1. Einziehungsermächtigung widerrufen.
2. Einen Brief schicken, am besten an die Rechtsabteilung adressiert, und darin erläutern, dass der Vertrag fristgerecht unter Einhaltung der 4wöchigen Frist zum 30.6. gekündigt wurde.
3. Am 30.6. per Einwurfeinschreiben die SIM-Karte zurückschicken.
Beiträge von phonefux
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Original geschrieben von Nokiahandyfan
Ich würde mal sagen, Du hast ein paar Tage zu spät gekündigt.Wann muss man denn deiner Meinung nach kündigen, wenn eine 4wöchige Frist vereinbart ist? 5 Wochen vorher?
ZitatZumal im Kundencenter immer da steht, zu wann der Vertrag gekündigt wird, wenn Du kündigst.
Wenn dort ein falscher Wert steht, ändert das nichts an der vertraglichen Vereinbarung.
ZitatNicht ärgern. Nutz halt den einen Monat länger, dann kommst Du trotzdem noch auf unter 10€ pro Monat und das ist für D1-Netz recht günstig.
Genau, bloß nicht ärgern, wenn jemand unberechtigt Geld will. Und da alle so schön kuschen, kommen die Provider damit durch und machen es immer wieder.

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5 MB inklusive bei Neuverträgen
Bei Klarmobil gibt es derzeit bei allen Neuverträgen im o2-Netz (d.h. beim 9-ct-Postpaid-Tarif und den Datentarifen) 5 MB Datenvolumen inklusive. Angepriesen wird die Nutzung des Portals mobil.freenet.de, es sieht aber so aus, als sei das Datenvolumen zur allgemeinen Nutzung freigegeben. Siehe hier. Auf der Klarmobil-Seite sind die Tarife am "freenet inside"-Logo erkennbar.
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Nein, musst du nicht, da du ja die Bestätigung vom heutigen Tage hast. Die Kündigung ist zum 30.6. wirksam, egal was die schreiben. Da die bei Simply/Drillisch auch ganz genau wissen, wie man Fristen berechnet, ist der Versuch, wider besseren Wissens jetzt noch einmal für einen Monat abzukassieren, nicht nur perfide, sondern auch strafrechtlich relevant. Ebenso die Geschichte mit dem Kartenpfand, das für den Data-Tarif erhoben wird, obwohl es in den AGB nicht vereinbart ist. Da bleibt wirklich nur der Rat: Nicht einschüchtern lassen, und an alle anderen: Finger weg von dem Laden!
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Original geschrieben von thedarkside2005
Wo kann ich das nachlesen?Im BGB, § 188 Abs. 2. Allerdings befürchte ich, dass dir das nicht viel sagen wird:
ZitatEine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tag entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, im Falle des § 187 Abs. 2 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht.
Maßgeblich ist jedenfalls, dass es nicht etwa um Kalenderwochen geht, sondern um die "Benennung des Tages", in diesem Fall "Dienstag".
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Original geschrieben von harlekyn
Was eine Woche ist weisst du schon? Die geht von Mo-So. Wenn 28 Tage gemeint waeren, wuerde das so da stehn.Nein, das ist falsch. Bei der Fristberechnung macht es keinen Unterschied, ob da 4 Wochen stehen oder 28 Tage. Auch die Uhrzeit spielt keine Rolle. Bei einer Frist von 4 Wochen und Fristablauf am 30.6. ist also eine am 2.6. eingegangene Kündigung noch fristgerecht.
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Ja, eben, geht für Prepaid, geht für Tchibo, debitel & Co.
btw: Mal angenommen, eine Kostenkontrolle sei tatsächlich geplant. Wenn ich bei o2 fürs Abrechnungssystem zuständig wäre, würde ich da im Moment die Finger von lassen und erst einmal abwarten, ob ich nicht bald gut 2 Mio. Hansenet-Kunden und deren Abrechnung integrieren muss.
... aber wir kommen mächtig vom Thema ab, sorry ...
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Im übrigen gibt es m.W. auch bei Tchibo Comfort eine Kostenkontrolle, trotz Roaming und Umsetzung über die Postpaid-Plattform.
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Was soll das denn auch mit dem Roaming zu tun haben? Bei Prepaid geht's ja schließlich auch - trotz Roaming.
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Anrufe zu Yukoono sind von der SuperFlat umfasst, es ging hier um den umgekehrten Weg.