Beiträge von phonefux

    jokay2010: Schon die Grundannahme stimmt leider nicht.


    Annahme zur Verdeutlichung: Es gibt nur zwei Netze. Netz D hat 7 Mio. Nutzer, Netz E hat 3 Mio. Nutzer. Jeder Teilnehmer führt 100 Telefonate über beide Netze verteilt. In Netz D werden 700 Mio. Gespräche geführt, in Netz E 300 Mio. Aus Netz D gehen 30 % der Telefonate in Netz E (und 70 % in Netz D). Macht 210 Mio. Gespräche von D nach E. Aus Netz E werden 70 % der Telefonate in Netz D geführt (und 30 % in Netz E). Macht ebenfalls 210 Mio. Gespräche von E nach D.


    Beide Netze haben exakt gleich hohe Einnahmen (und Ausgaben) aus Terminierungsentgelte. Beide Netze verdienen unter dem Strich 0 € an Terminierungsentgelten.


    Tatsächlich verdienen die Mobilfunknetze ausschließlich an Gesprächen aus dem Festnetz, Gespräche zwischen den Netzen heben sich wie oben gezeigt auf. Weil sie im Gegenzug ins Festnetz kaum etwas zahlen, sind die Terminierungsentgelte aus dem Festnetz fast Reingewinn. Und eine Senkung haut entsprechend in die Bilanz.

    Mit Rechtsbelehrungen bist du bei mir an der falschen Adresse.


    Es geht hier auch nicht darum, ob der TE "gutgläubig" war. Darauf kommt es bei der Frage, ob ein bestimmter Preis einer Leistung vereinbart ist, nicht an. Aber das kannst du dir ja mal von einem Anwalt erklären lassen (Jurastudent im zweiten Semester tut's auch). ;)


    Tatsache ist doch wohl, dass ich als Kunde in dem Moment, wo ich eine bestimmte Rufnummer wähle, eindeutig den Preis bestimmen können muss, den mich diese Leistung kostet. Ich muss es also aus der Preisliste meines eigenen Anbieters entnehmen können. Warum "Vertragsbestandteil des Vodafone Vertrages [...] lediglich reguläre Gespräche" sein sollen, ist mir schleierhaft. Natürlich ist auch ein Anruf zu einer Sonderrufnummer eine Leistung im Rahmen des Mobilfunkvertrages.


    Dass es hier Indizien dafür gibt, dass nicht der reguläre Preis in an anderes Mobilfunknetz gilt (kürzere Nummer, Preisliste des Anbieter des Zielnetzes, Ansage) ändert nichts daran, dass der Preis für den Kunden bestimmbar sein muss.


    Nach deiner Argumentation könnte Vodafone hier auch 3 € pro Minute nehmen. Es liegt auf der Hand, dass das nicht sein kann.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Rufnummer eindeutig aus dem Kurznummernpool für Mehrwewrtdienste

    Für dich (uns) vielleicht eindeutig. Für den normalen Kunden ist eine Rufnummer mit einer Handyvorwahl eine Handynummer. Wenn der Anbieter dann einen abweichenden Preis abrechnen möchte, darf er das tun, dann muss das aber aus der eigenen (!) Preisliste hervorgehen.


    Man kann wohl aus Verbraucherschutzsicht nicht von dem Kunden erwarten, dass er 1. den Anbieter identifiziert, in dessen Netz die Nummer geschaltet ist, 2. in den Preislisten dieses Anbieters nachforscht, ob es sich um eine Sonderrufnummer handelt, 3. hofft, dass der eigene Anbieter höchstens den Preis berechnet, den der Anbieter des Zielnetzes seinen eigenen Kunden berechnet.

    Zitat

    Original geschrieben von Bexman
    Die genannte Rufnummer ist eine Sonderrufnummer von o2. Vergleiche: http://www.o2online.de/nw/asse…remium-voice-services.pdf

    Dann vergleiche dort mal Seite 10, dort finden sich Sonderrufnummern in die Netze von Vodafone und E+, mit den Preisen, die o2 hierfür abrechnet. So sollte es sein.

    D.h. sie könnten deiner Meinung nach ohne vertragliche Grundlage auch 30 € pro Anruf verlangen (weil man ja durch die Ansage gewarnt wurde, dass "höhere Kosten" entstehen können?

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    soll vodafone jetzt jede einzelne rufnummer ins preisverzeichnis aufnehmen

    Ja, jede, die sie abweichend von der Preisliste berechnen wollen, die für den gebuchten Tarif gilt. Was sie im Übrigen ja grundsätzlich auch tun.

    Zitat

    damits auch der letzte id*** kapiert?

    Dass man nur Preise nehmen kann, die vertraglich vereinbart sind, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Ich wüsste nicht, warum man ein Idiot ist, wenn man von seinem Netzbetreiber vor einem Telefonat wissen will, was einen das Telefonat kosten wird. :rolleyes:

    Gleichwohl solltest du das Handy bei der Polizei als verloren melden. Dort werden die IMEIs von gestohlenen (und unterschlagenen) Geräten meines Wissen registriert. Auch wenn die Chance natürlich minimal ist, vielleicht wird ja mal jemand überprüft, der das Handy bei sich trägt.