Beiträge von phonefux

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    Original geschrieben von Allah
    es funktioniert allerdings nur wenn du nach erhalt des inkassoschreibens sofort die hauptforderung + zinsen an den Gläubiger bezahlst und den zugang des Inkassoschreibens bestreitest.im streitfall ist der gläubiger beweispflichtig.

    Auf den Zugang des Inkassoschreibens kommt es nicht an. Wenn vorher schon Verzug vorlag, muss der Schuldner den Verzugsschaden (= Kosten der Beauftragung des Inkassounternehmens) ersetzen. Ob das in der Praxis so funktioniert, wie von dir beschrieben, steht auf einem anderen Blatt.

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    Original geschrieben von Allah
    Inkassokosten sind NICHT einklagbar, wenn die Hauptforderung beglichen wurde, hat die Inkassofirma halt Pech.

    Wie kommst du denn auf den schmalen Pfad? Das kann man in der Allgemeinheit so nicht stehen lassen. Inkassokosten sind sehr wohl einklagbar, wenn
    a) Die Kosten entstanden sind, nachdem der Schuldner bereits in Verzug war (durch Mahnung oder nach 30 Tagen, wenn auf der Rechnung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde) und
    b) die Mahnkosten nicht höher sind als das, was ein Anwalt für das Inkasso berechnen würde.


    Ob in diesem Fall hier allerdings Verzug vorlag, ist fraglich. Eine Mahnung hat es ja offenbar nicht gegeben.

    Auf dem Auftrag für CallYa RoamingPlus steht folgendes:

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    Die Nutzungsentgelte für das Telefonieren im Ausland sind beim jeweiligen Vodafone D2-Partner, beim CallYa-Team (0172/22911), unter http://www.vodafone.de oder über InfoDok-Abruf (0172/121414) erhältlich.

    Es werden also eindeutig keine festen Preise im Sinne einer Option vereinbart, sondern es wird auf die jeweils gültigen Preise verwiesen. Auf der Homepage findet man dann nur folgende Tarife: VodafoneWorld, Reiseversprechen oder CallYa. Reiseversprechen gilt ausdrücklich nicht, also können es nur die VodafoneWorld oder die CallYa-Preise sein. Und diese entsprechen beide dem Eurotarif. Ergo wurden dir hier zu Unrecht höhere Preise berechnet.


    Anders könnte die Sache nur dann gelten, wenn damals andere Bedingungen gegolten haben, wenn dir also eine Preisliste ausgehändigt wurde, in der die für dich gültigen Preise festgeschrieben waren.

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    Original geschrieben von Percy
    Vorsicht - das ist kein Gesetz, sondern eher eine Absprache der Telkos untereinander, um eine Regelung durch die BNetzA zu vermeiden. Insofern hast Du keinen Rechtsanspruch darauf, konntest Dich aber bei der Netzagentur beschweren, wenn's nicht klappt.

    Gemeint war wohl § 46 TKG, der vorschreibt, dass die Portierung möglich sein muss. Leider ist der nicht als Anspruch des Kunden formuliert, so dass wohl nur die BNetzA einschreiten kann, wenn Hürden aufgebaut werden, die das Gesetz nicht vorsieht.


    Die [URL=http://www.bundesnetzagentur.de/enid/3a96c06eaae2aecc2b51ab004eba0768,0/Rufnummernmitnahme/Mitnahme_im_Festnetz_3s2.html]BNetzA[/URL] sieht es wohl als Rechtsanspruch des Kunden an. Würde mich ja reizen, einfach mal einen Festnetzvertrag zu kündigen, dann die Portierung zu beantragen, und diese dann gerichtlich durchzusetzen, wenn sich ein Anbieter auf den "Geht nicht. Ham wir schon immer so gemacht"-Standpunkt stellt. Wer denkt sich denn so einen Mist aus? :flop:

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    Original geschrieben von Snowpro
    @ phonefux:


    Kannst Du mir sagen wie? O2 hat nun am Telefon in 3 Gesprächen gesagt das die Portierung nicht funktionier da ich selbst gekündigt habe. So steht das auch auf deren Webseite.

    Naja, die Aussage auf der Webseite

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    Wichtig: Sie sollten Ihren bestehenden Anschluss nicht selbst kündigen, um eine reibungslose Rufnummernmitnahme zu gewährleisten.

    heißt ja nicht, dass es nicht geht, wenn doch schon gekündigt wurde. Du könntest
    a) das Ganze mal schriftlich formulieren, ggf. direkt an die Rechtsabteilung mit dem Hinweis, dass du nach § 46 TKG einen Anspruch auf die Portierung hast oder
    b) die BNetzA einschalten

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    Original geschrieben von Braindead
    Ausstattung aus den frühen 90ern

    Gefühlt ja. Tatsächlich nicht. Die ICE 2 wurden 1996 - 98 in Betrieb genommen. Eine neue Innenausstattung wird den ICEs nach etwa 15 Jahren spendiert, d.h. 2011/2012 sind die ICE 2 mit einem Umbau dran. Die Repeater werden aber unabhängig davon verbaut, aber WLAN wird's wohl erst dann geben.

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    Original geschrieben von Christian
    Wie wäre es mit "wenn ich das, was ich zu sagen habe, nicht in einem vernünftigen Tonfall tun kann, sage ich es lieber gar nicht"?

    Ich finde, Dieter Nuhr hat immer einen sehr vernünftigen Tonfall. ;)

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    Im Zweifel scheint das jedoch eine Geschichte zu sein, die klar zu sein scheint bei den hier schreibenden Juristen, aber in den letzten 60 Jahren Paketversend in der BRD noch nicht abschliessend geklärt wurde.

    Der entscheidende Punkt aber ist, dass die Frage der Wirksamkeit der AGB des Paketdienstes nur für das Verhältnis Versender - Paketdienst von Bedeutung ist. Im Verhältnis Versender - Empfänger gilt das hier schon Gesagte: Bei einem Verbrauchsgüterkauf (= Kauf durch Verbraucher) trägt der Versender so lange das Risiko des Verlustes der Sache, bis diese dem Käufer übergeben wurde. Diese Regelung kann auch durch AGB des Verkäufers nicht ausgeschlossen werden. Etwas anderes mag höchstens gelten, wenn individuell vereinbart wurde, dass die Sache bei einem Dritten abzugeben ist. Wenn hier die Verbraucherschutzzentralen tätig wurden, dann betrifft das die Fälle, in denen Verbraucher Pakete verschickt haben. Um die Empfänger geht es dort nicht.

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    Original geschrieben von Ulmen
    also dem Verein kann man auch nichts glauben erst sagen die das nichts geliefert wird und nun doch. Na mal sehen wann es dann ankommt.

    Ja, echt schlimm der Laden, dass sie dir jetzt ein zweites Gerät zuschicken und du nicht auf den Kosten sitzen bleibst. :rolleyes:

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    Original geschrieben von Chilledkröte
    Hat sie unter diesen Umständen nicht ein Sonderkündigungsrecht, da sich ja die Vertragsbedingungen zu ihrem Nachteil verändert haben?

    Nein, denn die Vertragsbedingungen haben sich nicht zu ihrem Nachteil verändert. Der Vertrag ist so geschlossen, wie er ist. Insbesondere ist nicht vertraglich vereinbart, dass man alle zwei Jahre verlängern kann und dann ein neues Handy bekommt. Die Verlängerung ist rechtlich quasi wieder ein neuer Vertrag.

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    Oder gibt es irgendeine Möglichkeit für sie den Vertrag zu verlängern und wieder ein subventioniertes Handy zu bekomen?

    Laut o2-Pressesprecher ja. Was sagt denn die Hotline? Oder hast du da etwa noch nicht angerufen? ;)

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    P.S.: Hätte o2 sie nicht über solche Veränderungen informieren müssen?

    Nein, siehe oben. Am Vertrag hat sich nichts geändert. Darüber, dass o2 die Praxis bei Vertragsverlängerungen ändern, müssen sie nicht informieren.