ZitatOriginal geschrieben von Mr.Cool
Rufnummern in der Insolvenzmasse ist natürlich Blödsinn, da die Nummer nach deutschem Recht dem Kunden gehört. Aber auch Großkunden stellen lieber auf neue SIM-Karten um als das Theater einer Massenportierung zu ertragen. Von den Kosten ganz zu schweigen.
Die Nummer gehört nicht dem Kunden, sondern der Endnutzer kann nach § 46 Abs. 4 TKG vom Anbieter verlangen, dass er die Nummer bei einem Anbieterwechsel behalten darf.
Wie ich oben schon mal schrieb, muss man hier die Vertragsverhältnisse auseinanderhalten:
Endnutzer ist hier der einzelne Soldat (ggf. auch die Bundeswehr, je nach Ausgestaltung) und Anbieter der Mobilfunkdienstleistung ist Astrium. Astrium hat wiederum ein Vertragsverhältnis mit Telogic über Routingdienstleistungen und das Bereitstellen der Rufnummern. § 46 TKG gilt jetzt im Verhältnis Soldat (Endnutzer) - Astrium (Anbieter), d.h. ein Endnutzer könnte nach Kündigung (= Anbieterwechsel) von Astrium verlangen, die Nummer zur Mitnahme zu einem anderen Anbieter freizugeben.
Der "Kunde" Astrium kann jetzt aber nicht gegenüber Telogic die Herausgabe sämtlicher Nummern verlangen, um diese in ein anderes Netz zu portieren, denn § 46 TKG gilt nicht unter Mobilfunkdienstleistern untereinander. Und Telogic kann auch nicht ohne Weiteres auf "freiwilliger" Basis eine Vereinbarung über die Herausgabe der Nummern mit Astrium schließen, denn sie sind wegen des Insolvenzverfahrens in ihrer Verfügungsbefugnis beschränkt. Insofern kann man schon vereinfachend sagen, dass die Nummern "zur Insolvenzmasse" gehören.
Falsch ist daran höchstens, dass E+ Zuteilungsnehmer ist und Telogic den Nummernblock nur gemietet hat und daher auch ohne Zustimmung von E+ gar nicht in der Lage wäre, Rufnummern blockweise an einen Dritten zu geben, sofern es sich eben nicht um eine Portierung handelt.