1. Wir interpretieren den Begriff unterschiedlich, da hilft wohl weiteres Diskutieren nicht. Nur so viel: Wenn ich einen Vertrag mit MVLZ von 6 Monaten abschließe, und diesen rechtzeitig zum Ablauf dieser MVLZ kündige, kann ich als Kunde erwarten, dass ich auch nur 6 x die Grundgebühr zahle. Und eben nicht 6,x mal. Alles andere wäre eine irreführende, und damit unwirksame Regelung in den AGB. Wenn der Anbieter es aus technischen Gründen nicht hinkriegt, tatsächlich nur 6 Monate abzurechnen, muss er sich halt mit 5,x begnügen.
2. Du hast selbst geschrieben, dass du den Tarif nicht abgeschlossen hast. Woher willst du also wissen, wie Simply das handhabt? Wie gesagt, ich habe den Data Mitte November abgeschlossen und problemlos zum 30.04. gekündigt. Macht 5,5 Monate Laufzeit.
Der Satz in den AGB "Er verlängert sich in der Variante mit der 6-monatigen Vertragslaufzeit um jeweils einen weiteren Monat, wenn eine der Parteien nicht schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Kalendermonatsende vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigt." ist also so zu verstehen, dass man zum Kalendermonatsende vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen kann, und dies unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. Und so wird er auch von Simply verstanden, nur mit den 4 Wochen kriegen Sie es nicht hin.