Beiträge von phonefux

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    Original geschrieben von qwqw
    Wenn o2 was anderes abrechnet und der Kunde widerspricht der Abrechnung und o2 erstattet ist es was anderes als wenn o2 den Vertrag ohne voriges Einverständnis ändert.

    Wenn der Anbieter die (versehentliche oder absichtliche) Vertragsänderung auf Beanstadung des Kunden wieder zurücknimmt, ist es eben nichts anderes. Was macht es z.B. für einen Unterschied, ob (versehentlich oder absichtlich) Tarife aufgrund einer nicht gebuchten Option abgerechnet werden oder ob (versehentlich oder absichtlich) eine Option geändert wird und dann aufgrund dieser Option richtig abgerechnet wird?

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    Der Kunde muss nicht erwarten, beim Standardtarif ohne explizit eine andere Option auf Wunsch gebucht zu haben, dass er nicht nach EU-Höchstgrenzen abgerechnet wird und zwar egal was in den AGB steht.

    Richtig. Nur berechtigt das allein noch nicht zur Sonderkündigung.

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    ich wundere mich immer wieder wieso die Unternehmen nicht einmal höchstens zwei Jahre sich an die geschlossenen Bedingungen halten können.

    Vodafone ist vor ein paar Jahren gerichtlich eine Klausel untersagt worden, die es ihnen erlaubte, jedwede Veränderung an Verträgen vorzunehmen und den Kunden im Gegenzug nur ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen. Eine einseitige Vertragsänderung ist also nicht grenzenlos möglich.

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    Original geschrieben von qwqw
    Obigher Einwand ist nicht korrekt, vielmehr genehmigen einige Gerichte selbst dann das Recht zur Sonderkündigung, wenn auch nur eine Tarifverschlechterung geplant wurde. Damals war talkline mit seinen Plänen zurückgerudert und hatte gar keine Änderung durchgeführt. Das nutze aber nicht, denn sofern die Kunden über die bevorstehende Änderung informiert wurden hatten sie das Recht auf Sokü auch wenn später diese Änderung gar nicht eintraf.

    Das hat aber nichts mit der Situation hier zu tun. Wenn eine für den Kunden negative Änderung angekündigt ist und keine Möglichkeit besteht, die alten Konditionen zu behalten, besteht natürlich sofort ein Sonderkündigungsrecht. Wenn der Kunde die Kündigung dann ausspricht, ist es unerheblich, wenn der Anbieter später zurückrudert. Entscheidend ist, ob zum Zeitpunkt der Kündigung ein Kündiungsgrund bestand.


    Im Übrigen war es ganz sicher nicht so, dass das Kündigungsrecht trotz zurückgenommener Änderung seitens des Anbieters für solche Kunden fortbestand, die überhaupt noch keine Kündigung ausgeprochen hatten. So ein Urteil würde ich gerne mal sehen. :)

    Glaube kaum, dass das technisch so realisiert ist. Entweder wirst du überhaupt kein anderes
    Pack buchen können oder das Pack wird durch die Neubuchung überschrieben, und diese dann voll berechnet.

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    Original geschrieben von Kazuma
    Bei mir steht bei meinO2: ReiseOption Telefonie/SMS Kündbar zum 09.06.2011. Heißt das, ich kann das nur noch heute umstellen?

    Nein, das heißt, dass du die Option täglich ohne Einhaltung einer Frist wechseln kannst. Morgen wird da "kündbar zum 10.06.2011" stehen.

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    Original geschrieben von Kazuma
    Gibt es eine Möglichkeit, über den Rechtsweg aus dem Vertrag herauszukommen?

    Nein, es gibt die Möglichkeit, wieder den alten Roamingtarif zu erhalten. ;)