Beiträge von phonefux

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    Zu den Mindestanforderungen bei Wohnraum gehören regelmäßig: Strom- und Wasseranschluss, Ablauf und Toilette, ausreichender Wärme- und Schallschutz. Mit vertragszweckbedingten Modifizierungen gilt das für Gewerbe sinngemäß. [...] Sowohl Wohn- als auch Geschäftsraummieter haben darüber hinaus auch einen Anspruch darauf, dass ihnen Anschlüsse für Telekommunikation zur Verfügung stehen, sofern sich nicht ausnahmsweise aus Nutzungszweck oder Vertragsobjekt etwas anders ergibt. Der Vermieter hat dem Netzbetreiber gegenüber die erforderlichen Erklärungen abzugeben und das Anbringen der notwendigen Zuleitungen am Haus zu gestatten.

    Quelle: Münchner Kommentar zum BGB, § 535, Rn. 74.

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    Original geschrieben von qwqw
    Es reicht aber auch zu zeigen, dass o2 immer bei allen Kunden die Packs erst zum ersten Tag nach Monatsfrist online kündigen lässt, muppet braucht also nicht unbedingt beweisen, dass dies bei ihm der Fall war.

    Ich muss diesbezüglich mein Posting von weiter oben korrigieren: Mein Rechnungslauf ist immer vom 10. bis zum 9., so wird auch das Pack abgerechnet. Online steht "kündbar zum 10.". Wie wir jetzt wissen, meint o2 damit wohl, dass der 9. der letzte Gültigkeitstag des Packs sein soll.


    Gibt es jemandem, bei dem angegebener Kündigungstermin für das Pack und Rechnungslauf eineinanderfallen oder passt o2 die Laufzeit des Packs immer an den Rechnungslauf an?

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    Original geschrieben von wgot
    Bei o2 ist der Vertragsmonat nicht identisch mit dem Kalendermonat. Letzter Tag des Vertragsmonats war anscheinend der 30. Die Horrorrechnung ist am 31. entstanden.

    Das mit dem Kalendermonat nichts zu tun. Es geht darum, dass o2 (intern) von einer Laufzeit bis zum 30. ausgegangen ist, dem Kunden gegenüber von "kündbar zum 31." gesprochen hat.

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    Letztlich kam er Katastrophe, weil Vertrag und Surfoption nicht gemeinsam abgeschaltet wurden. Sie wurden aber auch nicht gemeinsam gekündigt.

    Ne, ist klar. Der Kunde ist schuld, weil er nicht beides zusammen gekündigt hat. Der übereinstimmenden Kündigungsbestätigung seitens o2 "zum 31." darf der Kunde natürlich dann keinerlei Bedeutung beimessen, wenn sie ihm gegenüber an zwei verschiedenen Terminen mitgeteilt wird. :rolleyes:

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    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Im deutschen Rechtssystem enden Fristen stets mit Ablauf des betreffenden Tages. Hat o2 also tatsächlich eine "Kündigung zum 31.07." bestätigt, endet das Vetragsverhältnis am 31.07. um 24 Uhr - und zwar gleichgültig, welche Fristen im Vertrag ursprünglich vereinbart waren.

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    Original geschrieben von 535
    D.h. selbst wenn eine Uhrzeit vertraglich vereinbart wurde, ist sie mit der Kündigungsbestätigung hinfällig? (Wobei diese Kündigungsbestätigung aus was bestehen muß, reicht da eine SMS? [Wohl nicht, oder?])

    Ich halte es nicht für ganz so einfach, wie Frank es dargestellt hat. Für Fristen gilt das zwar, das bedeutet aber nur, dass z.B. die Bestimmung "Zustimmung innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des Schreibens" bedeutet, dass es nicht auf die Uhrzeit des Zugangs ankommt, sondern die Frist immer mit Ablauf des letzten Tages der Frist endet. Oder dass "Der Vertrag endet am 31.12." bedeutet, dass er mit Ablauf des Tages endet.


    Selbstverständlich kann ich, wenn es um einen Termin geht, auch eine Uhrzeit wirksam vereinbaren, z.B. der Mietvertrag endet am 31.12. um 12 Uhr.


    In unserem Fall wurde aber keine Uhrzeit vereinbart, sondern eine Kündigung "zum 31.". Da von vornherein feststehen muss, welcher Termin damit vereinbart ist, kann man nicht sagen, dass der Kündigungstermin halt dann ist, wenn o2 das Pack abschaltet und eine SMS schickt. Kündigung "zum 31." kann man (wie hier schon geschrieben wurde" dann eben nur so auslegen, dass entweder der 31. um 0 Uhr oder um 24 Uhr gemeint ist. Und ganz üblich wird mit der Aussage der Ablauf des 31. gemeint.

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    Original geschrieben von StevenWort
    Ist doch egal was der Vertragspartner schreibt, spätestens bei der SMS hätte man doch mal denken müssen, okay, jetzt ist das Pack im System weg, ich hör jetzt mal auf zu surfen.

