Beiträge von phonefux

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    Original geschrieben von Saichol
    heißt das, dass ich die Karte für 20 € aufladen kann und somit 100 freimunten und 100 freisms für höhstens 6 Monate habe. Wenn ich mir dazu eine Handy-Surf-Flatrate
    mit Smartphone-Option kaufen würde, gäbe es 1. keine vertraglichen Probleme, 2. das s2 müsste ich zum vollpreis kaufen oder gibt es für die vertragliche Kombination noch subventionen?

    Die Freiminuten und -SMS gelten nur für einen Monat, das aufgeladene Guthaben für 6 Monate. Du musst also monatlich 20 Euro aufladen. Vertragliche Probleme sehe ich keine, was meinst du damit? Die 20 Euro Guthaben sind frei verfügbar, davon kannst du auch Optionen buchen, wenn das deine Frage sein sollte. Handysubventionen gibt es bei der Freikarte selbstverständlich keine, insofern könntest du mit einem o2 Blue Vertrag mit Upgrade hier aus dem Werbeforum insgesamt deutlich günstiger fahren.

    Vorsicht, das sind zwei verschiedene Dinge. Die Vergleichbarkeit von Festnetz und Mobilfunk, weswegen das Gericht hier eine für jegliche Festnetzanschlüsse geltende Vorschrift zur Auslegung herangezogen hat (§ 45k TKG), ist hier nicht das Thema. Die Telekom ist beim Festnetz Universaldienstleister gemäß § 78 TKG. Nach § 84 TKG hat jeder Endnutzer einen Anspruch darauf, dass die entsprechende Leistung (hier Festnetzanschluss) erbracht wird. Eine ordentliche Kündigung wäre daher pflichtwidrig, weil der Kunde sofort wieder einen Anspruch auf einen neuen Anschluss hätte. Daher die Nähe zur "Daseinsvorsorge" der Sparkassen, die einen Kunden auch nicht ohne Weiteres ablehnen dürfen.


    Mit Festnetz allgemein hat das nichts zu tun. Vodafone darf einen Festnetzanschluss auch ohne Angabe von Gründen ordentlich kündigen, da sie nicht Universaldienstleister sind, genau wie die Deutsche Bank anders als die Sparkassen sich ihre Kunden frei aussuchen darf.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Ach ja, mein lieber phonefux ... die Mücken für den Sekt kommen hoffentlich aus Deiner Tasche und nicht aus dem Portemonnaie der Kundschaft von o2. :p

    Da kannst du dir sicher sein. Mit o2 habe ich nichts zu tun, ich vertrete hier nur meine persönliche Auffassung. Traurig, dass einem das hier direkt unterstellt wird. :flop:

    Naja, so schwer ist die Info bei o2 aber nicht zu finden. Erweiterung auf 1 GB kostet 5 € extra im Monat.


    Tarifübersicht o2 --> Tariferweiterungen


    Alternativen gibt es jede Menge, wenn du nur 100 Minuten und 100 SMS brauchst. Z.B. o2 Freikarte mit Bonus-Minuten und SMS. Wenn du 20 Euro auflädst kriegst du 100 Freiminuten und 100 SMS. Für 15 Euro buchst du 1 GB Flatrate und es bleiben sogar noch 5 Euro im Monat übrig.

    Das hier find ich spannend. Ich frage mich nur, ob das gut gehen wird:

    Zitat

    Wir splitten unseren für GSM zugeteilten 5-Megahertz-Block auf: 4,2 MHz für UMTS, sowie 0,8 MHz für GSM. Dabei versuchen wir, so viel Sprachtelefonie wie möglich über UMTS-900 sowie eventuell auch GSM 1800 abzuwickeln. Die vier GSM-Kanäle von je 0,2 MHz (zwei am unteren Rand des Frequenzblocks, zwei am oberen) dienen zur Versorgung der Geräte, die kein UMTS können, und für GSM-1800 zu weit von der Basisstation entfernt sind.

    Nach meinem Eindruck telefonieren die allermeisten immer noch ausschließlich mit GSM, selbst wenn die Geräte UMTS können. Da wird wohl noch einiges an Aufklärungsarbeit nötig sein, um die Kunden dann auch dazu zu bringen, über UMTS zu telefonieren.


    Wie wird das denn überhaupt technisch realisiert, dass Geräte, die im Versorgungsbereich von GSM-1800 unterwegs sind, nicht in die GSM-900-Frequenzen der gleichen BTS gelassen werden?

    Der wesentlicher Unterschied unseres Falls zu dem Sparkassenfall dürfte hier das besondere Vertrauensverhältnis bei einem Girovertrag sein sowie das in den AGBs der Bank niedergelegte

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    Gebot der Rücksichtnahme auf die angemessenen Belange des Kunden

    und das

    Zitat

    Verbot der Kündigung zur Unzeit

    Bei einem Mobilfunkvertrag besteht weder ein besonderes Vertrauensverhältnis noch irgendwelche Einschränkungen des ordentlichen Kündigungsrechts.


    Zudem war die Prüfung des Gerichts hier noch nicht beendet. Es prüfte dann den Kündigungsgrund der Bank (politische Gesinnung des Kunden, hier der NPD) und wägte diesen mit dem Grundrechtsschutz der Partei ab (Meinungsfreiheit, Koalitionsfreiheit) und stellte zudem die Schwierigkeiten der Partei heraus, bei einem anderen Kreditinstitut ein Konto zu eröffnen. Außerdem spielte die besondere Aufgabe der Sparkasse (Daseinsvorsorge) als öffentliche Anstalt eine Rolle.


    In unserem Fall gibt es keine besonderen Grundrechtspositionen des Kunden, keine Schwierigkeiten, sich anderweitig mit einem Mobilfunkvertrag zu versorgen und auch keine Pflicht zur Daseinsvorsorge von o2. Vergleichbar wäre demnach eine ordentliche Kündigung eines Festnetzanschlusses durch die Telekom als Universaldienstleister. Das dürfen die nämlich aus ganz ähnlichen Gründen auch nicht so ohne Weiteres.


    Man sieht also: Hohe Hürden für eine Pflichtwidrigkeit einer ordentlichen Kündigung.

    Bloß nicht den o2 on mit Handy nehmen. Der ist auf die richtig teuren Geräte zugeschnitten (es sei denn, so eins soll's sein). Lieber ohne Handy für 29 € netto und die Geräte einzeln kaufen, ggf. auch über o2 "My Handy". Das kommt günstiger.


    Welche 50 € Begrenzung meinst du? Den o2o mit "Airbag" bei 50 €? Die gelten aber auch nur für Gespräche+SMS innerhalb von Deutschland, Roaming kommt oben drauf.


    Zu den Auslandspreisen: Da gibt es keine 75 ct pro Gespräch. Bei "My Europe Top" kosten abgehende Gespräche 33 ct (+USt) pro Minute, eingehend sind die ersten 100 Minuten frei, danach ebenfalls 33 ct/Minute.

    Die Klage müsste auf vertragsgemäße Leistung gehen. Davon hat der Kunde nur nichts, denn o2 könnte ja bereits nach einem Monat erneut kündigen. Oder als Schadensersatz auf die (tatsächlichen!) Mehrkosten für einen anderen Vertrag bis zum nächsten möglichen ordentlichen Kündigungstermin (auch wiederum einen Monat). Dafür hat man dann die VF-Superflat für 24 Monate am Hals. ;)


    Schon hieran sieht man, dass die Argumentation nicht passt.