Rechtliche Fragen - Tiefgarage an Untermieter weiter vermieten

  • Hallo!


    Ich habe folgendes Problem:


    Ich habe mir eine Wohnung gemietet, die einen Tiefgaragenstellplatz fest in den Nebenkosten hatte.
    Da ich diese Tiefgarage nicht gebraucht habe, habe ich diese weiter vermietet. Nun, ist folgendes passiert:
    Das Fahrzeug von meinem Untermieter wurde beschädigt (Schaden - dreistelliger Betrag).
    Nachdem er alles versucht hat, den Schaden von meinem Vermieter zahlen zu lassen und scheinbar kein Erfolg hatte, verlang er nun von mir diesen Schaden zu begleichen!
    Dabei bezieht es sich auf die Tatsache, dass zu dem Zeitpunkt, als ich ihm die Tiefgarage vermietet habe, das Tor kaputt war und immer offen stand.
    Somit behauptet er, dass es meine Schuld gewesen ist, ihn nicht darauf aufmerksam zu machen. Ich hingegen hatte keine Ahnung davon.
    Wichtig ist zu sagen: Er hat nichts schriftliches von mir und das ganze ist so abgelaufen, dass ich meine Tiefgarage gegen seinen Außenstellplatz getauscht habe und er mir nur die Kostendifferenz zwischen den beiden gezahlt hat!


    Bitte um Hilfe, denn jetzt ist sogar schon ein Bescheid aus dem Amtsgericht gekommen...


    Hat dieser "Nette Nachbar" überhaupt irgendwelche Anschprüche mir gegenüber?


    Somit wäre Euch alle für jeglichen Tip dankbar!


    LG,
    Andi

  • Wann wieso und warum ist denn überhaupt nen Schaden entstanden?


    Was hast Du vom AG bekommen?
    Mahnbescheid? Vorladung?


    Mit so wirren Angaben kann man da erstmal gar nichts zu sagen.


    Ansonsten willkommen bei TT, btw. es gibt da aber auch andere Foren bei denen man sich für so ne Frage anmelden könnte


    CH

  • Hi!


    Zuerst hatte ich ein Bescheid von seinem Anwalt, wo alles geschildert war,
    und jetzt ein Schreiben vom Amtsgericht, in dem ich ankreuzen soll,
    ob ich dem Anspruch ganz widerspreche, teilweise oder alles zahlen werden!
    Natürlich werde ich alles widersprechen...


    Welche spezielle Forums gibt es denn noch für so etwas?

  • Hast Du eine Rechtsschutzversicherung die dies abdeckt? Falls ja, sofort zum Anwalt. Da Du einen Mahnbescheid bekommen hast und Du nicht zahlen willst, solltest Du diesem sofort widersprechen! Bedenke aber hierbei, dass es dann zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird, wenn Dein Untermieter das Geld einklagen will, wovon man eigentlich ausgehen kann (Einschaltung vom RA und Mahnbescheid).



    Um welche Höhe geht es denn bei dem Schaden? IMHO solltest Du Dir evtl. überlegen, auch ohne Rechtsschutz einen Anwalt einzuschalten.


    Ausserdem ist zu klären, ob der Tausch der beiden Park-Plätze eine reine Vermietung ist.
    Weitere Frage: hat er Dich irgendwann hingewiesen, dass das Tor kaputt war? War es zum Zeitpunkt der Sachbeschädigung auch funktionsuntüchtig?

    "Das einzige Backup das Du je brauchst ist das, wofür Du keine Zeit hattest."

  • Hi ChickenHawk!


    Nein ich wusste natürlich nicht, dass das Tor kaputt sei, habe ja die Tiefgarage nicht benutzt...


    Das Tor war zum Tatpunkt ebenfalls kaputt (ständig offen),
    aufmerksam hat mich der Mieter, aber erst nach dem entstandenen Schaden und mir gesagt, er wolle alles auf meinen Vermieter "schieben"...


    eine seltsame Sache ist es irgendwie...

  • Ach er schreibt etwa wie folgt:


    In der besagten Nacht ist er in die Tiefgarage herunter und sah eine Person, die mit einem Gegenstand an seinem Auto zu schaffen gemacht hat.
    Er sah diese Person flüchten, konnte aber dennoch nichts mehr machen...
    Der Schaden geht über die Tausend EURO Grenze hinaus...

  • Hi Fropper!



    Das ist ja das Problem, ich bin Student und habe keine Versicherung und schon gar nicht die Möglichkeit so einen Betrag aufzutreiben...


    Aber, wie gesagt, ich sehe das alles irgendwie nicht ein, denn ich habe ihm in Grunde nichts vermietet, sondern lediglich mein Tiefgarage gegen seinen Stellplatz getauscht, deshalb hat er mir auch nur den Ausgleich gezahlt und keinen vollen Monatsbetrag für die Tiefgarage...

  • Auch wenn Du beschränkte finanzielle Mittel hast:


    In einem solchen Fall kann ich Dir nur empfehlen Dich von einem Anwalt der sich im Mietrecht auskennt eingehend beraten zu lassen.


    Eine Erstberatung liegt max. bei ca. 200 € und dort kann Dir dann fachlich weitergeholfen werden.


    Grundsätzlich gilt:
    Als Vermierter ist man dafür verantwortlich, dass die vermietete Sache sich in einem ordnungsmegäßen Zustand befindet. Ist dies nicht der Fall muss man die daraus entstehenden Schäden ersetzten.


    Allerdings muss der Mieter den Vermieter auch über Mängel der Mietsache in Kenntnis setzen und zur Mängelbeseitigung auffordern.
    (Wusste Dein Nachbar denn das das Tor defekt war? Bzw. hätte er das beim Gebrauch der Tiefgarage nicht merken müssen?


    Fraglich ist ja hier u.a. ob Du überhaupt als Vermieter anzusehen bist.
    Desweiteren ist ja noch die Frage ob der Schaden am Auto auch tatsächlich kausal durch den Mangel der Mietsache entstanden ist, schließlich hätte ein Einbrecher ja auch das Tor aufbrechen können etc.


    Da der ganze Sachverhalt doch sehr verworren ist, nochmal der dringende Rat:
    Geh zu einem kompetenten Anwalt.
    Aufgrund der Komplexität des ganzen Sachverhalts kann Dir hier in einem Internetforum keiner eine wirkliche Hilfestellung bieten.


    Gruß
    CH

  • Ein passendes Forum gibts hier:
    http://www.recht.de


    Natürlich versucht fast jeder einen Schuldigen zu finden, wenn ihm ein Schaden entstanden ist. Aber der Geschädigte hat Dich weder vorher auf die defekte Tür aufmerksam gemacht, noch kann er nachweisen, dass der Täter nicht durch einen anderen Eingang in die Garage gelangen konnte (was ja wahrscheinlich möglich ist?).
    Aber möglicherweise könnte es Probs mit Deinem Vermieter geben, falls Du den Stellplatz ohne seine Zustimmung weitervermietet hast.

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