Beiträge von phonefux

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    Original geschrieben von harlekyn
    Meines Wissens nach war lediglich der Grundgebuehrrabatt auf 6 Monate beschraenkt. Der Vertrag hatte keine feste Laufzeit.

    Das war der Vertrag ohne Hardware. Der mit Hardware hatte den Rabatt plus die MVLZ.


    EDIT: Mit Stick betrug die GG 14,95.

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    Original geschrieben von Mcbane
    1. habe ich das nun richtig verstanden, dass das inklusivpaket 100 freimin in ALLE netze gewährt und die flat eine flat für das festnetz und o2 netz ist ?

    So ist es. Es gibt aber inoffiziell auch die Möglichkeit, zu der Flat ein Minutenpaket in alle Netze dazu zu buchen (100 Minuten für 10 €, kleiner wohl nicht). Wenn das für dich interessant ist, am besten direkt bei der Verlängerung mit verhandeln. Die neuen Preise in Fremdnetze sind ja leider sehr teuer.

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    2. wenn ich jetzt verlängere, telefoniere ich dann schon ab juli zu den neuen konditionen oder wie läuft das dann ? zahle ich dann auch ab sofort den neuen monatspreis ?

    Du hast ab dem Wechsel die neuen Konditionen und den neuen Preis. Wenn du im Moment einen Vertrag mit Handysubvention hast und in einen Vertrag ohne Handy wechselst, kann es aber sein, dass du die Subvention bis Ende der Laufzeit noch zahlen musst.

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    3. gelten die online vorteile für studenten - also wahlweise 20% auf die rechung oder 150 frei sms tatsächlich nur im online shop oder bekommt man die auch im geschäft vor ort bei o2 ?

    Meines Wissens nur online. Macht aber mittlerweile kaum einen Unterschied mehr, da ja die Hotline nun für alle Kunden kostenlos ist.

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    Original geschrieben von drSeehas
    Hat denn niemand die AGB?
    Die gelten nämlich und nicht die E-Mail von simply.

    Die Mail von Simply zitiert wortwörtlich aus den AGB. Und auch wenn du die anders verstehst, Simply erlaubt die Kündigungen zum Monatsende vor Ablauf der MVLZ. Somit könnte man die MVLZ auch definieren als: "Der Vertrag läuft noch fünf volle Monate nach dem Monat, in dem er abgeschlossen wird". Simply schreibt stattdessen 6 Monate plus die Kündigungsregelung, über deren Auslegung wir uns hier streiten.

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    Original geschrieben von drSeehas
    Hm, dann müsste dein Vertrag nach den hier veröffentlichten Regeln von simply am 1.12.08 begonnen haben.

    Welche hier veröffentlichten Regeln? Das einzige was wir haben, ist eine Mail von Simply, in der sie eine am 2.6. erfolgte Kündigung nicht zum 30.6. akzeptiert haben. Sie hätten sie aber am 31.5. akzeptiert, weil sie den rechtlichen Unterschied zwischen "1 Monat" und "4 Wochen" nicht verstehen. Es ist deine Interpretation, dass die Kündigung deshalb nicht akzeptiert wurde, weil schon die MVLZ bis zum 31.7. läuft. Das ist aber nicht der Fall.

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    Original geschrieben von drSeehas
    An mindestens 6 Monaten gibt es auch nichts zu interpretieren: Mindestens 6 Monate heisst mindestens 6 Monate. Punkt.

    Ich versuche es noch ein letztes Mal: Die Mindestvertragslaufzeit beschreibt die exakte erstmalige Laufzeit eines Vertrages. Eine MVLZ von 24 Monaten bedeutet, dass der Vertrag genau 24 Monate läuft. Der Zusatz "Mindest..." bezieht sich lediglich darauf, dass sich der Vertrag automatisch um einen festgelegten Zeitraum verlängert, wenn er nicht gekündigt wird. MVLZ 24 Monate heißt nicht, dass der Vertrag eine irgendwo anders (zB. durch eine separate Kündigungsregelung) näher geregelte MVLZ hat, die "mindestens 24 Monate" beträgt.

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    Original geschrieben von drSeehas
    Er kann aber auch so verstanden werden, wie er da steht,

    Wo steht da, dass die Kündigung zum Monatsende nach Ablauf der Kündigungfrist wirksam wird??


    So, und jetzt bin ich raus hier.

