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Zitat
Original geschrieben von Timba69
Ach, die Widerrufsrist hat nichts mit der Forderungfrist nach Lieferung zu tun?
Aha.
Es müssen keine genauen rechtlichen Begrifflichkeiten sein, aber man weiß wirklich nicht, worauf du hinaus willst. Was meinst du mit "Forderungsfrist nach Lieferung"?
Fest steht jedenfalls, dass die Widerrufsfrist aufgrund von Fernabsatzgeschäft nicht dazu taugt, die von dir behauptete "Beweislastumkehr nach Fristablauf im Vertragsrecht" im BGB zu belegen.
Zitat
Original geschrieben von Timba69
Zudem liegt nun einmal die Beweislast bei dir, das BGB kennt nämlich den Begriff der Beweislastumkehr nach Fristablauf im Vertragsrecht sehr wohl. Genau wie im Haftungsrecht und im Gewährleistungsrecht.
So etwas gibt es nicht. Das Widerrufsrecht setzt einen geschlossenen Vertrag voraus. Selbstverständlich kann das Verstreichenlassen dieser Widerrufsfrist nicht dazu führen, dass sich die materielle Beweislast über das Zustandekommen des Vertrags umkehrt.
Materiell liegt die Beweislast weiterhin bei Base. Wir sind uns lediglich darüber einig, dass sich aufgrund der abgestuften prozessualen Darlegungs- und Beweislast in der Praxis Schwierigkeiten ergeben könnten, den Amtsrichter davon zu überzeugen, dass tatsächlich kein Vertragsschluss vorlag. Aber auch das ist keine Beweislastumkehr. Base will die Vergütung aus dem Vertrag --> Base muss beweisen, dass ein Vertrag geschlossen wurde.
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Die Meldung ist von Reuters abgeschrieben. Scheint mir etwas halbgar oder falsch übersetzt zu sein: "Die geplante Trennung von nicht-strategischen Geschäftsteilen werde damit beschleunigt, erklärte Telefonica." Deutschland und Lateinamerika sind sicher keine "nicht-strategischen Geschäftsteile", sondern im Gegenteil die aktuellen Gewinnbringer für Telefonica.
Ich empfehle z.B. die Meldung der FTD, die offenbar eine andere Quelle hat.
Dort heißt es:
- Der Börsengang von o2 Deutschland werde geprüft, ebenso der von Lateinamerika
- Auch soll der Verkauf von Teilen des Konzerns, die nicht zum Kerngeschäft gehören, beschleunigt werden. (das macht schon sehr viel mehr Sinn)
Siehe auch Heise mit Material von dpa.
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Gibt es dann immer 500 MB unabhängig vom Grundtarif oder gibt es bei den größeren Paketen mehr für den gleichen Preis bzw. beim kleineren weniger?
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Es gibt tatsächlich nur die Teltarif-Meldung, andere Spatzen haben es noch nicht vom Dach gepfiffen - erst recht keine offiziellen. Übermorgen werden wir wissen, ob es eine Top-Exklusivmeldung oder eine Ente war.
Korrektur: Die Aussage war Anfang Juni, das muss nicht der 1. sein.
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Zitat
Original geschrieben von vodafrank
Kann man, da eine Restlaufzeit >2 Jahre nicht mit der Gesetzesvorgabe (§ 309 Nr. 9 BGB) einhergeht, nach welcher Dauerschuldverhältnisse, wie die eines Mobilfunkvertrages, den Kunden nicht länger als 2 Jahre binden dürfen.
Ein Schreiben mit Verweis auf den Gesetzestext sollte genügen, um die Laufzeit auf 2 Jahre zu reduzieren. 
Lassen sich die Anbieter denn nach deiner Erfahrung tatsächlich so leicht so überzeugen?
Man kann das so sehen, aber eindeutig ist es nicht. Denkbare Gegenargumente:
- § 309 Nr. 9 BGB verbietet nur Laufzeiten, die durch AGB festgesetzt werden, hier wird die Verlängerung aber individuell vereinbart (§ 305b BGB). Die rein interne Anweisung, bei solchen Verlägerungen die 24 Monate hinten dran zu hängen, sind keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Ergebnis wohl wegen § 306a BGB nicht durchschlägig).
- § 309 Nr. 9 BGB ist nicht einschlägig, wenn ein Teil der Laufzeit, für die der Kunde gebunden ist, auf einem früheren Vertragsschluss beruht, der wiederum mit § 309 Nr. 9 in Einklang stand
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Und du legst deine Hand dafür ins Feuer, dass das erstens jedes Mal auch in Zukunft so sein wird und zweitens auch bei jedem anderen Android-Gerät so ist (ergo: die Leute, die aus persönlicher Erfahrung von Gegenteiligem berichten, "Schwachsinn" schreiben)? 
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Bei deinem aktuellen Anbieter gibt's bald auch was Neues bzw. deutlich Günstigeres:
http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=513523
Ansonsten würde ich Fyve nehmen.
Ob du in München mit E+ glücklicher wirst als mit o2 würde ich stark bezweifeln.
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Was wird nicht angeboten? :confused:
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Zitat
Original geschrieben von telcafe
Die Reduzierung des Speeds wird scheinbar auch für Bestandskunden gelten, oder?
Du meinst die Drosselung bereits bei 200 MB? Kann ja nicht. Man wird wahrscheinlich in den aktuellen Tarif wechseln können, hat dann bis zu 7,2 MBit, dafür aber bereits die Drosselung bei 200 MB.