Nimm unbedingt ein Gerät, das unten Frostfach-Schubladen hat und oben den Kühlbereich - ist wesentlich bequemer und auch nicht sooo teuer.
Beiträge von Hinniwilli
-
-
Hier gibts u.a. Service-Codes:
http://www.petertech.de
http://www.reparaturtipps.tv/ -
Ein passendes Forum gibts hier:
http://www.recht.deNatürlich versucht fast jeder einen Schuldigen zu finden, wenn ihm ein Schaden entstanden ist. Aber der Geschädigte hat Dich weder vorher auf die defekte Tür aufmerksam gemacht, noch kann er nachweisen, dass der Täter nicht durch einen anderen Eingang in die Garage gelangen konnte (was ja wahrscheinlich möglich ist?).
Aber möglicherweise könnte es Probs mit Deinem Vermieter geben, falls Du den Stellplatz ohne seine Zustimmung weitervermietet hast. -
In der Tat ist es erschreckend wie einfach dadurch Menschen in die Schuldenfalle geraten können.
Die Prüfung der Kreditwürdigkeit durch die Banken schützt auch den Kreditsuchenden vor sich selbst. -
Hat sich die Bank über Eigentumsvorbehalt und Vollkaskoversicherung abgesichert?
-
Schon jetzt wird den Menschen in der Dritten Welt die Nahrung vor der Nase weggekauft, um hier damit Schweine zu füttern. Soll ihnen noch zusätzlich Nahrung genommen werden, um hier Auto zu fahren.
Für den Anbau ist übrigens auch eine Menge Energie erforderlich (Düngung ...), so dass unterm Strich zuvor etwa genausoviel Energie eingesetzt werden müßte, wie im Ethanol enthalten ist.
-
Zitat
Original geschrieben von Foxy
Du gehst doch dabei kein Risiko ein. Wenn du oder dein Kind einem Dritten schaden, regelt die Haftpflichtversicherung diesen Schaden.
Ist sie der Meinung, du hättest deine Aufsichtspflicht nicht verletzt, zahlt sie natürlich auch nicht, weil der Geschädigte keinen Anspruch hat. Ist der Geschädigte anderer Meinung, muss er gegen deine Versicherung klagen. Die Kosten übernimmt deine Haftpflicht.mfg
Foxy"...wenn meine Tochter (22 Monate) bspw. auf die Idee kommt mit ihrem Bobby-Car das Kfz des Nachbarn zu rammen oder im Haus von Freunden zu randalieren."
Wenn man da nicht freiwillig zahlt, dann wars das mit der guten Nachbarschaft bzw. Freundschaft.
-
Verursacht ein Kleinkind einen Schaden und die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, dann ist niemand schadenersatzpflichtig, also zahlt auch normalerweise die Versicherung nichts.
Es gibt aber Haftpflicht-Versicherungen, die auch in solchen Fällen die Kosten tragen. -
Zitat
Original geschrieben von alpha
Mal den Verbrauch gemessen?
Aus (aber Schalter auf EIN): 16 VA :eek: (schlappe 11 kW/Monat)
Stufe 1: 20 VA, 2: 32 VA, 3: 40 VADamit löst sich auch das "Fliegenproblem" - Ausschalten, wenn kein Licht nötig...
Dein Messgerät berücksichtigt wahrscheinlich nicht den Scheinstrom. Mit einem Messgerät, dass die Wirkleistung anzeigt, habe ich 0 Watt im Standby gemessen und 15, 37, 57 Watt in den 3 Stufen (60 Watt Birne).
-
Wenn es zu einem Unfall kommt wegen eines blendenden, nicht zugelassenen Xenon-Lichts, dann wird wohl die Versicherung den Halter in Regress nehmen.