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Original geschrieben von rmol
Ist doch eine seit langem bestehende Forderung der Netzagentur, sogar für die Congstar-Tochter - nur leider noch immer nicht umgesetzt.
Nein, das fordern die nicht für ein entsprechendes mobiles Produkt über GSM. So etwas gibt es nicht von der Telekom. Was du meinst, ist die Frage, ob CbC auch bei NGN-Anschlüssen gewährleistet werden muss. Diese haben aber definitiv eine feste Leitung und damit einen festen Standort im Sinne von § 40 TKG.
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Original geschrieben von vodafrank
Dementsprechend wäre bspw. Vodafone Zuhause gänzlich ein Festnetzprodukt, da beides zutrifft und es nicht mobil nutzbar ist.
Dann würdest du auch sagen, dass die Telekom bei einem entsprechenden Produkt Call by call und Preselection ermöglichen müsste? Denkbar, und vielleicht genau der Grund, warum die Telekom so etwas nicht anbietet.
Die Übertragung von Festnetznummern bei Sipgate ist sicher ein Grenzfall. Wenn es nach der BNetzA ginge, dürfte bei mobiler Nutzung wahrscheinlich nur eine 032er-Nummer übertragen werden. Wenn man aber einmal den Bezug zu einem bestimmten Ortsnetz nachgewiesen hat (z.B. Wohnsitz), kann natürlich technisch niemand mehr verhindern, dass man sich mit der VoIP-Nummer weltweit bewegt.
Edit: Nimmt Vodafone bei Vodafone Zuhause eigentlich dort, wo bestimmte Preise für Anrufe aus dem Festnetz vorgeschrieben sind (0180 etc.) nur diese Festnetzpreise?
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Original geschrieben von vodafrank Aha, und wie definierst du "mobil telefonieren"? Und wie definiert sich eigentlich "Festnetz"? Ich nehme an du hebst auf ein tragbares Mobiltelefon ab. Bei einem GSM/UMTS Gateway kann demzufolge nicht von mobiler Telefonie die Rede sein, denn hier fehlt es schon an einem tragbaren 230V Anschluss. Ebenso kann VoIP kein Festnetz sein, da nicht über eine klassische POTS telefiniert wird sondern über eine Paketdatenverbindung, also das Internet.
Das Gesetz definiert Festnetz und Mobilnetz tatsächlich nicht, in § 40 TKG wird ein Festnetzanbieter aber wie folgt bezeichnet: Anschlusses an das öffentliche Telefonnetz und dessen Nutzung an festen Standorten. Darauf, ob das Telefon tragbar ist oder nicht, insbesondere ob man auf eine Steckdose angewiesen ist, kann es nicht ankommen. Das Handy wird sicher nicht zum Festnetztelefon, weil der Akku kaputt ist, und man immer am Ladegerät hängen muss.
Maßgeblich ist wohl, ob die Leitung, über die die Daten übertragen werden, bis in den Zuständigkeitsbereich des Nutzers fest verlegt ist (egal, ob der dann ein mobiles Telefon dran hängt).
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Der Dienst einer auf eine SIM Karte aufgeschaltete Festnetznummer ist IMHO vielmehr die Telefonie an sich als Festnetzersatz, was für das dt. Produkt "Vodafone Zuhause" auch vollumfänglich zutrifft, denn es kann auch nur zuhause verwendet werden und eben nicht mobil. Entsprechend sollte, zumindest bei Vodafone Zuhause, anstelle der Mobilfunkrufnummer eigentlich die Festnetzrufnummer übertragen werden, aber das spült bei Rückrufen kein Geld in die Kasse der Telcos.
Daher auch die Regelung in Italien.
Dass "Dienst" nur die Telefonie unabhängig von Übertragungsweg meint, lässt sich hören und dann hätte man auch mit § 66j TKG kein Problem.
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Original geschrieben von Limp BiZkiT
kann ich bestätigen, hatten auch einmal Alice, einmal Telekom, der Techniker hat einfach ein neues Kabel ins gewünschte Zimmer gezogen.
Welcher Anschluss war der zweite? Ich tippe auf: Telekom.
Meines Wissens muss ein neuer Anschluss immer zuerst von der Telekom verlegt werden (es sei denn Sonderfall Citycarrier). Dies muss man entsprechend zahlen. Danach kann man dann den Telekom-Anschluss kündigen und bei einem anderen Anbieter einen DSL-Anschluss bestellen.
Es muss immer zuerst die Telekom-TAE in der Wohnung liegen. So ist es auch bei einem Neubau: Man muss zwingend zuerst einen Telekom-Anschluss beauftragen, ein anderer Anbieter wird einem keinen Anschluss legen (wiederum Ausnahme Citycarrier mit eigenen Leitungen).
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Nur kommt es ja nach dem Gesetz nicht auf den Aufenthaltsort, sondern auf den Dienst an. Aber in Italien gilt das TKG ja ohnehin nicht. 
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Die Frage ist auch, ob das in Deutschland überhaupt zulässig wäre. Nach § 66j Abs. 1 TKG gilt folgendes:
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Anbieter von Telekommunikationsdiensten, die Teilnehmern den Aufbau von abgehenden Verbindungen ermöglichen, müssen sicherstellen, dass beim Verbindungsaufbau als Rufnummer des Anrufers eine vollständige national signifikante Rufnummer übermittelt und als solche gekennzeichnet wird. Die Rufnummer muss dem Teilnehmer für den Dienst zugeteilt sein, im Rahmen dessen die Verbindung aufgebaut wird.
Und da abgehend definitiv mobil telefoniert wird, dürfte danach die Festnetznummer nicht übermittelt werden. Man könnte sich natürlich auf den Standpunkt stellt, dass die Festnetznummer dem Teilnehmer im weiteren Sinne auch für den Dienst Mobiltelefonie zugeteilt wurde, auch wenn es nur eine Weiterleitung in diesen Dienst betrifft.
In Abs. 2 heißt es dann:
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Teilnehmer dürfen weitere Rufnummern nur aufsetzen und in das öffentliche Telefonnetz übermitteln, wenn sie ein Nutzungsrecht an der entsprechenden Rufnummer haben.
Ein Nutzungsrecht an der Festnetznummer besteht ja zumindest.
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Neben dem bei HP genannten Zeitraum (1. Juli bis 19. August) kursiert jetzt auch die Info, Kauf und Aktivierung vor dem 22. August. Genaueres weiß man wohl hoffentlich am Donnerstag.
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Schon der allererste [URL=http://www.t-mobile.de/mobilbox/0,11856,24056-_,00.html]Google-Treffer[/URL] hilft weiter.
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Was aber ein Verstoß gegen die AGB wäre.
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Der Kunde wird EPS unverzüglich jede Änderung seines Namens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und im Falle einer erteilten Einzugsermächtigung seiner Bankverbindung und im Falle der Zahlung über Kreditkarte Änderungen der Kreditkartennummer sowie der Gültigkeitsdauer anzeigen.
Führt im Ergebnis aber nur dazu, dass man ggf. die Kosten für eine Adressermittlung übernehmen muss. Und dazu wird es ja nicht kommen, wenn man an der Rechnungsanschrift den Mahnbescheid in Empfang nimmt. 
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Original geschrieben von uwm
er besteht drauf, direkt bei o2 zu bleiben 
Kein Problem, hier gibt's günstige Tarife direkt bei o2. Und Tchibo ist nur der Name des Tarifs, genau wie Citypartner. 