ZitatOriginal geschrieben von pithein
D.h., der Minutenpreis im Mobilfunk könnte gesenkt werden.
Klar.
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ZitatOriginal geschrieben von pithein
D.h., der Minutenpreis im Mobilfunk könnte gesenkt werden.
Klar.
ZitatOriginal geschrieben von pithein
Ohje, wer zahlt dann das IC-Entgelt?
Der IC, der für die Mobilfunkanbieter relevant ist, zahlen die Anrufer aus dem Festnetz.
Es ging mir um die Aussage "billig genug", daher kann man das m.E. nicht trennen. Es gibt entweder 7,5 für alles (Discotel) oder 7 Cent für Sprache und 9 oder 10 Cent für SMS (Globus, Speach, Express Mobil, ...).
7 Cent für Telefonie und SMS wird nicht angeboten. Das wäre dann doch wohl zu attraktiv. ![]()
Der Interconnect hat strenggenommen auch nichts mit den Telefoniepreisen zu tun, aber das Thema wurde hier ja schon zu genüge durchgekaut.
Wobei die Netzbetreiber genau darauf achten, dass niemand einen echten 7-Cent-Tarif für Sprache und SMS anbieten kann. Offenbar wird dort schon eine Schwelle gesehen, bei denen wieder nennenswert viele Kunden wechseln würden.
Wo liest du da was von "deutlichen Kundenzahlenrückgängen"?? Es wird lediglich gesagt, dass o2 in Q3 weniger Neukunden gewonnen hat als E+ und VF. Und aus der Tabelle geht hervor, dass o2 von Q4/2010 -> Q3/2011 nach E+ die meisten Neukunden für sich verbuchen konnte, sowohl absolut als auch (erst recht) relativ zur Kundenzahl.
Wenn es Auswirkungen der aktuellen Berichterstattung gibt, dann wird man diese erst in Q4 sehen.
Aus der Formulierung des § 46 Abs. 1 TKG n.F. ergibt sich m.E., dass es um letzteres geht:
ZitatDie Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten und die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze müssen bei einem Anbieterwechsel sicherstellen, dass die Leistung des abgebenden Unternehmens gegenüber dem Teilnehmer nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Teilnehmer verlangt dieses. Bei einem Anbieterwechsel darf der Dienst des Teilnehmers nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen werden.
Es geht also nicht darum, dass von der Mitteilung des Kunden, dass er wechseln möchte bis zum tatsächlichen Wechsel nur 24 Stunden vergehen dürfen, sondern darum, dass der eigentliche, technische Wechselvorgang zu keiner Unterbrechung der Dienste > 24 h führen darf. Unabhängig vom Kündigungsdatum darf der abgebende Betreiber daher nicht abschalten, bis in technischer Hinsicht alles für die Portierung bereit ist, der eigentliche Vorgang muss dann innerhalb Tagesfrist erfolgen.
Wenn in Absatz 4 dann steht
ZitatDie technische Aktivierung der Rufnummer hat in jedem Fall innerhalb eines Kalendertages zu erfolgen.
verweist das m.E. nur auf die Regelung im ersten Absatz. Ist aber gesetzgeberisch leider wieder einmal ziemlich unsauber gemacht.
Wenn nichts dazu drin steht, ist es ganz klar.
Demnach wärst du im grünen Bereich. Gleichwohl ist die Aussage der Homepage m.E. nicht als Verbot zu verstehen, denn in den Bedingungen wird auch für die kleineren Pakete die Nutzung nicht auf Handys beschränkt. Ergibt sich ja auch daraus, dass sie nur von "vorgesehen" sprechen und von "können" statt von "dürfen".
Hier wird (auf Nachfrage) behauptet, es sei nur mit der Internetflat XL erlaubt. Allerdings kann ich in der Leistungsbeschreibung nur ein VoIP-Verbot finden. Gleiches gilt für die Preisliste Zusatzdienstleistungen. Demnach wäre Tethering in allen Paketen erlaubt...
Wie zu erwarten war, geht's in den Vermittlungsausschuss. Bericht bei Teltarif.
In Kraft treten war bislang zum 1. März geplant. Aber selbst mit den Verzögerungen jetzt müsste es im ersten Halbjahr 2012 noch was werden. Für die jederzeitige Portierung ist übrigens keine Übergangsfrist im Gesetz vorgesehen. Sobald das Gesetz in Kraft ist, müssen die Anbieter das anbieten.