Beiträge von phonefux

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Die hat er er zur Kenntnis genommen, als er den Vertrag online ausgefüllt oder umgestellt hat. Es reicht die blosse Kenntnisnahme, eine Bestätigung ist nicht erforderlich.


    Ich habe das an andere Stelle bereits lang und breit erklärt (irgendwas mit BASE und Kündigung), da habe ich nicht schon wieder Lust drauf.

    Wir reden hier von einem Tarif, den es ausschließlich an der Hotline gab. Nix mit online umstellen und daher auch keine Widerrufsbelehrung in Sicht, die man zur Kenntnis nehmen konnte. Also auch keine 14-Tages-Frist.

    Zitat

    Original geschrieben von nhs8
    Am 9. Mai habe ich über 0800 155 0022 meinen Vertrag verlängert, O2 Blue M. Für 19,99 Euro.

    Neukundenkonditionen bekommst du (jedenfalls bei Handyverträgen) immer, wenn du einen neuen Vertrag abschließt. Selbst dann, wenn noch ein weiterer Vertrag besteht.


    In deinem Fall muss also keine Zeitspanne dazwischen liegen. Nur deine Nummer ist weg, es sei denn du portierst sie zu einem anderen Anbieter und zurück.

    Re: Vodafone berechnet SMS an eigene Rufnummer trotz Flatrate


    Da bist du nicht der Erste, der dies hier berichtet. Da war es ebenfalls Vodafone-Netz, allerdings 1&1.


    Siehe z.B. hier und hier. Auf den Folgeseiten wird dann diskutiert, dass es an der Kombination von WhatsApp und Android-Handy liegen könnte.

    Zitat

    Original geschrieben von wwbusch
    Auf Nachfragen erklärt Vodafone, dass sei alles so korrekt (obwohl ich eine SMS Flat in alle Netze habe).

    Klar. Ist ja auch völlig normal, dass man sich zur Alleinunterhaltung selber SMS schickt. ;)


    Aber welche Erklärung hat die Bande dafür, dass die Flatrate nicht greift? :flop:

    Danke für die Aufklärung.


    Dann ist das Vorgehen rechtlich in Ordnung (vorausgesetzt, es geht hier um eine Kündigung, die nicht in Schriftform vorlag). Laut Alice-AGB gilt:

    Zitat

    Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung per E-Mail ist jedoch nicht möglich.

    Wenn jetzt nicht in Schriftform gekündigt wird, kann der Erklärungsempfänger nachträglich eine Kündigung in Schriftform verlangen (§ 127 Abs. 2 BGB) oder eine andere Form der Bestätigung, wobei bereits die ursprüngliche Kündigungserklärung fristwahrend ist (was hier allerdings für eine Kündigung per E-Mail ausdrücklich ausgeschlossen ist, aber offenbar wird eine solche ja auch akzeptiert). Deshalb spricht o2/Alice wohl auch von "Kündigungsvormerkung".

    Vielleicht ist es auch einfach nur eine Ente.


    Ich erinnere nur an den heiß diskutierten Thread, wo angebliche Fälle kontrovers diskutiert wurden, wo o2 o2o-Kunden wegen zu ausgiebiger Nutzung gekündigt haben sollte. Allerdings fand sich kein einziger TT-Nutzer, wo dies der Fall war, sondern nur jemand, der einen kannte, der einen kannte, der angeblich gekündigt wurde.


    Solange da nicht mehr Fälle bekannt werden, sollte man das entspannt sehen.