Beiträge von phonefux

    Discotel Smart. Vodafone-Netz, auch als Postpaid erhältlich. Keine MVLZ. Keine Multi-SIM. 1 GB für 12,95 €, 7,5 ct. pro Min./SMS. Da braucht man kein Kontingent. ;)


    Oder Smartmobil 100 mit zusätzlicher 1 GB Flat. 100 Minuten und 100 SMS inkl, Folgeeinheiten 19 ct. 23,90 €. Triplecard erhältlich. Auch VF.


    Sonst Fyve, da bekommst du zwei SIM-Karten, wenn du deine Nummer mitnimmst. 15 € für 1 GB. 9 Ct. pro Min./SMS oder SMS-Flat für 10 €. Ebenfalls VF.

    Zitat

    Original geschrieben von Samsungracer
    Das werden die Anwälte von VF sicherlich vorher bereicht nach allen Seiten abegcheckt haben, wird nämlich bei jeder derartiger Änderungen gemacht.

    Wenn die Rechtsabteilung das überhaupt geprüft hat, dann kann es nur mit dem Ergebnis gewesen sein, dass die Einführung einer solchen Gebühr höchst problematisch ist. Dass sieht man ja schon an dem, was in dem Teltarif-Artikel an Rechtfertigung von VF steht. Es liegt auf der Hand, dass eine Gebühr für die Rechnung eher in die Kategorie Grundgebühr als in die Kategorie Drittleistungen wie Roaming fällt. Das wird dort aber wegen der möglichen Einsparungen schlicht in Kauf genommen.

    Zitat

    ... aus Umweltschutzgründen ...


    Ich hab man die Druckerei von VF besichtigt, was da an Papier jeden Tag rausgehauen wird, ist pervers. Es sollte grunsätzlich keine Papierrechnungen mehr geben oder nur gehen enormen Aufschlag.

    Aha. Und wie fällt die Ökobilanz aus, wenn sich meine 82jährige Oma jetzt extra einen Computer kauft, um nichts für die Papierrechnung für ihren Vodafone-Telefonanschluss bezahlen zu müssen? :mad:

    Wobei es bei o2 die Deklaration als Nebenleistung ja noch nachvollziehbar war, denn man ruft nicht monatlich bei 0180er-Nummern an und wenn es sein muss, kann man solche Anrufe auch ganz vermeiden.


    Die Rechnung kann man jedoch nicht vermeiden und da es keine Pflicht gibt, einen Online-Zugang vorzuhalten kann man auch die Zusendung einer Papierrechnung unter Umständen nicht vermeiden. Insofern ist die nachträgliche Einführung einer Rechnungsgebühr schlicht eine Einführung oder Erhöhung einer Grundgebühr. Erstens Frechheit und zweitens sicher rechtlich unzulässig bei solchen Verträgen, bei denen eine Gebühr nicht von Anfang an vereinbart war. Vielleicht kann man noch bei solchen Verträgen darüber reden, die online und bereits unter Angabe einer E-Mail-Adresse abgeschlossen wurden.


    :flop:

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    Original geschrieben von elternkind
    In welcher Preisliste von Vodafone steht, dass Papierrechnungen kostenlos sind?

    Was ist das denn für ein Argument? Das fällt in die Kategorie übelste Abzockbude!! Arbeitst du zufällig bei dem Laden und wird euch das als Argumentationshilfe an die Seite gegeben?


    Wenn ich als Anbieter einen Preis verlangen will, muss dieser Preis in der Preisliste stehen und nicht umgekehrt. Es müssen keineswegs in der Preisliste sämtliche denkbaren Leistungen aufgeführt sein, die kostenfrei sind. Dürfen die für eine Kündigung eine Gebühr von 100 € verlangen, weil in der Preisliste nicht steht, dass Kündigungen kostenfrei sind? Sicher nicht.

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    Original geschrieben von petersen67
    Interessanterweise ist es ja so, dass der Stick IN die DSL Box gesteckt werden muss. So stand es zumindest in der Anleitung, wenn man die Anschaltzeit überbrücken wollte.

    Auch das wäre ein gutes Argument. Wenn in der Anleitung lediglich diese Anwendungsweise beschrieben wird, aber keine Nutzung am Laptop und für die Laptop-Nutzung vielleicht sogar die Software nicht mitgeliefert wird, spricht das natürlich für eine rein lokale Nutzung und damit eine faktische Bindung an den DSL-Vertrag.

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    Original geschrieben von vodafrank
    Und ist dies im Falle des Surf-Sofort-Tarifs überhaupt möglich? Denn es gibt ja auch einen mobilen Internetanschluss von Vodafone, der nur in einem engen Bereich um den angemeldeten Nutzungsort verwendbar ist, der Vodafone Zuhause Web Anschluss. ;)

    Keine Ahnung, in das VF-Tarif-Dickicht muss jemand anders rein. ;) Wenn es tatsächlich so wäre, dass der Mobile Anschluss an der neuen Adresse des TE schon technisch nicht nutzbar wäre, sähe es natürlich anders aus. Dann könnte man wiederum überlegen, ob die Kündigung nicht so auszulegen ist, dass dieser Vertrag mit gekündigt werden sollte. Dagegen spricht allerdings, dass der TE in der Kündigung offenbar die neue Adresse nicht mitgeteilt hat.

    Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    Aus einer lokalen Zuordnung auf einen realen Festnetzanschluss zu schließen, soweit würde ich nicht gehen. Denn bei Vodafone gibt es auch virtuelle, über Mobilfunkanschlüsse realisierte Festnetzanschlüsse (mit oder ohne Internet-Zugang), die auch wirklich nur an der entsprechend eingerichteten Adresse nutzbar sind.

    Meinetwegen. Einen solchen Vertrag haben wir hier aber nicht. Niemand käme doch auf die Idee, einen Mobilfunkanschluss, den er tatsächlich mobil nutzt, mit der Formulierung "Kündige ich meinen Anschluss an der oben genannten Adresse" zu kündigen. Von daher ist das hier durchaus ein weiterer (wenn auch nicht zwingender) Anhaltspunkt dafür, dass die Kündigung lediglich den DSL-Anschluss umfassen sollte.