ZitatOriginal geschrieben von jodelfrank
Aber 6,50/Monat mit Handy ist schon nicht schlecht!
Ach, wird die Mehrwertsteuer aufgehoben? ![]()
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ZitatOriginal geschrieben von jodelfrank
Aber 6,50/Monat mit Handy ist schon nicht schlecht!
Ach, wird die Mehrwertsteuer aufgehoben? ![]()
Da gibt es eben leider keine eindeutige Antwort drauf.
Meine persönliche Lösung wäre die, die Timeslot als ständige Rechtsprechung bezeichnet hat: Wenn du berechtigterweise vom Kaufvertrag zurücktrittst, ist auch der Mobilfunkvertrag aufzulösen (durch Kündigung oder Rücktritt oder Wegfall der Geschäftsgrundlage oder was auch immer sei mal dahingestellt). Denn es wird dir als Kunde ja gerade "als Paket" angeboten und du hast typischerweise nur ein Interesse an der Kombination der Verträge: Handy für 1 €, dafür Nachteile beim Mobilfunkvertrag (Grundgebühr). Dies müsste meines Erachtens unabhängig davon gelten, ob du beide Verträge mit dem gleichen Vertragspartner (Netzbetreiber/Provider) abgeschlossen hast, oder ob der Kaufvertrag über das Handy unmittelbar mit einem Händler abgeschlossen wurde.
Jetzt ist es aber so, dass es durchaus auch andere Gerichtsurteile gibt, zunehmend leider dahingehend, die Gerichte den Bestand des Mobilfunkvertrages annehmen und du also nur deinen goldenen Euro wiederkriegst. Dass die Lösung nicht wirklich sinnvoll ist, liegt auf der Hand. Da es aber immer nur um ein paar Euro geht, gibt es nur eine Handvoll Amtsgerichtsentscheidung querbeet aus der Republik. Wie es in deinem Fall ausgehen würde, ist leider unklar.
Timeslot: Es gab vor ein paar Monaten einen Aufsatz in der c't dazu (nicht das typische Jurablättchen, zugegeben
), der den Wandel der Rechtsprechung dargelegt hat. Ich könnte dir bei Interesse die Fundstellen zukommen lassen.
/edit: Noch ein weiteres Argument dafür, dass es widersinnig ist, die Verträge nicht als verbunden anzusehen: Angenommen, ich schließe online einen Mobilfunkvertrag ab samt Handy für 1 €. Jetzt übe ich mein 14tägiges Widerrufsrecht aus, allerdings nur hinsichtlich des Mobilfunkvertrages, nicht aber hinsichtlich des Kaufvertrages für das Handy. Dann bin ich den Vertrag mit der doofen Grundgebühr los und hab ein schönes Handy für 1 €. Kann nicht sein, logisch. Das Gleiche muss aber nun gelten, wenn ich vom Kaufvertrag über das Handy zurücktrete, weil die Reparatur mehrfach fehlschlägt.
Timeslot: Naja, auf den ersten Blick scheinen mir deine Äußerungen aber auch nicht viel besser. Mir fällt da zB auf:
- Ein außerordentliches Kündigungsrecht vom Mobilfunkvertrag bei Rücktritt vom Kaufvertrag ist mitnichten ständige Rechtsprechung, sondern in letzter Zeit nehmen die Gerichte (leider) zunehmend den Bestand des Mobilfunkvertrages an.
- Der Wortlaut des § 440 gibt gerade nichts her für deine These, dass schon der erste erfolglose Reparaturversuch eine fehlgeschlagene Nacherfüllung ist. Satz 2 sagt nämlich: "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, ..." Explizit betrift das nur die Nachbesserung, also die Reparatur.
- Das Rechtsinstitut der Wandlung gibt es schon seit der Schuldrechtsreform 2002 nicht mehr, an die Stelle ist der Rücktritt getreten. (/edit: Sorry, hast du auch geschrieben, hatte ich übersehen. Trotzdem bleibt es dabei: Eine erfolglose Nachbesserung wie hier berechtigt zum Rücktritt.)
