Beiträge von phonefux

    Zumal die gleiche Auflösung (im Sinne von absoluten Pixel) wie das iPad2 auf einem gleineren Bildschirm eine höhere Punktdichte und damit ein noch schärferes Bild bedeuten würde als beim iPad2. (Edit: zu spät)


    Außerdem ist das noch alles andere als gesichert. Neben dem Gerücht, dass das iPad mini die gleichen Displays wie das 3GS bekommen soll (nur halt größer geschnitten, dies käme auch von der mit dem iPad2 identischen Auflösung hin), gibt es ja auch Gerüchte, dass Sharps IGZO-Displays verbaut werden sollen (siehe oben). Und die sind durchaus "Retina"-like.


    Der Vorteil von 1024 x 768 wäre halt, dass ab dem ersten Tag alle iPad-Apps genutzt werden könnten.

    Zitat

    Original geschrieben von elknipso
    Mehr Kunden, dabei aber immer weniger Umsatz pro Kunde. Die zahlungskräftige Kundschaft, bzw. die welche das Gerät intensiver nutzen, wandern also immer mehr ab.

    Bei welchem Netzbetreiber geht der ARPU bitte nicht zurück?


    Außerdem ist der Schluss von sinkendem ARPU zu abwandernden Kunden keineswegs zwingend. Dies kann genauso gut an Preissenkungen liegen.

    Das Iphone in der CDMA-Variante kann auch GSM. Aber das gibt's bislang ja nur mit Verizon-Vertrag.


    Und vermutlich gibt's noch andere Geräte. Wie auch immer - sie werden nicht umhin kommen die 2G/3G-Netze für GSM und CDMA noch eine ganze Weile parallel laufen zu lassen. Allerdings geht die Entwicklung zu LTE in den USA nach meinem Eindruck schneller als bei uns und vielleicht ist dies ja dann mittelfristig der erste "Nur-LTE-Anbieter" in den USA.

    Und: MetroPCS funkt im CDMA-Standard, d.h. unterhalb von LTE gibt es keinerlei Potential für Netzzusammenlegung (abgesehen von Backbone und gemeinsamen Standorten) und auch keine Roamingmöglichkeit für Kunden im jeweils anderen Netz (sofern nicht ein entsprechendes Endgerät zur Verfügung steht, das beide Standards unterstützt), so dass insbesondere für metroPCS-Bestandskunden die National-Roaming-Abkommen mit anderen CDMA-Anbietern noch weiterlaufen müssen.


    Dies gehört wohl eher in die Kategorie Notlösung. Allerdings wäre ein Joint Venture ja auch nicht so teuer, so dass es vertretbar erscheint, wenn sich das Ganze erst mittelfristig auszahlt. In US-Medien ist jedoch von einem Kauf durch die Telekom die Rede, die Welt berichtet über einen geplanten Aktientausch.

    Zitat

    Original geschrieben von Betamax
    Wird auch so bleiben denk ich. Wer soll denen denn gefährlich werden? Die Telekom? Die hat immer noch ein großes Image Problem bei vielen Leuten, das wird nix...

    In der Tat. Beim Markenimage sind die ganz vorn. Das ändert sich dann, wenn die Leute tatsächlich zu dieser Marke greifen. Bei der Kundenzufriedenheit stehen sie dann ganz hinten. Die coole Werbung funktionert, die Leistung dahinter offenbar zunehmend weniger.

    Dann hat er sich wohl bei iMacs und den Macbooks nicht durchgesetzt. Die gab es immer schon in verschiedenen Größen, nicht nur in einer, vermeintlich für alle Kunden "perfekten" Größe. Und den ipod nano muss er auch übersehen haben.


    Es gibt übrigens zunehmend Anzeichen dafür, dass das Mini mit IGZO-Displays von Sharp auf den Markt kommen wird. Sharp produziert diese seit August in Serie für einen ungenannten Kunden.


    Erwartete Timeline: Einladungen raus am 10., Event am 17., Erscheinungsdatum 2. November.

    Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Allerdings ist es ja bei Telogic/Solomo so, daß die geschuldete Leistung nicht mehr erbracht wird. Ob hier dann auch Kosten für die Portierung in Rechung gestellt werden können, dazu sagt der $46 im TKG nichts aus. Dies ist nicht eindeutig geregelt und man muß da von einer Gesetzeslücke ausgehen. Das gibt dann bei einer juristischen Auseinandersetzung Auslegungsspielraum mit ungewissen Ausgang.

    Das ist halt eine rein zivilrechtliche Frage, auf die § 46 TKG als öffentlich-rechtliche Norm auch keine Antwort geben muss. Mit dem ungewissen Ausgang hast du sicher Recht. Sie dürften wohl kein Portierungsentgelt verlangen, wenn der Kunde das unmittelbar danach wegen Schlechterfüllung des Vertrages als Schadensersatz geltend machen könnte. Dies setzt aber eine Pflichtverletzung des Vertragspartners voraus.


    Zu beachten ist auch, dass die Portierungsgebühr auch dann fällig würde, wenn der Anbieter von seinem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch macht.