ZitatOriginal geschrieben von mostwanted
Frank, bei Kopplungsverträgen langt es doch den Hauptvertrag zu kündigen. Imho ist das was in den AGB steht nichtig.
Woher nimmst du das? Was soll in diesem Zusammenhang ein "Koppelungsvertrag" sein?
Meines Erachtens ist es entweder nur ein Vertrag, dann langt auch eine Kündigung. Oder es sind zwei getrennte Verträge, mit getrennten Leistungsgegenständen und unabhängigen Laufzeiten. Dann muss jeder Vertrag für sich gekündigt werden. Die Umstände und die Formulierung in den AGB sprechen sehr dafür, dass es hier zwei Verträge sind, lediglich der UMTS-Vertrag für die Dauer der Laufzeit des DSL-Vertrag rabattiert wird. Dann ist nur noch die Frage, ob die Kündigung des TE so auszulegen ist, dass er beide Verträge kündigen wollte. Vom Wortlaut her wollte er eindeutig nur den DSL-Vertrag kündigen. Es ist auch nicht fernliegend, dass Kunden den UMTS-Vertrag weiter nutzen wollen, daher kann man auch nicht sagen, dass eine Kündigung des DSL-Anschlusses immer zwingend den UMTS-Vertrag mit umfassen soll.
Dass diese ganze Konstruktion alles andere als kundenfreundlich ist, sondern offensichtlich (auch) darauf angelegt ist, dass jemand versehentlich nicht beide Verträg kündigt, steht auf einem anderen Blatt.
Unwirksam könnte die Klausel nur dann sein, wenn es für den Kunden überraschend wäre, dass der Mobilfunkvertrag nicht automatisch mit dem DSL-Vertrag endet. Dies würde ich gerade nicht so sehen, da es ja durchaus einen Bedarf dafür geben kann, den Mobilfunkvertrag weiter zu nutzen, gerade auch im Fall eines Umzugs, d.h. eines Wegfalls des DSL-Anschlusses.
ZitatOriginal geschrieben von petersen67
Ist der Mobilfunkanschluß kein Telefonanschluß und/oder Internetanschluß?
Selbstverständlich ist er das. Du hast aber geschrieben: "möchte ich den Telefon- und Internetanschluß a. o. g. Adresse [...] kündigen. [...] Eine Mitnahme des Vertrages ist lt. Auskunft einer Ihrer Mitarbeiter nicht möglich, da am neuen Wohnort kein VF DSL zur Verfügung steht."
"den Telefon- und Interanschluß" --> ein Anschluss, nicht zwei
"a. o. g. Adresse" --> Anschluss an einer Adresse ist ein Festnetzanschluss
"am neuen Wohnort kein VF DSL" --> Wiederum eindeutig nur Bezug zum DSL-Anschluss. Du kündigst DSL, weil du es am neuen Wohnort nicht nutzen kannst. UMTS kannst du am neuen Wohnort nutzen.