Es sei denn, man liest den Abschnitt folgendermaßen:
"Der flächendeckende Ausbau des GSM-Netzes wird bis Ende 2009 abgeschlossen sein. In Regionen, in denen schon vorher eine nahezu 100-prozentige Netzabdeckung erreicht ist, wird O2 ausschließlich das eigene Netz einsetzen. Die Ballungsräume mit O2 Netzabdeckung, die bereits in früheren Jahren ausgebaut wurden, haben bei Tests sehr positiv abgeschnitten."
Denn "flächendeckender Ausbau" und "nahezu 100-prozentige Netzbadeckung" dürfte das Gleiche sein.
/edit: Knackpunkt dürfte der erste Satz in der von dir zitierten Pressemitteilung sein:
ZitatO2 baut sein eigenes GSM-Netz mit modernster Technologie nahezu flächendeckend aus.
Also eben nicht flächendeckend, das heißt in den Lücken dürfte tatsächlich das Roaming erhalten bleiben.
Update zur hier von mehreren Usern geposteten seltsamen Abrechnung nach Zeit (ohne Berechnung) bei gebuchten Packs:
Ich habe das Communication Center Pack gebucht und zusätzlich die Standardabrechnung Time eingestellt. Jetzt habe ich von o2 eine SMS bekommen: "Achtung: Ab dem 18.02.2008 wird Ihre Standardabrechnung-Time aus technischen Gründen auf Standardabrechnung-Volume umgestellt. Widerspruch bis zum 15.02.2008 möglich, danach erfolgt eine automatische Umstellung. ..." Anruf bei der angegeben Datenhotline (33111) ergab folgende Info: Die Abrechnung des CC-Packs kollidierte schon immer mit einer eingestellten Standardabrechnung Time. o2 hat das dann abrechnungstechnisch immer "hingebogen". Vermutlich kamen so die hier berichteten Rechnungen zustande. Nun wird das "geglättet": man muss entweder auf die Standardabrechnung Time verzichten oder auf das gebuchte Pack.
Was mir nach dem Gespräch erst aufgefallen ist: Der Hotliner sprach davon, dass Traffic, der über die 30 MB des CC-Pack hinausgeht, (zukünftig) standardmäßig mit 9 ct pro 10 KB abgerechnet werde. Allerdings gibt o2 auf der Homepage an, dass ein Folge-MB 1,79 € kosten würde.
Es ist doch so, dass es die Family&Office-Option generell bei jedem o2-DSL-Vertrag gibt. Die Hinweise auf den 31.03. verstehe ich eher so, dass das aktuelle Partygänger-Angebot insgesamt (vorerst) nur bis zu diesem Termin gilt. Danach gibt's dann halt eine Verlängerung oder was Neues.
Wenn dir als "fester Tarif" auch der Partygänger reicht: Dort gibt's den L schon lange (und wohl auch noch länger) für 30 €.
Es tut sich was --> Prepaid-Forum
ZitatOriginal geschrieben von nemesis001
Ja gibt es, kaufe die Karte online auf o2online.de Da gibt es noch einmal 15% Rabatt. Also zahlst du dann 21,xx € für das Datenpaket.
Damit es keine Verwirrung gibt: Gemeint ist die SIM-Karte, also dass du den Genion S online abschließen sollst. Dann erhälst du auch auf die separat gebuchte Surfflat 15 % Rabatt. Eine UMTS-PC-Card zum Surfen gibt's von o2 zwar auch (für 1 €), aber dann musst du einen "Genion-S-mit-Handy" abschließen für 10 € (bzw. 8,50 €) monatliche Grundgebühr. Macht für dich also keinen Sinn.
o2 Genion S ohne monatliche Grundgebühr. Dazu Internetpack L mit 5 GB Inklusivvolumen für 25,- € pro Monat, Mindestlaufzeit 3 Monate.