Beiträge von phonefux

    Neuer Solomo-Newsletter.

    Das können die Netzbetreiber halten wie sie wollen. "Offziell" gibt es überhaupt keine Vorwahlen bei Mobilfunknummern. Stattdessen sind die Nummern wie folgt aufgebaut:

    Zitat

    Rufnummern für Mobile Dienste beginnen mit einer zweistelligen Dienstekennzahl. An die Dienstekennzahl schließt sich eine Teilnehmerrufnummer an, die aus einer Blockkennung und einer Endeinrichtungsnummer besteht. Bei Anwahl der Rufnummer von einem deutschen Netzzugang ist der Rufnummer das Präfix „0“ voranzustellen.

    Quelle: BNetzA Nummernplan Mobile Dienste


    Also ist bei 015731234567
    - 0 das Präfix
    - 15 die Dienstekennzahl und
    - 731234567 die Teilnehmerrufnummer.


    Eine "Vorwahl" gibt es nicht, dafür aber eine "Blockkennung", die bei 9stelligen Teilnehmerrufnummern zweistellig ist und bei 8stelligen einstellig.


    Man kann jetzt frei Schnauze eine beliebige Anzahl von Stellen zur "Vorwahl" erklären, z.B.
    - Präfix plus Dienstekennzahl (015), wäre logisch, weil alles danach die Teilnehmerrufnummer ist, macht aber keiner
    - Präfix plus Dienstekennzahl plus Blockkennung, zB. 0163, 01573, das macht z.B. E+
    - Präfix plus Dienstekennzahl plus eine weitere Stelle (einfach weil historisch "Mobilfunkvorwahlen" vierstellig waren), das macht z.B. die Telekom bei der 0151


    Da gibt es kein richtig oder falsch.

    Zitat

    Denn LTE-Speed bietet das iPhone 5 in Deutschland nur über die 1800- MHz-Frequenzen, die neben der Telekom nach aktuellem Stand nur wir für LTE nutzen werden. Es zeigt sich also, dass wir beim Erwerb von LTE-Lizenzen strategisch klug gehandelt haben.

    Wow. o2- und Vodafonenutzer mit iPhone 5 schauen in die Röhre, weil kein LTE1800 angeboten wird. Ganz anders hingegen E+-Nutzer. Die schauen in die Röhre, weil noch kein LTE1800 ausgebaut ist. Ganz schön smart. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    Mir fehlt da - gottseidank! - die praktische Erfahrung, aber es scheint mir nicht ganz sauber, die Sicherungsmassnahmen und die Bestellung des Inso-Verwalters in 1 Topf zu werfen - auch wenn sich das in der Praxis vielerorts eingebürgert haben mag.

    Da hat sich gar nichts eingebürgert. Das steht so im Gesetz.

    Zitat

    Er könnte zum Sachwalter herabgestuft worden sein - falls nämlich Insolvenz in Eigenverwaltung läuft.

    Nein, Eigenverwaltung gibt's erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und nicht im vorläufigen Insolvenzverfahren.

    Zitat

    Original geschrieben von rajenske
    Wenn man es lange genug schreibt und weiterverbreitet, wird es irgendwann eintreffen (falls nicht sowieso schon).

    Gut möglich, wobei sich Telogic das Kommunikationsdesaster vollständig auf die eigenen Fahnen schreiben kann. Liegt vermutlich daran, dass der Pressesprecher = Country Manager Germany gerade mit anderen Dingen beschäftigt ist. ;)


    So wie es heißt, will der Investor ja Telogic ohnehin zu einem Roamingsdienstleister ausbauen. Der ist vermutlich an der Technik und dem Know-How interessiert, aber nicht (zwingend) an der Weiterführung des Prepaidgeschäfts.

    Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    Da die mögliche "Entscheidung über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens" hier extra als Möglichkeit aufgeführt ist,


    und eine solche aber für Telogic gerade nicht auf Insolvenzbekannmachungen.de zu finden ist, schliesse ich im zulässigen Umkehrschluss zwanglos, dass die vorläufige Insolvenz weiterläuft, Herr Schulte-Kaubrügger bis auf weiteres weiterhin Insolvenzverwalter ist.

    Nein. Die Bestellung eines vorläufgen Insolvenzverwalters gehört zu den vorläufigen Sicherungsmaßnahmen nach § 21 Abs. 2 InsO. Und diese sind aufgehoben. Also gibt es keinen Insolvenzverwalter mehr. Die Entscheidung über die Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist davon zu trennen.

    Zitat

    Der Insolvenzverwalter ist laut Beschluss vom 24.Juli ein sogenannter starker Verwalter, § 21 Abs. 2 Nr. 2 mit weitreichenden Befugnissen, so dass er auch ohne das Anderkonto voll seines Amtes walten kann. Kann man im o.g. Beschluss ja nachlesen.


    Insbesondere wenn die sog. Sicherungsmassnahmen aufgehoben sind.

    Äh, nein. Wenn die Sicherungsmaßnahmen aufgehoben sind, kann der Insolvenzverwalter gar nichts mehr machen. Dann ist er nämlich kein Insolvenzverwalter mehr.

    Zitat

    Wenn man etwas googelt nach Unterschied Aufhebung vs. Einstellung des Insolvenzverfahrens kommt man auf diese: [...]


    Wenn man sich das zur "Aufhebung" genauer durchliest kommt man automatisch zu dem Ergebnis, dass die Info von Solomo im Forum ("wichtige Hinweise.." thread) und die von Telogic auf der Speach-Seite nicht stimmen können! :rolleyes:


    Denn die Aufhebung kommt nur nach der Schlussverteilung in Betracht, dazu muss aber das Inso.-Verfahren erst regulär eröffnet worden sein! Und davon ist auf Bekanntmachungen nichts zu lesen :rolleyes:

    Ich weiß zwar nicht, was da im Forum steht, aber du scheinst dich an den Begriffen aufzuhängen. Gemeint ist ganz offensichtlich die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen, auch wenn die von "Aufhebung der vorläufigen Insolvenz" sprechen. Praktisch ist das für das Unternehmen ja auch das wesentliche Ereignis, weil das Verfügungsverbot und der vorläufige Insolvenzverwalter wegfallen. Dass beim Gericht das Verfahren formal noch weiterläuft, ist aus praktischer Sicht weniger relevant (wenn wir nach wie vor davon ausgehen, dass die Sicherungsmaßnahmen deshalb aufgehoben wurden, weil der Insolvenzgrund weggefallen ist, und dies auch nach wie vor gilt). Im Endeffekt würde das Insolvenzverfahren dann eingestellt werden, nicht aufgehoben, da hast du Recht.

    Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    In der IT Branche kann man eigentlich von jeder Firma erwarten das sie eine Website hat, auch von eher unbedeutenden Firmen. ;)


    Muesste dann schon eine reine Alibifirma sein. :(

    Oder eine, die opløst (= aufgelöst), ist. ;)


    Quelle (über Google kommt man auf die Seite mit vollständigen Infos).


    Möglicherweise ist dies der frühere Name der Capernow A/S, die eine Minderheitsbeteiligung an Telogic hält und bis 2009 Scanweb hieß. Adresse passt aber nicht.