Beiträge von phonefux

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    Original geschrieben von Andreas24
    Abrechnungszeitraum ist ja in 99% aller Fälle ein kompletter Monat, da kann man nicht einfach den letzten Tag rausnehmen.


    Bei einem Vertrag mit monatlicher Grundgebühr, der zum Monatsende gekündigt wird, kommt ja auch kein Provider auf die Idee, die GG im letzten Vertragsmonat anteilig mit (30/31) zu berechnen.

    Der Punkt ist: Hier geht es nicht um Kalendermonate. Es ist zufällig der 31. Für die Frage, ob der (Abrechnungs)Monat schon um ist, kommt es darauf an, wann das Pack gebucht bzw. der Vertrag aktiviert wurde.


    Ich habe gerade mal bei mir geschaut. Mein Abrechnungszeitraum geht immer vom 10. bis zum 9. Beim Pack steht online "kündbar zum 9." Das würde bedeuten, dass der 9. noch im Monat enthalten ist.


    Leider ist das aber bei den Anbietern eine übliche Unsitte, im Falle einer Kündigung den Stecker schon während des letzten Vertragstages zu ziehen.

    Re: o2: Massives Problem mit Pack-Kündigung (Rechnung über €1500)


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    Original geschrieben von The Muppet
    Wie seht ihr die ganze Sache, bzw. wie sollte ich jetzt vorgehen? Gibt es eine klare rechtliche Regelung bzgl. einer Kündigung zu einem bestimmten Tag eines Monats? Wenn man z.B. eine Wohnung zum 31.12.2009 kündigt, kann man meines Wissens doch auch noch den ganzen 31.12. darin wohnen...

    Eine klare rechtliche Regelung gibt es nicht. Man muss die Kündigung daher auslegen, weil der 31. nun einmal kein Zeitpunkt, sondern ein Zeitraum ist und eine Kündigung daher am 31. entweder um 0 Uhr oder um 24 Uhr wirksam werden kann.


    Ich persönlich würde es so auslegen wie o2 und eine Kündigungserklärung "zum 31." so lesen wie "mit Wirkung zum 31.", sprich: sobald der 31. auf der Uhr steht (also um 0 Uhr) wirkt die Kündigung. Wenn man sagt: "Ich kündige meinen Job zum September" meint man ja auch, dass man im September nicht mehr arbeiten will (auch wenn man das wohl ebenfalls anders auslegen könnte).


    Üblicherweise wird es aber im Rechtsverkehr und von den Gerichten so verstanden, dass eine Kündigung "zum 31." zu lesen ist wie "zum Ablauf des 31.". Dann wärst du also zurecht davon ausgegangen, Vertrag und Pack am 31. noch nutzen zu können.


    Das Beispiel mit der Wohnung hilft leider nur bedingt: In Fällen, in denen eine Kündigung nur zum Monatsende möglich ist oder üblicherweise erfolgt, ist es egal, ob du "zum 31." oder "zum 1." kündigst. Die Erklärung wird wohl immer so ausgelegt werden, dass der Vertrag zum Monatsende beendet sein soll. In deinem Fall ist es anders, weil der Kündigungstermin wegen der variablen Abrechnungszeiträume nur zufällig am Monatsende liegt.


    Meiner Meinung nach kommt es hier aber auf all das gar nicht an: o2 muss zumindest eine Kündigung zum 31. im Falle der Kündigung eines Vertrages genau so behandeln wie eine Kündigung des Packs. Es kann also nicht sein, dass sie das Pack mit Ablauf des 30., den Vertrag aber mit Ablauf des 31. beenden.


    Außerdem werden sie hier doch eh kulant sein. ;) EDIT: Hab wohl deinen Beitrag nicht ganz zu Ende gelesen. Da würde ich es auf die Auseinandersetzung ankommen lassen.

    Re: o2 VVL - Nachteile ohne Ende


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    Original geschrieben von chrisredfield_0
    so, dann lese ich (nach meiner wiederrufsfrist) dass es eine fehlinformation war, dass ich meinen genion L aktion nicht mit handy verlängern konnte (super, was?)

    Hast du eine Widerrufsbelehrung bekommen? Wenn nicht, läuft auch keine Frist.

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    Original geschrieben von Lagoon08
    Na ja, die Rechnung entbehrt schon nicht einer gewissen Logik :p Das erste Lebensjahr eines am 7. August geborenen Kindes wird (für das Elterngeld) bis zum 6. August des Folgejahres gezählt. Die Stunde der Geburt ist dabei nicht relevant.

    Möglicherweise logisch, juristisch trotzdem falsch. Die Fristberechnung hängt davon ab, ob auf einen Tag wie in deinem Beispiel (Geburtstag) oder auf ein Ereignis (Kündigung, Eingang eines Schreibens, oder eben Aufladung) abzustellen ist. Im ersten Fall ist der Tag mitzuzählen, im zweiten nicht.

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    Ich verstehe Deinen Ärger, aber Du hast es eben auch bis zur letzten Minute ausreizen wollen, oder?

    Darauf kommt es nicht an. Wenn man an die Nichteinhaltung einer Frist bestimmte Folgen knüpft, die wie im Fall von solomo offenbar auch technisch nicht umkehrbar sind, hat man diese Frist korrekt zu berechnen, auf den Tag genau.