Sie könnten bei Prepaid das Pack sogar ganz abschaffen, ohne dass du eine Handhabe hättest. Wenn du das Pack neu buchst, gelten jeweils die aktuellen Bedingungen. Da ist leider nichts zu machen.
Beiträge von phonefux
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Zitat
Original geschrieben von mr2000
der TE kann nicht kündigen , da er keinen Vertrag hat.
Das muss Mutti machen.Nicht, wenn er Mutti wirksam vertreten hat.
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Re: Re: Re: Re: Base Vertragsverlängerung widerrufen.
ZitatOriginal geschrieben von harlekyn
Vielleicht kannst du das ein bisschen ausfuehren?Gerne. Hatte ich zwar oben schon getan, aber mich vielleicht nicht deutlich ausgedrückt.
Die Ausgangssituation ist: Wir haben einen zum 26.6. gekündigten Vertrag. Eine solche Kündigung kann man einseitig nicht mehr zurücknehmen, sondern nur durch eine vertragliche Abrede zwischen den Parteien.
Telefonisch wurde dann mit der Hotline vereinbart, dass die Kündigung "zurückgenommen" werden sollte (also keine Wirkung entfalten sollte) und gleichzeitig der Vertrag für weitere 24 Monate zu den bisherigen Bedingungen weiterlaufen solle. Wegen der telefonischen Kontaktaufnahme durch E+ handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft, das der Kunde widerrufen kann (innerhalb einer bestimmten Frist, falls er über diese schriftlich [für Juristen: in Textform] belehrt wurde).
Durch den Widerruf wird jetzt die vertragliche Situation so zurückgedreht, als hätte es die telefonische Abrede nicht gegeben. Wir haben wieder einen zum 26.6. gekündigten Vertrag.
PS: Die Tatsache, dass der Vertrag hier nicht durch den Inhaber verlängert wurde, habe ich ausgeklammert.
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Re: Re: Base Vertragsverlängerung widerrufen.
ZitatOriginal geschrieben von harlekyn
Du hast deine Kuendigung also widerrufen? Wenn der Netzbetreiber darauf eingeht, gelten fuer eine erneute Kuendigung die ueblichen Fristen. Also mal eben mehrfach die Meinung kurz vor Vertragsende aendern ist nicht und fuehrt hoechstens zu viel Aerger.Das ist ganz offensichtlich deine private Meinung, die aber mit der Rechtslage nicht viel zu tun hat.
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Vertrag nicht nutzen.
Brief an E-Plus durch deine Mutter, dass sie den Vertrag fristgerecht gekündigt hast, an dieser Kündigung festhält, und sämtliche Erklärungen, die auf eine Weiterführung des Vertrags gerichtet waren, fristgerecht widerrufen hat.
Außerdem Einzugsermächtigung zurückziehen und erklären, dass sie keinerlei Zahlungen auf den Vertrag leisten wird.
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Re: Base Vertragsverlängerung widerrufen.
ZitatOriginal geschrieben von yankeejeff
"schade dass sie ihren vertrag nun doch nicht verlängern wollen. Selbstverständlich haben wir ihren wunsch sofort in die tat umgesetzt und die bekannten konditionen wieder für sie eingerichtet.Das ist frech. So etwas würde ich eigentlich nur Simply und anderen Gestalten aus der Drillisch-Truppe zutrauen. Sie haben es sich so hinkonstruiert, dass sie die "Rücknahme der Kündigung" stehen gelassen haben und den Widerruf nur auf die Vertragsverlängerung über 24 Monate angewendet haben, so dass die passive Verlängerung von 12 Monaten übrig bleibt. Rechtlich ist dass allerdings unzulässig. Dein Vertrag ist beendet. Dies ergibt sich daraus, dass man eine Kündigung als so genannte einseitige Willenserklärung nicht zurücknehmen kann. Einigt man sich nach einer Kündigung darauf, einen Vertrag doch weiterlaufen zu lassen, ist das juristisch ein neuer Vertrag. Und genau den hast du widerrufen.
EDIT: Ich gehe dabei davon aus, dass du fristgerecht widerrufen hast. Wenn du also in dem Brief über dein Widerrufsrecht belehrt wurdest, innerhalb der dort genannten Frist, meist 2 Wochen.
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Original geschrieben von Falco007
ist das kein Prepaidtarif?
http://www.klarmobil.de/pdf/kl…l_Discount-Tarife_3ct.pdfNein, das ist der 3-ct-Postpaid-Tarif, wie man ihn online bekommt (o2-Netz). Der neue 3-ct-Prepaid-Tarif (T-Mob) ist nur im Laden zu kriegen. Das entsprechende Tarif-pdf hat Nokiahandyfan verlinkt. Das ist tatsächlich etwas verwirrend, weil Klarmobil das auch (absichtlich?) nicht wirklich deutlich macht. Neben der Administrationsgebühr kann man die Tarife auch bei den Mailboxkosten gut unterscheiden: Kostet das Abhören, ist es Postpaid, ist die Mailboxabfrage kostenlos, hast du einen Prepaid-Tarif vor dir.
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In den Prepaidtarifen - um die es hier geht - gibt es die Administrationsgebühr nicht.
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Original geschrieben von Erdenbewohner
Rufnummerntausch zu IRGENDEINER Nummer, die der Kunde sich nicht aussucht, geht immer.Kann der Hotline-Mitarbeiter die Nummer denn aus einem gewissen Pool aussuchen, wenn beispielsweise eine bestimmte Vorwahl gewünscht ist? Oder wird die Nummer ohne Einflussmöglichkeit vom System zugewiesen?
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Zitat
Original geschrieben von Allah
Das Vertragsverhältnis besteht nur zwischen Gläubiger und Inkassounternehmen, nicht zwischen Schuldner und Inkassounternehmen.Stimmt. Und was soll daraus folgen?
ZitatKosten für die Beauftragung eines Inkassounternehmens sind KEINE Verzugsschäden wie Zinsen oder Portokosten.
Schlicht falsch. Kosten der Rechtsverfolgung sind selbstverständlich als Verzugsschaden erstattungsfähig.