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Original geschrieben von wgot
Bei o2 ist der Vertragsmonat nicht identisch mit dem Kalendermonat. Letzter Tag des Vertragsmonats war anscheinend der 30. Die Horrorrechnung ist am 31. entstanden.
Das mit dem Kalendermonat nichts zu tun. Es geht darum, dass o2 (intern) von einer Laufzeit bis zum 30. ausgegangen ist, dem Kunden gegenüber von "kündbar zum 31." gesprochen hat.
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Letztlich kam er Katastrophe, weil Vertrag und Surfoption nicht gemeinsam abgeschaltet wurden. Sie wurden aber auch nicht gemeinsam gekündigt.
Ne, ist klar. Der Kunde ist schuld, weil er nicht beides zusammen gekündigt hat. Der übereinstimmenden Kündigungsbestätigung seitens o2 "zum 31." darf der Kunde natürlich dann keinerlei Bedeutung beimessen, wenn sie ihm gegenüber an zwei verschiedenen Terminen mitgeteilt wird. 
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
Im deutschen Rechtssystem enden Fristen stets mit Ablauf des betreffenden Tages. Hat o2 also tatsächlich eine "Kündigung zum 31.07." bestätigt, endet das Vetragsverhältnis am 31.07. um 24 Uhr - und zwar gleichgültig, welche Fristen im Vertrag ursprünglich vereinbart waren.
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Original geschrieben von 535
D.h. selbst wenn eine Uhrzeit vertraglich vereinbart wurde, ist sie mit der Kündigungsbestätigung hinfällig? (Wobei diese Kündigungsbestätigung aus was bestehen muß, reicht da eine SMS? [Wohl nicht, oder?])
Ich halte es nicht für ganz so einfach, wie Frank es dargestellt hat. Für Fristen gilt das zwar, das bedeutet aber nur, dass z.B. die Bestimmung "Zustimmung innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des Schreibens" bedeutet, dass es nicht auf die Uhrzeit des Zugangs ankommt, sondern die Frist immer mit Ablauf des letzten Tages der Frist endet. Oder dass "Der Vertrag endet am 31.12." bedeutet, dass er mit Ablauf des Tages endet.
Selbstverständlich kann ich, wenn es um einen Termin geht, auch eine Uhrzeit wirksam vereinbaren, z.B. der Mietvertrag endet am 31.12. um 12 Uhr.
In unserem Fall wurde aber keine Uhrzeit vereinbart, sondern eine Kündigung "zum 31.". Da von vornherein feststehen muss, welcher Termin damit vereinbart ist, kann man nicht sagen, dass der Kündigungstermin halt dann ist, wenn o2 das Pack abschaltet und eine SMS schickt. Kündigung "zum 31." kann man (wie hier schon geschrieben wurde" dann eben nur so auslegen, dass entweder der 31. um 0 Uhr oder um 24 Uhr gemeint ist. Und ganz üblich wird mit der Aussage der Ablauf des 31. gemeint.