    1. Wir interpretieren den Begriff unterschiedlich, da hilft wohl weiteres Diskutieren nicht. Nur so viel: Wenn ich einen Vertrag mit MVLZ von 6 Monaten abschließe, und diesen rechtzeitig zum Ablauf dieser MVLZ kündige, kann ich als Kunde erwarten, dass ich auch nur 6 x die Grundgebühr zahle. Und eben nicht 6,x mal. Alles andere wäre eine irreführende, und damit unwirksame Regelung in den AGB. Wenn der Anbieter es aus technischen Gründen nicht hinkriegt, tatsächlich nur 6 Monate abzurechnen, muss er sich halt mit 5,x begnügen.


    2. Du hast selbst geschrieben, dass du den Tarif nicht abgeschlossen hast. Woher willst du also wissen, wie Simply das handhabt? Wie gesagt, ich habe den Data Mitte November abgeschlossen und problemlos zum 30.04. gekündigt. Macht 5,5 Monate Laufzeit.


    Der Satz in den AGB "Er verlängert sich in der Variante mit der 6-monatigen Vertragslaufzeit um jeweils einen weiteren Monat, wenn eine der Parteien nicht schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Kalendermonatsende vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigt." ist also so zu verstehen, dass man zum Kalendermonatsende vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen kann, und dies unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. Und so wird er auch von Simply verstanden, nur mit den 4 Wochen kriegen Sie es nicht hin.

    Mindestvertragslaufzeit 6 Monate heißt: Der Vertrag läuft mindestens (genau) 6 Monate. Wenn er nicht gekündigt wird, verlängert er sich unter Umständen. Es heißt nicht: Die kürzeste Laufzeit beträgt mindestens 6 Monate, unter Umständen beträgt die kürzeste Laufzeit aber auch 6,5 Monate oder 6,8 Monate.


    Wenn Simply jetzt hin geht und lässt eine Kündigung nur zum Monatsende zu (in deinem Beispiel wäre also nur eine MVLZ von 5,5 oder 6,5 Monaten möglich, aber keine von genau 6 Monaten), müssen sie dies mE. zum vorhergehenden Monatsende tun. Und so haben sie es auch gemacht. Auf eine MVLZ von genau 6 Monaten kam man beim Simply Data also nur dann, wenn man genau zum Monatsanfang abgeschlossen hatte. Bei einem Abschluss während des Monats verkürzte sich die MVLZ faktisch auf 5,x Monate.

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    Original geschrieben von drSeehas
    Na bitte, da haben wir den Trick von Drillisch: WENN das auch so in den AGB steht, dann hat Drillisch Recht!
    Beispiel:
    Mindestvertragslaufzeit: 15.12.08 bis 15.6.09.
    Spätester Kündigungstermin: Kalendermonatsende vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit vom 15.6.09: 31.5.09
    4 Wochen vorher: 3.5.09!

    Ja, aber nicht zum 30.6., sondern zum 31.5: Da eine Kündigung immer nur zum Monatsende vorgesehen ist, ergibt sich hier eine Mindestvertragslaufzeit vom 15.12.08 bis 31.05.09! So war es auch bei mir: Im November abgeschlossen, konnte zu Ende April kündigen. Im Ergebnis war die MVLZ daher kürzer als 6 Monate. Wenn in deinem Beispiel nicht zum 31.05. gekündigt wurde, verlängert sich der Vertrag um einen Monat bis zum 30.06. Kündigungsfrist dann wieder 4 Wochen (und eben nicht 1 Monat), daher Kündigung heute noch möglich.

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    Original geschrieben von Magicable
    Du hättest am 31.05. kündigen müssen, da du das versäumt hast läuft dein Vertrag noch bis Ende Juli.

    Und woraus soll sich das jetzt ergeben?

    Schon klar, bloß wann ist der Kündigungstermin für die um einen Monat längere Laufzeit, um den es hier geht? Dann verhält sich der Tarif doch wohl wie die Variante ohne MVLZ, denn ansonsten würde es an einer Regelung dieser Frage fehlen: "In der Variante ohne Vertragslaufzeit kann der Vertrag von den Parteien schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Kalendermonatsende gekündigt werden." --> also Kündigung am 2.6 zum 30.6., nächster Termin Kündigung am 3.7. zum 31.7 usw. Für die Variante von Simply "Kündigung am 2.6 führt zum Kündigungstermin 31.7" geben die AGB nichts her.


    EDIT: Hhm, das passt ja tatsächlich hinten und vorne nicht. Einerseits verlängert sich der Vertrag, wenn nicht gekündigt, um einen weiteren Monat (das wäre dann der 15.7.), gekündigt werden kann aber nur zum 31.7. Ich sehe den Punkt. Hübsches Durcheinander haben die da angerichtet in ihren AGB. Natürlich absolut unbeabsichtigt. :rolleyes: