Beiträge von phonefux

    Also, man kann ja über Mobilcom denken, was man will, aber wenn man sich das auf der Mobilcom-Seite anschaut, ist das doch ziemlich eindeutig: 14,95 GG für den Tarif und für das Nokia N95 8GB entweder einmalig 339,- € oder ein monatlicher Nutzungspreis von 16,95 €.


    Da kann man doch nicht wirklich davon ausgehen, dass die 16,95 € den Tarif schon beeinhalten und man für monatlich 2 € mehr das Handy bekommt...


    Von dem Vertrag wirst du wohl kaum runterkommen (jedenfalls nicht ohne Kulanz von Seiten Mobilcom), das Handy bei Ebay verkloppen kannst du natürlich in jedem Fall.

    Ein letztes Mal von meiner Seite, dann bin ich raus hier: Simply stellt sich auf den Standpunkt, dass die Einführung der Administrationsgebühr eben nicht zustimmungspflichtig ist. Sie stehen auf dem Standpunkt, dass sie die Tarife nach freiem Belieben ändern können und den Kunden darüber nur zu informieren brauchen. Widersprüche durch den Kunden führen eben gerade nicht zu einer Kündigung, sondern werden ignoriert und die Gebühr trotzdem berechnet.


    Der Kunde kann natürlich jederzeit kündigen, klar, aber die von dir angesprochene Kündigung durch Simply aufgrund eines Widerspruches gegen die Gebühr wird es nicht geben. Sie werden sie einfach berechnen.

    Zitat

    Original geschrieben von Qwerlk
    Jetzt kann der KD oder simply den Prepaid-Vertrag(!) fristgerecht kündigen.

    Die Admininstrationsgebühr ist nicht auf die Prepaidverträge beschränkt.

    Nein, er kann damit rechnen, dass Simply den Widerspruch ignoriert und die Gebühr trotzdem berechnen wird. Das ist ja nicht das Gleiche. Siehe hier und siehe auch die Antwort auf den Widerspruch des Threaderstellers. Dabei ist es übrigens völlig unerheblich, ob der TE ausdrücklich von "Widerspruch" gegen die Preiserhöhung gesprochen hat.


    (Lustig ist übrigens, dass Teltarif in dem obigen Artikel auch auf die Kündigungs-Infoseiten verlinkt, aber ebenfalls den falschen Schluss daraus zieht "Kunde hat außerordentliches Kündigungsrecht".)

    Zitat

    Original geschrieben von Qwerlk
    Hmmmm, Du hast die richtigen Stellen herausgesucht aber völlig fasch interpretiert.
    Ich meine, dass da ja wörtlich steht, dass sie die Entgelte anpassen dürfen.

    Soso. Und warauf gründest du deine Weisheit? Ich habe gar nichts interpretiert, sondern nur die AGB wiedergegeben. Der Punkt ist nur, dass Simply sich nicht dran hält.


    Die Sache ist an sich ganz einfach: Verträge sind einzuhalten, und zwar von beiden Seiten. Will die eine Vertragspartei (hier der Provider) einseitig die Vertragsbedingungen ändern, so gibt es (nur) die folgenden Möglichkeiten:
    - der Kundei stimmt ausdrücklich zu
    - die Zustimmung wird fingiert, indem in den AGB geregelt wird, dass die Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Kunde auf eine Mitteilung der Preiserhöhung hin nicht widerspricht (so steht es auch in den Simply-AGB)
    - die Zustimmung wird durch ein entsprechendes Verhalten des Kunden erteilt (konkludente Zustimmung), indem dieser die Leistungen in Kenntnis der Änderung weiter nutzt
    - der Kunde stimmt nicht zu, die alten Bedingungen gelten weiter (so steht es auch in den Simply-AGB)
    - der Kunde stimmt nicht zu, die alten Bedingungen gelten weiter und der Provider kündigt den Vertrag zum nächstmöglichen Termin.


    Der Kunde muss also in keinem Fall kündigen. Wenn er - wie hier - der Erhöhung widersprochen hat, sind die neuen Bedingungen schlichtweg nicht Vertragsbestandteil geworden und können zurückgefordert werden, falls sie doch berechnet werden.


    Zur Preisanpassungklausel: Hierfür müsste Simply im Streitfall sehr wohl Rechenschaft ablegen, denn solche Klauseln sind nur in begrenzten Ausmaß zulässig. Die Klausel muss Grund und Umfang der Erhöhung genau festlegen. Das bedeutet dann natürlich auch, dass die tatsächliche Erhöhung von der Klausel abgedeckt sein muss.


    Ob die Einführung einer Administrationsgebühr, wo vorher Kostenfreiheit auch bei Nichtnutzung vereinbart ist, überhaupt noch als "Preisanpassung" durchgeht, da hab ich ohnehin meine Zweifel.


    Sehr interessante Zusammenstellungen zur rechtlichen Tragweite von Preiserhöhungen gibt's hier: Teltarif.

    In der Preisliste findet sich an den Preisen für Festnetz und zu o2 jeweils die Fußnote 6 ("Außer Sonderrufnummern, Mehrwertdienste und Rufumleitung"). Bei den Fremdnetzen findet sich diese Fußnote gerade nicht. o2 will wohl sagen, dass die Rufumleitung für alle Netze kostenpflichtig sind. Wie üblich hapert es aber an der konkreten Umsetzung. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Qwerlk
    Nun, sie stehen in den AGB (die selten gelesen werden) und der Kunde wurde per Mail informiert- bevor überhaupt Kosten enstanden sind!
    Also wo ist das Problem?

    Ganz offensichtlich hast du die AGB auch nicht gelesen. ;) Es ergibt sich schon aus den AGB, dass das Vorgehen von Simply unzulässig ist. Zu Entgeltanpassungen steht da (Postpaid!):

    Zitat

    simply behält sich vor, die Entgelte entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen, Preiserhöhungen der Netzbetreiber, der Steuern und der sonstigen von simply zu tragenden Kosten zu erhöhen. simply wird den Kunden von einer Entgeltänderung rechtzeitig in geeigneter Weise in Kenntnis setzen.

    Preissteigerungen sind also nur aufgrund von Kostensteigerungen zulässig. Welche Kostensteigerungen sollen das denn sein, die eine bislang für den Kunden vollständig kostenfreie (und vertraglich vereinbarte) Aufrechterhaltung des Mobilfunkanschlusses jetzt nicht mehr möglich machen? Eine Steigerung des jährlichen Entgeltes von 0,- auf bis zu 21,48 € lässt sich wohl kaum durch Kostensteigerungen rechtfertigen.


    Bei Entgeltenanpassungen zu Lasten des Kunden gilt außerdem Folgendes:

    Zitat

    simply kann die Geschäftsbedingungen, die Leistungsbeschreibungen oder die Servicepreise ändern, indem die Änderungen dem Kunden schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden. Sofern der Kunde nicht binnen 4 Wochen seit Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich per Email einzelnen oder allen Änderungen widerspricht, gelten die mitgeteilten Änderungen als genehmigt.

    Ergo: Der Kunde kann widersprechen, dann darf Simply entweder die erhöhten Preise nicht erheben oder muss den Vertrag kündigen.


    Insofern ist es schon ziemlich frech, wenn sie in der Antwort an josef-ba behaupten

    Zitat

    Laut unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich simply vor Entgelte anzupassen und einzuführen.
    Wie dort vereinbart sind Sie auf dem Kommunikationsweg - per E-Mail - über die zukünftige Einführung der Administrationsgebühr rechtzeitig informiert worden.
    Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir daher Ihrer Reklamation nicht entsprechen.

    Eindeutiger kann ein Verstoß gegen die eigenen AGB kaum sein.