenrechtlichen Begriff der "gewerblichen Verkehrs" im Sinne des § 14 MarkenG, weil eine Markenverletzung vorlag. Zweitens wurde da nicht ein Produkt, sondern zehn verkauft.
Selbstverständlich begründet es kein Gewerbe, wenn man mal ein Handy verkauft, für das man keine Verwendung mehr hat.
-
Zitat
Original geschrieben von Fishboneman
Und manche haben endlos Zeit und warten nur darauf, endlich ihre Apps anpassen zu dürfen - und andere haben zig andere Entwicklungen auf dem Tisch und kamen vielleicht schlichtweg noch nicht dazu.
Hier etwas Lesestoff dazu:
App developers likely won’t have apps ready for iPhone 5 launch (BGR)
-
Ich bezweifele, dass die 100.000 Kunden hatten.
Ich vermute eher, dass die das Geld brauchen, um die Guthaben auszuzahlen (was ja nicht irgendwo rumliegt).
-
Schreib doch mal der BNetzA, ob sie angesichts dieser Tatsache nicht meinen, dass die Höhe der Entgelte nach immerhin 10 Jahren noch mal überprüft werden sollte. Oder ob dies zumindest dann geplant ist, wenn im Dezember das automatisierte Verfahren für die vorzeitigen (und auch die regulären?) Portierungen eingeführt wird.
Ich habe keine Vorstellung, wieviele Kunden im Jahr bei einem Anbieter wechseln und die Nummer mitnehmen. Aber schon bei 100.000 Kunden sind das 2,5 - 3,0 Mio. Euro an Portierungsentgelten. Mir fällt es schwer zu glauben, dass die damit verbundenen Prozesse derartig hohe Kosten verursachen.
Warum es woanders kostenlos ist, brauchst du mit denen aber nicht zu diskutieren, da ist er hier der richtige Ansprechpartner. 
-
Erstens fehlt da die Mehrwertsteuer, zweitens kann man sich ja an den anderen Produkten orientieren, welche Umrechnung Apple anwenden wird.
iPod touch 32 GB: $299 (netto) --> 319 € (brutto)
iPod touch 64 GB: $399 (netto) --> 419 € (brutto)