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Original geschrieben von Handytim28
L: 150SMS und 60 Freiminuten in´s Ausland zum gleichen Preis (39€)
Wobei das ja dem aktuellen Business On Upgrade entspricht, wo es SMS und Auslandsminuten als Aktion ebenfalls dazu gibt.
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Also mehr Leistung zum bisherigen Preis
Von der wegfallenden Festnetznummer mal abgesehen.
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Original geschrieben von felicitas
Sorry, aber das glaube ich nicht!
Ich hatte bis zum 02.08.2012 einen Vertrag mit Vodafone und das gleiche Smartphone wie jetzt (Samsung Galaxy S i9000) und habe die Visual Mailbox über 1 Jahr lang damit genutzt!
Wenn es bei Vodafone technisch möglich ist, heißt es noch lange nicht, dass es auch bei Smartmobil funktioniert, nur weil die das Vodafone-Netz nutzen. Es ist halt immer die Frage, ob es angeboten wird, und dafür die technischen Voraussetzungen geschaffen wurden.
Die Visual Voicemail fürs Iphone etwa wird ja angeboten. Wenn du hingegen z.B. von der Telekom zur Telekom-Tochter Congstar wechselt, kannst du dir Visual Voicemail abschminken.
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Original geschrieben von malinfo
was hier nach wie vor offen geblieben ist: wenn ich das bisher gesagte richtig verstehe, darf man jeden menschen beliebig mit wasser überschütten, ohne daß das irgendeinen straftatbestand erfüllen würde ? Kann ich mir iwie nicht so recht vorstellen ...
Nein, aber es ist umgekehrt so, dass nicht jedes Bespritzen mit Wasser eine Körperverletzung darstellt.
Das ist doch in der oben verlinkten Antwort eines Anwalts auf einen ähnlichen Fall ganz gut ausgeführt. Es muss das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Wenn das Wasser sehr kalt oder sehr heiß ist, dürfte das schon ausreichen. Aber auch wenn du jemandem in der Fußgängerzone angenehm temperiertes Wasser über den Kopf gießt, ist der Straftatbestand sicher erfüllt, wenn derjenige danach 30 Minuten nass nach Hause laufen muss. 
Schwierig wird's halt in unserem Fall, wenn jemand an einem Sommerabend Leitungswasser abkriegt und er sich sofort trocknen und umziehen kann, weil es auf dem eigenen Balkon passiert.
Was hier noch nicht angesprochen wurde: Es kann ggf. auch eine Nötigung vorliegen, wenn man jemanden mit Einsatz eines Schwall Wassers vom eigenen Balkon vertreibt oder davon abhält, bestimmte Handlungen (Abbrennen einer Kerze) vorzunehmen.
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Original geschrieben von Timba69
Ich äußere mich zu bestimmten Themen auch nicht mehr so deutlich, auch wenn ich bestimmte Dinge besser weis, wie der normale User. Wozu das führen kann, sieht man bei booner/Dauerposter.
Ich denke, wegen besonderer Sachkenntnis ist noch kein User bei TT gesperrt worden.
Sehr wohl aber, weil bestimmte User meinen, Dinge besser zu wissen als der "normale" User, und sich dementsprechend verhalten.
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Sag ich doch. 
Entscheidend ist aber, dass sich der Artikel auf vorzeitige Portierungen bezieht. Ich wüsste keinen Anbieter, der mit diesem Argument Portierungen nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit ablehnen würde - auch E+ macht das nicht.
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Nachdem das Vorgehen von E+, bei einer Portierung zwischen Marken des gleichen Anbieters eine vorzeitige Portierung sogar komplett abzulehnen, kürzlich noch von der BNetzA abgesegnet wurde (siehe Teltarif), besteht da wohl wenig Hoffnung, dass E+ für die "Kulanz"-Portierung nach Ablauf der Vertragslaufzeit einheitliche Regelungen einführt.
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
In meinen Augen ist ein "damit rechnen müssen" (aber nicht damit gerechnet haben)eben kein Fall von Eventualvorsatz. Der setzt vielmehr voraus, dass der Täter damit gerechnet hat, dass dort ein Notebook hätte stehen können.
Völlig richtig. Das kommt davon, wenn man einen der Hauptstreitfälle der Strafrechtstheorie in einen Halbsatz packt. Das kann nur falsch werden. Allerdings ist das "damit gerechnet haben" auch nicht ausreichend (wenn der Täter nämlich gleichwohl auf das Ausbleiben des tatbestandlichen Erfolges vertraut hat, siehe unten).
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Original geschrieben von ChickenHawk
Und wie der Eventualvorsatz ausgelegt wird hängt nicht an persönlichen Meinungen aus Wedau sondern orientiert sich an der ständigen BGH Rechtsprechung welche hier auf die "Billigungstheorie" abstellt - vereinfacht gesagt wer durch sein Handeln billigend in Kauf nimmt eine Sache zu beschädigen, bei dem ist zunächst immer der Eventualvorsatz zu bejahen.
