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Original geschrieben von Percy
Vorsicht - das ist kein Gesetz, sondern eher eine Absprache der Telkos untereinander, um eine Regelung durch die BNetzA zu vermeiden. Insofern hast Du keinen Rechtsanspruch darauf, konntest Dich aber bei der Netzagentur beschweren, wenn's nicht klappt.
Gemeint war wohl § 46 TKG, der vorschreibt, dass die Portierung möglich sein muss. Leider ist der nicht als Anspruch des Kunden formuliert, so dass wohl nur die BNetzA einschreiten kann, wenn Hürden aufgebaut werden, die das Gesetz nicht vorsieht.
Die [URL=http://www.bundesnetzagentur.de/enid/3a96c06eaae2aecc2b51ab004eba0768,0/Rufnummernmitnahme/Mitnahme_im_Festnetz_3s2.html]BNetzA[/URL] sieht es wohl als Rechtsanspruch des Kunden an. Würde mich ja reizen, einfach mal einen Festnetzvertrag zu kündigen, dann die Portierung zu beantragen, und diese dann gerichtlich durchzusetzen, wenn sich ein Anbieter auf den "Geht nicht. Ham wir schon immer so gemacht"-Standpunkt stellt. Wer denkt sich denn so einen Mist aus? :flop:
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Original geschrieben von Snowpro
@ phonefux:
Kannst Du mir sagen wie? O2 hat nun am Telefon in 3 Gesprächen gesagt das die Portierung nicht funktionier da ich selbst gekündigt habe. So steht das auch auf deren Webseite.
Naja, die Aussage auf der Webseite
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Wichtig: Sie sollten Ihren bestehenden Anschluss nicht selbst kündigen, um eine reibungslose Rufnummernmitnahme zu gewährleisten.
heißt ja nicht, dass es nicht geht, wenn doch schon gekündigt wurde. Du könntest
a) das Ganze mal schriftlich formulieren, ggf. direkt an die Rechtsabteilung mit dem Hinweis, dass du nach § 46 TKG einen Anspruch auf die Portierung hast oder
b) die BNetzA einschalten