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Original geschrieben von dotwin
Und? :confused: Immernoch preiswerter als Direktbestellung!
€ 31,20 (wenn man den Otto-Gutschein nimmt) für zwei Jahre Connect ist doch nicht schlecht...
Der Hinweis auf 2 Jahre Laufzeit wird bei Hobby+Freizeit nicht gerade hervorgehoben und daher ein Abo leicht unbeabsichtigt für 2 Jahre abgeschlossen. Daher mein Hinweis.
Abopool.de bietet 25 EUR-Scheck bei Jahresabo (Jahresabo nicht Prämienabo anklicken).
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Original geschrieben von dotwin
Derzeit bei Hobby & Freizeit für EUR 45,60 / Jährlich mit EUR 60,- Otto-Gutschein bzw. EUR 40,- in bar zu haben! 
Das Abo hat 2 Jahre Laufzeit.
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Der §18(6)StVO hebt das Sichtfahrgebot auf der Autobahn nicht auf, sondern bestätigt es und schreibt vor, dass nur dann schneller gefahren werden darf, wenn die Sichtweite durch fremdes Licht vergrößert wird.
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Original geschrieben von h00ligan
Gerade die beschriebene Situation - bei Nacht Autobahn fahren, Sicht nur innerhalb des eigenen Lichtkegels - ist die einzige, in der man laut StVo schneller fahren darf, als es die übliche Formel zur Berechnung Sichtweite / Geschwindigkeit zuläßt 
Dann verrat mal den § !
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Original geschrieben von No.Time
Wenn man nach rechts kann, warum sollte der schnellere einen nicht überholen dürfen? wenns die Verkehrslage hergibt (speziell nachts oder morgends) kann man auch noch wesentlich schneller als 200 unterwegs sein.
Auch auf der Autobahn gilt das Sichtfahrgebot, wonach man stets innerhalb der Sichtweite anhalten können nuss. Bei Nacht sind 120 km/h schon zu schnell sein.
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Original geschrieben von andi2511
§ 5 Abs. 5 StVO ist doch eindeutig:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php
Der § ist doch aber wohl für Fälle gedacht, wie das Überholen eines Treckers auf einem schmalen Feldweg, sicherlich nicht dafür, verbotenes rechts Überholen zu "legalisieren".
Auf Verzögerungsstreifen ist das rechts überholen ausdrücklich verboten, wegen der Unfallgefahr durch Fahrstreifenwechsel. Solange auf eine kombinierte Spur gewechselt werden darf, besteht diese Unfallgefahr, also besteht auch das Überholverbot.
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Original geschrieben von Player
Jo Finanztest suche ich auch!
Bei abopool.de gibts 20 EUR bar oder z.B. 3 WMF-Kochtöpfe.
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Original geschrieben von superuser_reload
Wer außer Dir spricht denn davon daß "Drittwagenbesitzer" Parkplätze zur Verfügung gestellt bekommen sollen?
Ich auch nicht. Es ging darum das die auf die Mieten abgewälzten Kosten der Autoverkehrs (Anliegerbeitrage ... ) in gleicher Höhe von Nichtautofahrern wie von Drittwagenbesitzern getragen werden müssen. Es Erfolgt also eine Subventionierung von Arm an Reich und das Grundbedürfnis "Wohnen" wird verteuert, um das Luxusbedürfnis "Drittwagen" zu verbilligen.
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Original geschrieben von superuser_reload
Das ist einfach zu beantworten. Es gibt ein öffentliches Interesse daran, daß Parkplätze für den ruhenden Verkehr geschaffen werden.
Wieso ist es denn im öffentlichen Interesse, dass Drittwagenbesitzer nicht eigenverantwortlich für die Unterbringung ihrer Fahrzeuge aufkommen müssen?
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Wieso wird eigentlich erwartet, dass die Allgemeinheit für die Unterbringung Privaten Eigentums verantwortlich ist. Wer ein Auto zulassen will, der sollte auch einen eigenen bzw. angemieteten Parkplatz dafür nachweisen müssen.
Heute ist es leider so, dass über Erschließungskosten, Anliegerbeiträge und Ausgleichsabgaben die Kosten für die Autounterbringung gezahlt wird. Diese Kosten werden wiederum auf die Mieten abgewälz. So zahlt das arme Mütterchen, dass sich selbst kein Auto leisten kann, über ihre Miete dafür, das Drittwagenbesitzer ihre Fahrzeuge kostenlos abstellen können.
Nicht die Autofahrer, sondern die Nichtautofahrer sind also die Gelackmeierten.