    Praktisch gebe ich dir völlig recht. Juristisch ist die SMS aber irrelevant, da kommt es nur darauf an, welcher Kündigungstermin tatsächlich vereinbart ist. Und im Rechtsverkehr ist es nun mal so, dass mit "kündbar zum 31." oder "Kündigung mit Wirkung zum 31." in 99% der Fälle gemeint ist, dass die Kündigung erst mit Ablauf des Tages wirksam werden soll.

    Allah: Stimmt nicht ganz, § 126 BGB gilt unmittelbar nur, wenn die Schriftform durch Gesetz vorgeschrieben ist. Für durch Vertrag/AGB vorgeschriebene Schrifform gilt:


    § 127 Vereinbarte Form


    (1) Die Vorschriften des § 126, des § 126a oder des § 126b gelten im Zweifel auch für die durch Rechtsgeschäft bestimmte Form.


    (2) Zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten schriftlichen Form genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, die telekommunikative Übermittlung und bei einem Vertrag der Briefwechsel. Wird eine solche Form gewählt, so kann nachträglich eine dem § 126 entsprechende Beurkundung verlangt werden.

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    Original geschrieben von The Muppet
    Nein, der Vertrag war ja mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende kündbar und die Kündigung zum 31.07. wurde mir ja auch schriftlich von o2 bestätigt. Für mich war dann auch klar, dass der Genion-Vertrag erst nach 23:59 Uhr am 31.07. abgeschaltet werden würde, was ja auch der Fall war.

    Ach ja, stimmt. Dann haben wir hier tatsächlich unterschiedliche Laufzeiten: Vertrag bis (inkl.) 31.07, Pack bis (inkl.) 30.07.

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    Original geschrieben von chefkoch01
    Wenn man etwas am 30. bucht, sollte es klar sein das es bei Kündigung auch am 30 deaktiviert wird und man am 31. dann die by Cal Abrechnung hat.

    Es sei denn der Vertragspartner schreibt etwas anderes. Und das ist hier der Fall.

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    Original geschrieben von The Muppet
    Also, sowohl der neu abgeschlossene Genion-Vertrag, als auch das zugebuchte IP L wurden am 30.04. aktiviert.

    Dann wäre der 30.7. der korrekte letzte Tag für Vertrag und Pack gewesen. Dass der Vertrag dann im Laufe des 31. deaktiviert wurde, war sozusagen Laufzeit "on top". Dann läuft es leider doch auf die Auslegung der Angabe "zum 31." raus, die wie gesagt nicht eindeutig ist.

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    Original geschrieben von chefkoch01
    Und ansonsten muss die Packlaufzeit nunmal gar nicht mit der Vertragslaufzeit übereinstimmen. Entscheidend dabei ist wann der Buchungstag war.

    Es ist richtig, dass die Zeiten auseinanderfallen können. Wenn o2 aber die Kündigung des Vertrages "zum 31." bestätigt und die des Packs auch "zum 31.", dann bedeutet dies, dass der Kunde von ein- und demselben Kündigungstermin ausgehen darf.

    Zitat

    Wenn der Vertrag zum 31. endet, dann wird er in der Regel im Laufe des Tages deaktiviert.

    Wenn der 31. noch zur Vertragslaufzeit gehört, dann ist er mit bezahlt und der Vertrag darf nicht schon im Laufe des Tages deaktiviert werden.

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    Wenn man ein Pack zum 31. kündbar war, dann hieß das immer das der 30. der letzte Tag ist und ab dem 31. das Paket gelöscht war.

    Und woher soll der Kunde wissen, dass o2 in diesem Fall eine Kündigung "zum 31." anders versteht als im Fall des Vertrages? Die Praxis von o2 ist für die rechtliche Beurteilung unerheblich.


    The Muppet: Wie waren bei dir die genauen Zeiten? Wann wurde das Pack gebucht? Ab wann lief der Vertrag? Du solltest zumindest folgende Situation ausschließen, bevor du gegen die Rechnung weiter vorgehst: Wenn sowohl die Laufzeit des Vertrages wie auch des Packs am 30. endeten, da wäre die Deaktivierung des Vertrages im Laufe des 31. sozusagen "geschenkte Vertraglaufzeit". Welche Zeiträume stehen auf der letzten Rechnung für Vertrag und Pack?

    Re: o2: Massives Problem mit Pack-Kündigung (Rechnung über €1500)


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    Original geschrieben von The Muppet
    Am Ende wurde mir dann ein Abbuchungsaufschub um 10 Tage gewährt.


    Wie seht ihr die ganze Sache, bzw. wie sollte ich jetzt vorgehen?

    Zuerst mal ganz schnell die Einziehungsermächtigung zurückziehen. Dann den Rest der Rechnung überweisen. Einen Brief an o2 schreiben, am besten direkt an die Rechtsabteilung, dort die Sache erläutern. Wenn das nicht hilft, hier noch mal melden (oder bei mir per PN).