Beiträge von phonefux

    Die aktuellen o2 Tarife (z.B. o2o) haben auch alle 29 ct. ins europäische Ausland, Festnetz und Mobil.


    Aber solomo pro ist nicht zu schlagen (und auch ansonsten ein feiner Tarif), zumal es da auch noch einen guten Takt (60/1) und einen Bonus bei 10€ bzw. 20 € Umsatz im Monat von einmalig 1€ bzw. 4€ gibt.

    Mach doch jetzt den Tarifwechsel in den Mobile Flat mit Handy. Dabei verlängert sich die Vertragslaufzeit nicht. Im Oktober kannst du dann im Rahmen einer VVL in den Mobile Flat ohne Handy wechseln und zahlst ab da nur noch 20 € GG. D.h. du zahlst nur zwei Monate die 15 € Handyaufpreis.

    Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    Für dich gilt das selbe. o2 sagt bei Vertragsabschluss immer, dass die SMS nur für 24 Monate gültig sind. Sie sind aber unbegrenzt gültig und teilweise auch nach Tarifwechsel.

    :eek: Kann man sich darauf verlassen? Mir haben mehrere Hotliner nach Blick ins System (und nach interner Nachfrage) gesagt, dass bei meinem Partysan-Vertrag (Inklusiv 100 o.H., dazu 150 SMS) die SMS nach 24 Monaten wegfallen würden. Selbe Aussage in einem (freien) o2-Shop, die gerne solche RV-Verträge geschaltet haben.

    Bei debitel wird der o2 Genion S noch auf der Homepage aufgeführt. Kostet 2,50 € GG pro Monat. Dort waren bis zuletzt Rufumleitungen in das o2-Netz nach wie vor kostenfrei. Du könntest diese Festnetznummer also auf eine beliebigen anderen o2-Vertrag umleiten.

    Zitat

    Original geschrieben von StevenWort
    Man wie pflückt ihr das mittlerweile auseinander... :D


    Kann man sich nicht einfach darauf einigen das o2 schlecht formuliert.

    Heh, damit verdienen wir Juristen unser Geld (mit auseinanderpflücken, im Regelfall nicht mit schlechtem Formulieren)!! :D Klar formuliert o2 schlecht, und das leider viel zu oft. Wenn es um 1.500 € geht, kommt es aber manchmal eben gerade auf die richtige Formulierung an. ;)


    Im übrigen ist es ja, wie gerade festgestellt, im Fall der Kündigung nach Ablauf der MVLZ nicht nur eine schlechte Formulierung, sondern auch eine zu frühe Beendigung des Packs seitens o2 (wenn es tatsächlich so ist, dass das Pack auch dann im Laufe des angegebenen Tages deaktiviert wird)


    [Sorry, Zitat statt Edit gedrückt]

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Die Auslegungsvorschriften des BGB betreffend die Fristberechnung gelten auch für Terminsbestimmungen und alle sonstigen zu berechnenden Zeiträume, sofern in anderen Gesetzen (wie etwa betreffend Verwaltungsverfahren) nicht explizit etwas anderes bestimmt ist (§ 186 BGB).

    Ja schon, bloß welche Vorschrift willst du hier anwenden? Wenn ich sage: "Der Vertrag endet am 10.09.2009" habe ich einen Anhaltspunkt dafür, dass der Vertrag an diesem Datum noch gelten soll. Dann kann ich zumindest den Gedanken von § 188 anwenden, dass eine Frist immer bis zum Ablauf des letzten Tages der Frist läuft. Soweit bin ich bei dir.


    Hier haben wir m.E. aber das Problem, dass "Kündigung (mit Wirkung) zum 10.09.2009" eben auch so verstanden werden kann, dass der 10.09.2009 von der Vertragslaufzeit nicht mehr berührt (und damit auch nicht mehr Bestandteil der "Frist") ist. Wenn die Kündigung am 10.09. wirksam wird, dann ist der Vertrag am 10.09. bereits gekündigt. Kündigungszeitpunkt wäre dann der 10.09., 0 Uhr.


    Wie ich schon schrieb: Wer sagt, "Ich kündige meinen Job zum September", der meint zumindest oft, dass der 31.08. der letzte Arbeitstag sein soll.


    Eine eindeutige Auslegung lässt für unseren Fall aus den §§ 186 ff. BGB daher m.E. nicht herleiten.

    Zitat

    Original geschrieben von schinge
    Nach Ablauf der Mindestlaufzeit steht dort immer der aktuelle Tag + 30 Tage als möglicher Kündigungstermin drin. Heute also z.B. 11.09.2009.

    Ahhh. Das ändert die Sache natürlich völlig. Und ich dachte schon, ich hätte Tomaten auf den Augen, weil ich mir sicher war, dass vorgestern der 9. dort stand.


    Dann handelt sich doch um eine ganz klassische Fristberechnung. Angenommen, die Frist beträgt tatsächlich 30 Tage, und ich kündige heute, endet die Frist mit Ablauf des 11.09. Das ist gesetzlich festgelegt, daran gibt es nichts zu rütteln. Eine Abschaltung im Laufe des 11.09. ist dann nicht zulässig.


    Btw: Was sagen denn die AGB dazu? Online finde ich die nicht. Beträgt die Kündigungsfrist tatsächlich nach Ablauf der MVLZ 30 Tage und nicht einen Monat? Im letzteren Fall wäre bei Kündigung heute der richtige Kündigungstermin nämlich der (Ablauf des) 12.09.


    The Muppet: D.h., du müsstest jemanden finden, der sich noch in der MVLZ befindet, und dir bestätigt, dass dort das falsche Datum, nämlich ein Tag nach Ablauf der MVLZ angezeigt wird.