Beiträge von phonefux

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    Original geschrieben von mostwanted
    Frank, bei Kopplungsverträgen langt es doch den Hauptvertrag zu kündigen. Imho ist das was in den AGB steht nichtig.

    Woher nimmst du das? Was soll in diesem Zusammenhang ein "Koppelungsvertrag" sein?


    Meines Erachtens ist es entweder nur ein Vertrag, dann langt auch eine Kündigung. Oder es sind zwei getrennte Verträge, mit getrennten Leistungsgegenständen und unabhängigen Laufzeiten. Dann muss jeder Vertrag für sich gekündigt werden. Die Umstände und die Formulierung in den AGB sprechen sehr dafür, dass es hier zwei Verträge sind, lediglich der UMTS-Vertrag für die Dauer der Laufzeit des DSL-Vertrag rabattiert wird. Dann ist nur noch die Frage, ob die Kündigung des TE so auszulegen ist, dass er beide Verträge kündigen wollte. Vom Wortlaut her wollte er eindeutig nur den DSL-Vertrag kündigen. Es ist auch nicht fernliegend, dass Kunden den UMTS-Vertrag weiter nutzen wollen, daher kann man auch nicht sagen, dass eine Kündigung des DSL-Anschlusses immer zwingend den UMTS-Vertrag mit umfassen soll.


    Dass diese ganze Konstruktion alles andere als kundenfreundlich ist, sondern offensichtlich (auch) darauf angelegt ist, dass jemand versehentlich nicht beide Verträg kündigt, steht auf einem anderen Blatt.


    Unwirksam könnte die Klausel nur dann sein, wenn es für den Kunden überraschend wäre, dass der Mobilfunkvertrag nicht automatisch mit dem DSL-Vertrag endet. Dies würde ich gerade nicht so sehen, da es ja durchaus einen Bedarf dafür geben kann, den Mobilfunkvertrag weiter zu nutzen, gerade auch im Fall eines Umzugs, d.h. eines Wegfalls des DSL-Anschlusses.

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    Original geschrieben von petersen67
    Ist der Mobilfunkanschluß kein Telefonanschluß und/oder Internetanschluß?

    Selbstverständlich ist er das. Du hast aber geschrieben: "möchte ich den Telefon- und Internetanschluß a. o. g. Adresse [...] kündigen. [...] Eine Mitnahme des Vertrages ist lt. Auskunft einer Ihrer Mitarbeiter nicht möglich, da am neuen Wohnort kein VF DSL zur Verfügung steht."


    "den Telefon- und Interanschluß" --> ein Anschluss, nicht zwei
    "a. o. g. Adresse" --> Anschluss an einer Adresse ist ein Festnetzanschluss
    "am neuen Wohnort kein VF DSL" --> Wiederum eindeutig nur Bezug zum DSL-Anschluss. Du kündigst DSL, weil du es am neuen Wohnort nicht nutzen kannst. UMTS kannst du am neuen Wohnort nutzen.

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    Original geschrieben von ChrisMarkos
    200 Min für 12 Euro.

    Das ist aber ein Lockangebot. Selbst bei durchgängiger Buchung kostet das doch ab April wieder 15 €.


    Es gäbe noch Internetflat und 250 Einheiten bei Solomo so smart für 19,99 €, ebenfalls Vodafone-Netz. Aber da sind in der Internetflat nur 250 MB ungedrosselt dabei.

    An sich ja. Passt nur nicht ganz, weil dort von Kalendermonaten die Rede ist, die Datenflat aber jederzeit beginnen kann und 30 Tage dauert. Sinn des § 621 BGB ist, dass immer zum Ende eines Vergütungszeitraums gekündigt werden soll. Man müsste ihn für deinen Fall dann so auslegen, dass eine Kündigung jeweils zum Ablauf der 30 Tage möglich ist. Jedenfalls dürfen sie m.E. nicht mitten in diesem Zeitraum kündigen. Kompliziert wird es dann, wenn mehrere Flats über unterschiedliche Zeiträume laufen.


    Da wäre eine Regelung in den AGB zu den Kündigungsfristen durchaus sinnvoll gewesen (§ 621 BGB ist vollständig abdingbar). Aber man ging wohl davon aus, dass der Anbieter ohnehin nicht ordentlich kündigen wird, sondern wenn dann außerordentlich oder nach dem Ende des Aktivitätszeitfensters, was beides in den AGB gesondert geregelt ist.