Beiträge von phonefux

    Zitat

    Original geschrieben von Blondinenfreund
    Bei 1&1 gibts auch einen "Allnet 100 Tarif" mit 100 Min. für mtl. 19.99€ incl. 500-MB Datenoption wie oben beschrieben.

    Ist aber doch ggüber dem 1&1 Freephone oder Fyve nur sinnvoll, wenn man entweder das erste Jahr für 9,99 € bekommt oder mit Handy dazu. Gab es beides schon mal.


    Halidk: Habe oben in der Liste noch DeutschlandSIM korrigiert. 500 MB kosten da 9,95 €, 12,95 € war der Preis für 1 GB. Kostenmäßig also kein Unterschied zu Fyve, dafür der Vorteil des Airbags.

    Visual Voicemail geht bei 1&1, Fyve, DeutschlandSIM.


    Bei Smartmobil weiß ich es nicht, gehe aber davon aus, dass es ebenfalls funktioniert, weil es wie DeutschlandSIM von Drillisch im Vodafone-Netz realisiert wird.


    Bei 1&1 und DeutschlandSIM gibt es extrem wenige Beschwerden hier im Forum, aber auch Fyve würde ich (trotz vereinzelter Kritik) als zuverlässig bezeichnen. Smartmobil habe ich nicht so verfolgt. Am besten mal durch die entsprechenden Foren stöbern.


    http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=480884
    http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=465661
    http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=451931
    http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=463272
    http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=476875


    Noch was: Steht bei deiner Frau ggf. auch ein Wechsel an (also rein mobilfunktechnisch ;))? Dann schau dir doch auch noch 1&1 Freephone an (für Kunden von GMX und web.de). 500 MB ebenfalls 10 €, Minute/SMS mit 9,9 ct etwas teurer als bei Fyve, dafür aber zu anderen Freephone-Kunden kostenlos. Leider hat da 1&1 die Preise ins Ausland im Gegensatz zur AllNet-Flat nicht gesenkt.

    Willkommen bei TT!


    Selbstverständlich kannst du zu o2 wechseln, die Hotline-Auskunft ist Blödsinn.


    Zwei Tarife kommen in Frage:
    - o2o mit 5 € GG, SMS/Minute zu 15 ct, Airbag bei 55 €, ohne Laufzeit.
    - o2 Mobile Flat (entspricht dem alten Genion L) zu 20 € im Monat, 24 Monate Laufzeit, ggf. mit Auszahlung günstiger


    SMS-Flat gibt's leider bei beiden nicht und bei der Mobile Flat kosten Gespräche in andere Handynetze teure 29 ct.

    Unter der Voraussetzung, dass es Telekom oder Vodafone sein soll, fällt mir da kein günstiger Tarif ein, bei dem VoIP erlaubt wäre.


    Ohne VoiP:


    - Deutschland-SIM Premium (Vodafone, Postpaid), 12,95 9,95 € für 500 MB, 9 ct pro Minute/SMS (Airbag bei 49€), macht bei 150 Minuten 26,45 23,45 €
    - Fyve (Vodafone, Prepaid), 500 MB für 10 €, 9 ct pro Minute/SMS, macht bei 150 Minuten 23,50 €
    - Smartmobil (Vodafone, Postpaid) 500 MB, 200 Minuten, 100 SMS für 24,95 €/Monat


    Alle ohne Laufzeit.

    Zitat

    Original geschrieben von SynTom
    Beispiel: 1x am Tag wetter.info = 118 KB (hab ich grad mal getestet mit einer PLZ)
    Bei 100KB Abrechnung = 200KB verbraucht, bei 10KB = 120 verbraucht.
    Bei 30 Tagen: einmal 6 MB und einmal 3,6 MB.

    Das stimmt aber doch nur, wenn nach jeder Benutzung die Internetverbindung getrennt würde, was ein Smartphone wie das Samsung Omnia 7 ja wohl eher nicht macht.

    Warum sollte es nicht auch an einem Standort "drei unterschiedliche Netze" geben?


    fliegerpaddy: Wenn der Standort auf der Grenze zwischen einem UMTS/GPRS-Gebiet und einem EDGE/GPRS-Gebiet liegt, könnte man je nachdem einmal UMTS, einmal EDGE und einmal GPRS (aus dem mit UMTS versorgten Bereich) empfangen. Das erklärt dann auch die unterschiedliche Feldstärke zwischen GPRS und EDGE. Auch, dass du indoor keinen UMTS-Empfang hast, passt dann.

    Zum Thema Rufnummernportierung bei Zahlungsrückstand habe ich folgendes in einem Kommentar zu § 46 TKG gefunden:

    Zitat

    Der nach § 46 Verpflichtete kann hinsichtlich der Rufnummer kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB geltend machen (VG Köln, Urt. v. 13. 9. 2002, Az.11 K 7221/2002). Stehen dem Netzbetreiber oder Diensteanbieter zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde die Rufnummernmitnahme beantragt, Forderungen gegen den Kunden zu, so muss er die Portierung gleichwohl ermöglichen. Mit der von der Vorschrift bezweckten Förderung des Wettbewerbs wäre es unvereinbar, wenn die Portabilität vom Ausgang eines zivilrechtlichen Streits über andere Ansprüche abhängig wäre.

    Der Anbieter darf die Portierung also nicht verweigern, wenn bei Vertragsende noch Zahlungen zu leisten sind. Dadurch ist aber noch nicht gesagt, ob das auch im Falle einer außerordentlichen Kündigung gilt. § 46 Abs. 2 TKG lautet:

    Zitat

    Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit müssen sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit entsprechend Absatz 1 beibehalten können.

    An Stelle von E+ würde ich argumentieren, dass hier gerade kein Wechsel des Anbieters vorliegt, weil ein solcher nur bei regulärer Beendigung des Vertrags möglich ist. Dass man sich nach einer Kündigung natürlich einen neuen Anbieter suchen muss, wäre dann kein "Wechsel" im Sinne der Vorschrift.