ZitatOriginal geschrieben von Andreas24
Überleg Dir mal bitte was das für die Online-Händler bedeuten würde, die haben doch das gleiche Problem wie ein normaler Shop, dass sie ein "benutztes" Gerät zurückbekommen :mad:
Das ist nicht das Hinterletzte, sondern geltendes Recht.
Natürlich darf man das Gerät zuhause ausprobieren und bei Nichtgefallen ohne Wertersatz zurückgeben. Das Rückgaberecht gleicht aus, dass ich in einem Onlineshop nicht wie im Laden das Gerät (oder ein Vorführmodell) ausprobieren kann. Ich darf das Gerät also auspacken, zusammenbauen, einschalten und ausprobieren.
Wertersatz kommt nur in Betracht, wenn ich das Gerät so benutze, als hätte ich mich schon entschieden es zu behalten, also etwa mehrere Tage mit mir rumtrage, so dass es schon Gebrauchsspuren bekommt.