Etwas genauer gesagt ist es die Kombination aus den beiden Anforderungen, die ihr genannt habt. Der Täter muss (a) den Erfolg als möglich und nicht ganz fern liegend erkennen (kognitives Element) und (b) dabei billigend in Kauf nehmen (voluntatives Element). Zu den Beweis- und Abgrenzungsschwierigkeiten ist ja hier schon genug gesagt worden.
Da da wir uns ja offenbar darin einig sind, dass es hier - gerade weil der tatbestandliche Erfolg bislang ausgeblieben ist - zu nichts anderem führen würde als zur Einstellung durch die Staatsanwaltschaft, dreht es sich nur noch um die strategische Frage, ob man meint, allein durch die Anzeige und die Ermittlungen hier etwas bewirken zu können ("Schuss vor den Bug") oder eben gerade nicht, weil sich der Nachbar bestärkt fühlen könnte, weil die Anzeige schlussendlich im Sande verläuft.
uwm: Halt uns auf dem Laufenden, was sich über die Vermieter-Schiene tut.
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Man muss auch unterscheiden, ob es eine "echte" Portierung zwischen verschiedenen Anbietern ist (E+ Service GmbH & Co. KG, Yourfone GmbH, Simyo GmbH, Blau GmbH) oder eine "unechte" Portierung zwischen den zahlreichen Marken der E+ Service GmbH & Co. KG (E+, Base, Alditalk, MetroMobil, ...). Im ersten Fall läuft es so wie hier beschrieben, d.h. so wie zwischen allen anderen Anbietern auch, für den zweiten Fall gibt es hier bei TT unterschiedliche Berichte. Teilweise vollständig kostenlos, teilweise werden 15 € Gebühr für den Rufnummernwechsel berechnet und es gibt keine Erstattung über Guthaben.
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Original geschrieben von Timba69
Das ist ja wohl nicht dein Ernst?! Das ein Eimer Wasser zum deeskalieren beiträgt, wäre mir Neu.
Das ist mein völliger Ernst. Deinen zweiten Satz verstehe ich allerdings nicht, das ist ja genau meine Rede. Ich bezog mich auf Vorschläge wie "Auf die Fresse schlagen", "Eimer Brackwasser zurückkippen" etc.
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Original geschrieben von ChickenHawk
Der Eventualvorsatz sollte hier durchaus gegeben sein, also so einfach lässt sich das nicht von Tisch wischen...
Eine versuchte Sachbeschädigung mit Eventualvorsatz könnte in der Tat gegeben sein, wenn der Nachbar damit rechnen muss, auch Dinge zu treffen, die durch das Wasser Schaden nehmen können - z.B. weil er den Balkon nicht vollständig einsehen kann oder er sogar solche Dinge (Notebook, Handy, Buch) tatsächlich sieht. Ich vermute aber, dass solch ein Verfahren eingestellt werden würde und dann könnte sich der Nachbar sogar noch im Recht sehen.
Der zivilrechtliche Weg ist hier m.E. erfolgversprechender.
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Original geschrieben von uwm
Worauf ich gerade noch gestoßen bin : Eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung, wäre das eine Idee ?
Wie gesagt ist in vielen Bundesländern ein (unterschiedlich ausgestaltetes) Schlichtungsverfahren Pflicht, bevor du bei Gericht eine Unterlassungsklage wegen Besitzstörung nach § 862 Abs. 1 BGB einreichen kannst. Du kannst natürlich zunächst außergerichtlich eine "Abmahnung" dergestalt schicken, dass der Nachbar aufgefordert wird, entsprechendes Verhalten zukünftig zu unterlassen. Aber das sollte vermutlich vom Anwalt kommen, um (vielleicht) eine Wirkung zu erzielen. Kaufen kannst du dir davon nichts, wenn sich der Nachbar nicht daran hält. Da bleibt dann nur der Gang zum Gericht.
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Original geschrieben von Mozart40
Je nach Richter wird das wohl unterschiedlich gehandhabt. Im verlinkten Fall ist immerhin auf eine Person direkt "gezielt" worden, während der Obermieter eher die Kerze im Auge hatte und der Rest Kollateralschaden ist. Hier gibts einen ähnlichen Fall (da gehts um Zigarettenrauch), wobei die erste Einschätung eine RA eher ernüchternd ist.
Nein, in dem Fall ist nicht mit dem Wasser auf eine Person gezielt worden, sondern jemand wurde von dem Eimer selbst getroffen. Daher der Strafbefehl wegen Körperverletzung.
Im übrigen sind viele der sonstigen Tipps hier ja ein hübsches Beispiel dafür, warum Nachbarschaftsstreitigkeiten regelmäßig eskalieren. 