Wir kommen überhaupt nicht vom Thema ab, denn die Frage, was daraus folgt, wenn mangels Erreichbarkeit der Hotline ein Schaden entsteht, gehört selbstverständlich zum Thema.
Und es ging dir nicht um "gewissen Anteil" vom Schaden, du wolltest ja schon gleich einen Insolvenzantrag stellen wegen der Nichterreichbarkeit übers Wochenende.
Wenn einem Kunde das Handy geklaut wird, und er nachweislich sofort die SIM sperren lässt, bevor eine missbräuchliche Nutzung stattfinden konnte, dann muss er überhaupt keinen Anteil vom Schaden zahlen, der zum Beispiel dadurch entsteht, dass der Anbieter die Sperrung versehentlich nicht vornimmt. Nichts anderes gilt m.E., wenn der Anbieter in den AGB die sofortige telefonische Sperrung durch den Kunden vorschreibt, diese aber durch Nichtbesetzung einer Sperrhotline vereitelt.
Aber schön, dass du mir hier BILD-Niveau vorwirfst, nachdem du selber hier meintest, rumpöbeln zu müssen. Dein "Lieber Fuchs" kannst du dir übrigens sparen.