Beiträge von phonefux

    Terminologisch ist das auch eine Fahrerlaubnis ("Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung", § 48 FeV).


    Ich würde nicht ausschließen, dass eine Klage auf Erteilung dieser Fahrerlaubnis unter der Auflage "Sehhilfe" ohne gleichzeitigen Eintrag der Auflage in den Führerschein Erfolg hat. Aber was man so liest, ist der Eintrag in den Führerschein allgemeine Verwaltungspraxis, so dass du da ohne Klage wohl nicht zum Ziel kommst.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Es ist daher nicht so, dass eine Klasse auf die andere wirkt.

    Naja, bei Klasse C (Lkw) und D (Bus) ist das schon so. Braucht man für diese eine Brille, wird das einheitlich in den Führerschein eingetragen, ohne Differenzierung nach den Klassen, gilt dann formal auch für Motorrad und Auto (eine andere Frage ist halt, ob ein Verstoß dann eine OWi ist). Beim P-Schein gilt das gleiche, auch wenn diese Fahrerlaubnis durch ein separates Dokument nachgewiesen wird.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    ... soll nun im Schein der Klassen A und C vermerkt werden, dass ich die für diese Klassen erforderlichen niedrigeren Voraussetzungen ...

    Eben nicht. Klasse C ist Lkw. Der hat (bis auf die oben aufgeführte Ausnahme) die gleichen Anforderungen wie der P-Schein. Du meinst offenbar Klasse B (Pkw).


    Und ja, der Eintrag erfolgt immer in den Führerschein und immer einheitlich für alle Klassen, auch wenn man die Brille eigentlich nur für Lkw (C), Bus (D) oder Personenbeförderung braucht.

    Re: Re: Re: Fahrerlaubnis und Sehkraft


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Mein Sehvermögen ist laut augenärztlicher Untersuchung für die Fahrerlaubnis der Klasse C vollkommen ausreichend. Warum soll im Führerschein der Klasse C dann das Gegenteil eingetragen werden?

    Das kann m.E. nicht sein, denn die FeV unterscheidet in Anlage 6 nicht zwischen den erhöhten Anforderungen für die C-Klassen, die D-Klassen und für die Personenbeförderung. Es gibt da nur die Unterscheidung zwischen Motorrad + Auto (Ziffer 1, Klassen A, B und Gedöns) und die erhöhten Anforderungen für Lkw, Bus und P-Schein (Ziffer 2):


    http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_6.html


    Edit: Es sei denn, es geht um die Ausnahmevorschrift in Ziffer 2.2.1: "In Einzelfällen kann unter Berücksichtigung von Fahrerfahrung und Fahrzeugnutzung der Visus des schlechteren Auges für die Klassen C, CE, C1, C1E unter 0,5 liegen, ein Wert von 0,1 darf nicht unterschritten werden. Ein augenärztliches Gutachten ist in diesen Fällen erforderlich."


    Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass entsprechende Anordnungen im Führerschein immer unterschiedslos für alle Klassen/P-Schein eingetragen werden.

    Siehe mein zeitgleicher Beitrag über deinem. ;)


    Eine Lösung könnte sein, statt dem ISDN-Anschluss auch Telefonie über Kabel Deutschland laufen zu lassen und zusätzlich den analogen Anschluss (zunächst) als Backup und für Fax und Alarmanlage zu behalten.


    Zitat

    Original geschrieben von GoVi
    Die ISDN-Anschlüsse sind inzwischen eigentlich überflüssig, diese stammen noch aus der Zeit mit Kindern im Haus. Allerdings würde ich von beiden Anschlüssen gerne die Hauptnummer behalten.

    Die Nummern könntest du tatsächlich zu einem SIP-Anbieter wie Sipgate portieren oder z.B. auf einen o2 Mobilfunkvertrag. Die allermeisten Tarife beinhalten ja eine Festnetznummer und da kann man auch die Nummer mitbringen.

    Nein, falsch. Keine der Aussagen ist vollständig richtig.


    Grundsätzlich: Das Telekomnetz wird nach und nach zu 100 % auf ein IP-Netz umgerüstet. Das bedeutet aber nicht, dass der Endkunde zwingend einen Internetanschluss mit VoIP bräuchte:


    - Für analoge Festnetzanschlüsse ohne Internet gilt: Diese werden netzseitig ("im Hintergrund") auf IP umgestellt. In den Vermittlungsstellen oder MFGs werden so genannte POTS-Karten installiert, die die Funktionen der analogen Anschlüsse samt Stromversorgung simulieren. Analoge Anschlüsse funktionieren also weiterhin wie gewohnt mit analogen Endgeräten, Fax, Alarmanlagen etc. Diese Umstellung hat meines Wissens noch gar nicht begonnen, man würde sie idealerweise aber auch gar nicht merken.


