Beiträge von phonefux

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    Original geschrieben von phone-company
    ... unter anderem im o2 shop Leute überredet wurden ...

    Wenn in einzelnen Fällen im Shop der Eindruck erweckt wurde, die Tarifwechselmatrix gelte bis in alle Ewigkeit, ist das halt eine Falschberatung, aber noch nichts, was o2 (rechtlich) davon abhalten müsste, die Matrix zu ändern. Es sei denn, es gab die Anweisung, genau so verfahren - was ich mal schwer bezweifele.

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    Original geschrieben von demichve
    Damit wird wohl das Ende von O2 als Netzbetreiber in Deutschland eingeleitet.

    Es ist erstaunlich, was hier bei TT für Vorstellungen herrschen, was dem ganz normalen Mobilfunkkunden wichtig, und was völlig wurscht ist. :D

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    Original geschrieben von demichve
    Wir müssen wohl in Zukunft mit 2 Netzbetreiber leben müsssen. ;)

    Jep, jetzt wechseln alle zu Vodafone, weil man da jederzeit in einen grundgebührfreien Tarif wechseln kann, wenn einem danach ist. ... Ach, kann man gar nicht? ... Aber doch zumindest in einen günstigeren Tarif, ohne dass sich die Laufzeit verlängert? ... Ach, kann man auch nicht? Na, sowas. :D

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    Original geschrieben von eou
    So ist es. Verstehe nicht, wofür man heutzutage noch Laufzeitverträge abschließt.

    Ganz einfach: Weil man als Gegenleistung günstigere Tarife bekommt. Bespiel Blue: Dessen Leistungen (o2-Flat, Internetflat, SMS-Flat, 100 Minuten) gibt's ohne Laufzeit nur deutlich teurer. Eine Notwendigkeit, 2-Jahres-Verträge abzuschließen, gibt's sicher nicht mehr. Dafür muss man dann aber tiefer in die Tasche greifen.

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    Original geschrieben von phone-company
    Ich werde mich am Montag in die Verbraucherzentrale begeben und dort die Sachlage vorbringen..

    Dann berichte doch bitte mal.


    Vergiss aber bei der Verbraucherzentrale nicht zu erwähnen, dass die Praxis von o2, immer die aktuelle Tarifwechselmatrix anzuwenden (und nicht die, die bei Vertragsschluss galt) dazu geführt hat, dass Kunden in einen grundgebührfreien Tarif wechseln konnten (o2o), was vorher nicht möglich war (beim Genion S oH). Mal sehen, ob die das immer noch "kundenunfreundlich" finden. ;)


    Man kann halt nur das eine (Wechselbedingungen zu Vertragsschluss gelten) oder andere (jeweils aktuelle Wechselbedingungen) haben.

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    Original geschrieben von astalavista66
    aber wenn jetzt keinerlei wechselmöglichkeit mehr besteht, habe ich darauf auch keine lust mehr. nach unten verstehe ich gerne, nach oben ist mir völlig unklar...

    Abwarten. Meine Prognose ist, dass man auch nach wie vor aus kleineren Tarifen insbesondere in den Blue wird wechseln können.

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    Original geschrieben von phone-company
    die wechselmatrix war ein argument für mich bei o2 Verträge abzuschliessen. Das war also eine Täuschung dem Kunden gegenüber von O2?

    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn etwas bei Vertragsschluss für dich ein Argument ist, was aber nicht Vertragsbestandteil wird, liegt bei dir ein so genannter Motivirrtum vor, der bezüglich des Vertrages unbeachtlich ist. Die Frage ist, konnte ein objektiver Kunde davon ausgehen, dass die Wechselmatrix Vertragsbestandteil wird und für immer und ewig für seinen Vertrag gilt (so genannter "objektiver Empfängerhorizont")? Dafür mag es hier zwar einige Gründe geben. Ich meine, die überwiegenden Gründe sprechen dagegeben: Es gibt keinen Verweis auf die Wechselmatrix in den Vertragsunterlagen, in der Werbung für den Tarif oder in der Darstellung des Tarifs auf der Homepage. Und die Tarifwechselmatrix ist eindeutig nur eine Darstellung des Status Quo, weil sie auf die jeweils aktuellen Tarife verweist. Dadurch ist für den Kunden erkennbar, dass die Wechselbedingungen Änderungen unterworfen sind. Darunter fällt meines Erachtens auch die Frage, ob überhaupt ein Wechsel möglich ist.

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    Original geschrieben von phone-company
    Ein (weit hergeholtes) Beispiel
    Ich schreibe jetzt an die Unfallwagen die ich verkaufe auch in einem seperaten Blatt das ich auf die Beifahrerseite hänge das das auto unfall frei ist und falls nach 6 Monaten was ist kann der Kunde tauschen... Wenn der kunde dann ankommt sage ich nee sorry lieber kunde das stand ja nicht im kaufvertrag.... Was meint ihr wie der richter darauf reagiert???? Es grenzt immer noch an arglistiger täuschung?

    Das Beispiel ist gar nicht so schlecht. Hier ist die Aussage "unfallfrei" und die Einräumung eines Rücktrittsrecht ganz eindeutig nach dem objektiven Empfängerhorizont Vertragsbestandteil geworden, auch wenn sie auf dem eigentlichen Kaufvertrag nicht wiederholt wird. In unserem Fall wurde die Wechselmatrix von o2 aber eben nicht in irgendeiner Weise an deinen Vertrag "angeklebt", als du diesen abgeschlossen hast.

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    Original geschrieben von phone-company
    und nochmal...... dem Nutzer wurde suggeriert das er nach 6 Monaten jederzeit in eben zB den o2o wechseln kann....

    Ich würde dir zustimmen, wenn o2 die Verträge mit eben dieser Flexibilität beworben hätte, dann könnte es durch den Wegfall ggf. ein Kündigungsrecht geben (aber eben keinen Anspruch auf Erfüllung, weil nicht Vertragsbestandteil), aber aufgrund einer irgendwo auf der Homepage vertragebenen Wechseltabelle, auf die an keiner Stelle der Vertragsunterlagen Bezug genommen wird? No way.

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    Original geschrieben von 535
    Laut eines TK-Menschen einst aus dem teltarif-Forum schon - macht auch Sinn, sonst könntest Du in der Werbung straffrei ein Produkt beloblügen.

    Jein. Wenn in der Werbung steht, die Minute kostet 9 Cent und du unterschreibst einen Vertrag, in dem auf eine Preisliste verwiesen wird, nach der die Minute 99 Cent kostet, dann kommst du ggf aus dem Vertrag wieder raus, aber du hast keinen Anspruch darauf, für 9 Cent zu telefonieren.

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    Original geschrieben von 535
    Dieses Angebot zur Vertragsänderung ist kommt ja nicht aus dem Himmel, ist also irgendwo festgehalten und "dürfte" damit Vertragsbestandteil sein; genauso wie AGB, Werbung etc., richtig?

    Auch "Werbung" wird nicht Vertragsbestandteil. AGB hingegen schon, wenn dies explizit im Vertrag so vereinbart wurde.