Beiträge von phonefux

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    Original geschrieben von post2post
    Ist das wirklich ein Argument? Mithilfe von AGBs darf sich ein Vertragspartner nicht einfach über Gesetze hinwegsetzen.

    Kurze Antwort: Doch, man kann grundsätzlich vertraglich etwas anders regeln, als es im Gesetz vorgesehen ist. Und AGBs sind eine vertragliche Regelung.

    Naja, strenggenommen am 8.2. um 23:59:59. In der Praxis deaktiven die Netzbetreiber meines Wissens immer im Laufe des letzten Vertragstages und auch eine eventuelle Portierung wird im Laufe des letzten Vertragstages vorgenommen. In deinem Fall also am 8.2.


    Worin genau liegt denn das Problem?

    Die §§ 187 BGB helfen schon ein wenig. Der 9. Januar zählt als Ereignistag (Eingang der Kündigung) nicht mit, ab dem 10.1. somit 30 Tage abzählen, dann kommst du am 8. Februar raus. Mit Ablauf des 8.2. ist der Vertrag somit beendet.

    Zitat

    Original geschrieben von Gallium
    Legal finde ich das alles nicht - aber es ist die aktuell gültige Gesetzeslage :flop:

    Wieso soll das aktuelle Gesetzeslage sein? Nach § 102 TKG gilt:

    Zitat

    (1) Bietet der Diensteanbieter die Anzeige der Rufnummer der Anrufenden an, so müssen Anrufende und Angerufene die Möglichkeit haben, die Rufnummernanzeige dauernd oder für jeden Anruf einzeln auf einfache Weise und unentgeltlich zu unterdrücken.
    [...]
    (8) Bei Verbindungen zu Anschlüssen mit der Rufnummer 112, den in der Rechtsverordnung nach § 108 Abs. 2 festgelegten Rufnummern oder der Rufnummer 124 124, hat der Diensteanbieter sicherzustellen, dass nicht im Einzelfall oder dauernd die Anzeige von Nummern der Anrufenden ausgeschlossen wird.

    Ich glaube kaum, dass die Vodafone-Kundenbetreuung zu den in der genannten Verordnung aufgeführten Notrufnummern gehört. Es gibt auch ansonsten keine Ausnahme für die Kundenbetreuung des jeweiligen Diensteanbieters. Dementsprechd muss bei einem Anruf die Nummer natürlich unterdrückt werden, wenn der Anrufer das so eingestellt hat.


    Siehe auch Wikipedia:

    Zitat

    Ignorieren der Rufnummernunterdrückung (CLIRO)
    CLIRO (englische Abkürzung für Calling Line Identification Restriction Override), teilweise auch als CLIRIGN (für Calling Line Identification Restriction Ignore) bezeichnet, ist ein Leistungsmerkmal für ankommende Rufe und steht grundsätzlich nur bestimmten Teilnehmeranschlüssen zur Verfügung. Es muss in der Endvermittlungsstelle des Gerufenen freigeschaltet werden. Mit CLIRO wird ein aktivierter CLIR-Dienst des Anrufenden ignoriert und seine Rufnummer immer zum Angerufenen übermittelt. Dieses Dienstmerkmal steht Notrufzentralen der Polizei, Feuerwehr, medizinischen Notfalldiensten und besonderen sicherheitsrelevanten Anschlüssen des Bundes zur Verfügung.