    - Für ISDN-Anschlüsse gilt: ISDN ist tot. Gibt es schon länger nicht mehr für Neukunden und Bestandskunden werden zum Tarifwechsel aufgefordert. Hier will die Telekom natürlich am liebsten (V)DSL-Anschlüsse mit VoIP verkaufen. Diese hätten in der Tat dann auch Internet. Der Kunde kann natürlich, wenn er auf die ISDN-Funktionalitäten und die mehreren Rufnummern verzichten kann, die Möglichkeit auf einen analogen Anschluss zu wechseln. Für den gilt dann wieder das oben Gesagte.


    Fazit: Euer analoger Anschluss mit Fax und Alarmanlage kann bleiben wie er ist. Für die ISDN-Anschlüsse müsst ihr mittelfristig einen Ersatz finden, ansonsten werden diese von der Telekom gekündigt. Entweder in einen analogen Anschluss umwanden (das macht preislich und hinsichtlich der Leistung allerdings am wenigsten Sinn) oder in einen (V)DSL-Anschluss. Der kann dann von der Telekom sein oder wie Hans_Vader vorschlägt genauso von der Konkurrenz.


    Gibt es überhaupt keinen Internetanschluss?

    Die gleichen erhöhten Anforderungen an die Sehkraft gelten für Lkw- und Bus-Führerscheine. Da stellt sich das gleiche Problem. Aber auch da wird die erforderliche Sehhilfe immer für alle Klassen eingetragen, nicht nur beschränkt auf die Klassen C/D.


    Wenn man eine erweitere Fahrerlaubnis für Lkw/Bus/Personenbeförderung haben will, muss man damit leben, dass die Beschränkungen dann auch für die niedrigeren Klassen gelten.


    Eine andere Frage ist dann, welche materiell-rechtlichen Konsequenzen es hat, wenn man trotz Eintragung ohne Sehhilfe fährt, falls man diese tatsächlich nicht braucht. Mir ist da ein (älteres) BGH-Urteil in Erinnerung, wonach es nicht auf den Eintrag, sondern auf das tatsächliche Erfordernis ankommt. Sprich: Ist die Brille eingetragen, obwohl man diese nicht (mehr) braucht, begeht man keine Ordnungswidrigkeit und es hat auch im Fall eines Unfalls keine straf- oder zivilrechtlichen Folgen. Das gleiche würde gelten, wenn trotz anderslautendem Eintrag die Sehhilfe für die Klasse B zu keinem Zeitpunkt erforderlich war. Ich weiß aber nicht, ob das noch Stand der Rechtsprechung ist.


    Edit: Dieses Beschluss meinte ich: https://beck-online.beck.de/?v…Fcont%2FNJW.1984.65.1.htm

    Zitat

    Original geschrieben von RECeiver
    Muss dafür der, der angerufen wird auch für VoLTE freigeschaltet sein?

    Nein, VoLTE setzt nicht voraus, dass die Gegenstelle das auch unterstützt. (Logisch insbesondere bei Anruf ins Festnetz.)


    Ansonsten gilt das von Loopi Gesagte, o2 ist bei VoLTE und der Message & Call App in Verbindung mit Multicard hinter dem angekündigten Zeitplan.

    Gab es zum Kauf die originale Rechnung dazu?


    Ich würde mir da nämlich ganz andere Fragen stellen: Warum bietet jemand ein iPhone 6 für einen auffällig günstigen Preis an und fotografiert nicht die Rückseite, die auffällige (wiedererkennbare) Gebrauchsspuren aufweist? Dass er diese zwecks besserer Verkaufschancen verschleiern wollte, könnte sein, ist bei dem Preis aber eher unwahrscheinlich.

    Boon ist auch deutlich günstiger. Bei Cornercard kostet das Aufladen 3 % Gebühr und der Fremdwährungseinsatz 2 %. Dazu kommen noch die Wechselkursverluste. Gebühren von > 5 % auf den Karteneinsatz finde ich schon recht happig.


    Und da bei Boon offenbar aktuell das Aufladen (für Neukunden?) kostenlos ist, kann man es auch günstig mit kleineren Beträgen testen.