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In den mir vorliegenden AGB steht dazu gar nichts. Lediglich in der Preisliste steht: "Dieser Rabatt ist die ersten 24 Monate der Vertragslaufzeit gültig." Die Laufzeit des Rabattes ist also an die Vertragslaufzeit gekoppelt, keineswegs an den Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung.
Bei Neuabschluss des Vertrages gelten die 24 Monate Rabatt ja auch ab Vertragsbeginn, nicht ab Abschluss des Vertrages (was nicht notwendigerweise zusammen fällt). Genauso muss dann der Rabatt, der im Zuge einer Vertragsverlägerung vereinbart wird, m.E. auch wieder für die Laufzeit der Vertragsverlängerung gelten, nicht ab Vorlage irgendeiner Bescheinigung.
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Darauf kommt es doch gar nicht an. Die Frage ist doch, über welchen Zeitraum man verhandelt. Bei einer Vertragsverlängerung geht es um die 24 Monate ab dem Zeitpunkt, an dem der derzeitige Vertrag ausläuft. Wenn ich jetzt mit dem Netzbetreiber irgendwelche Sonderkonditionen (Rabatt, Inklusivpaket, was auch immer) aushandele, darf ich m.E. als Kunde davon ausgehen, dass sich diese Sonderkonditionen auch auf den gesamten Zeitraum beziehen, über den gesprochen wird, und nicht für den Kunden nachteilige Bedingungen (Mindestlaufzeit) an die bisherige Vertragslaufzeit angehängt werden, vorteilhafte Konditionen, die so bereits bestehen, dagegen ab dem Zeitpunkt wirksam werden sollen, an dem man die Vertragsverlängerung (für einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt!) vereinbart.
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Naja, wenn man als Kunde einen Vertrag um 24 Monate verlängert und die Laufzeit an das bisherige Vertragsende drangehängt wird, gleichzeitig für weitere 24 Monate einen Rabatt zugesagt bekommt, dann darf man das so verstehen, dass die 24 Monate in beiden Fällen den gleichen Zeitraum abdecken. Alles andere würde ich als unseriös, zumindest aber höchst kundenunfreundlich bezeichnen.
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Taschenrechner gefällig? 
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Zitat
Original geschrieben von LyriczWizard
Aber ich komme alleine schon in meiner Region (Hohenlohe) auf über 1% von der Bevölkerung, die keine Outdoorabdeckung von o2 haben :flop:
Naja, sagen wir mal besser 0,1 %. 
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Ist beim Duo nicht anders als bei jedem anderen Vertrag: Ansprüche bestehen nur gegen denjenigen, mit dem der Vertrag gechlossen wurde. Wer die SIM-Karte(n) nutzt, ist uninteressant und haftet für gar nichts (jedenfalls nicht für vertragliche Ansprüche).
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Bei der Abdeckung zum Telefonieren gibt's nichts zu meckern. UMTS und erst recht HSDPA ist allerdings noch mau.
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Wirf doch auch mal einen Blick auf Tchibo Postpaid ("Comfort"): Zwar 15 ct pro Minute, aber mit zubuchbaren Minutenpaketen preislich zu drücken. Jedenfalls eingehende Rufnummernportierung und Datenpakete möglich, keine Grundgebühr und hinsichtlich Datennutzung dürftest du bei o2 mehr Freude haben als bei E+ (sofern der Netzausbau in deiner Gegend grundsätzlich was taugt).
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Und sogar mit Rufnummernübertragung. :top:
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Re: o2 Mailbox im Ausland
1. Nein, wenn du eine unbedingte Rufumleitung setzt, d.h. alle Anrufe sofort umleitest, zahlst du überhaupt nichts bzw. nur für das Abfragen der Mailbox, denn dann werden die Anrufe gar nicht in das ausländische Netz geleitet. Nur bei bedingten Rufumleitungen (wenn nicht erreichbar, keine Antwort, besetzt) fallen doppelte Gebühren an.
2. Bei bedingter Rufumleitung ja, wenn du einmal im Ausland eingebucht warst, denn dann wird im ausländischen Netz erst geprüft, ob dein Handy Empfang hat. Deshalb empfiehlt es sich auch, bei Rückkehr nach D das Handy wieder (kurz) einzuschalten.
3. Nein.
4. Ja.
5. Wird in dem Fall bei bedingter Rufumleitung nicht auf die Mailbox geleitet?